Aufgabe des Datenschutzbeauftragten der Universität Hohenheim ist zu überwachen, ob gesetzliche Bestimmungen im Arbeitsalltag der Universität eingehalten werden.
Dazu gehören:
- Unterrichtung und Beratung der Universität sowie ihrer Gremien, von Auftragsverarbeitern der Universität oder von Beschäftigten der Universität hinsichtlich bestehender Vorschriften und Pflichten zum Datenschutz
- Überwachung der Einhaltung bestehender Vorschriften zum Datenschutz an der Universität
- Überwachung der Einhaltung festgelegter Strategien zum Schutz personenbezogener Daten an der Universität
- Beratung zur und Überwachung der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen an der Universität
- Bericht an die Universitätsleitung bei Bedarf
- Einbindung in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen an der Universität
- Berücksichtigung der mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen, deren personenbezogene Daten an der Universität verarbeitet werden
- Mitwirkung an der Meldung von an der Universität eingetretenen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Mitwirkung an der Festlegung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie von Abhilfemaßnahmen zur Behebung eingetretener Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen von Verarbeitungen personenbezogener Daten an der Universität
- Ansprechpartner für betroffene Personen, deren personenbezogene Daten an der Universität verarbeitet werden
- Erteilung von Ratschlägen an Betroffene zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten an der Universität und zur Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte
- Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz an der Universität