Exmatrikulation
Gründe für eine Exmatrikulation
Falls Sie alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben, exmatrikuliert das Studiensekretariat Sie automatisch zum Ende des Semesters.
Eine Exmatrikulation wegen Studienabschluss ist nur möglich, wenn alle Noten beim Prüfungsamt eingegangen sind
Wenn Sie alle für den Studienabschluss erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen erbracht haben, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Der Exmatrikulationsgrund lautet dann „sonstige Gründe“.
Sie sollten die Exmatrikulation erst dann beantragen, wenn Sie den Zulassungsbescheid der neuen Hochschule erhalten haben.
Falls Sie die Rückmeldefrist versäumt oder Prüfungen endgültig nicht bestanden haben, exmatrikuliert das Studiensekretariat Sie automatisch zum Ende des Semesters.
Sollten Sie in einem Studiengang Ihren Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, können Sie denselben Studiengang nicht noch einmal beginnen. Auch ein Weiterstudium in diesem Studiengang an einer anderen Universität in der Bundesrepublik Deutschland ist meistens nicht möglich.
Nach der Exmatrikulation
Sie sind prüfungsrechtlich auch nach der Exmatrikulation verpflichtet angemeldete Prüfungen abzulegen! Wenn Sie sich im gleichen Studiengang in Hohenheim wieder einschreiben, könnten die hier abgemeldeten Prüfungen unter Umständen als Fehlversuch gelten. Sie werden deshalb für das aktuelle Semester nicht automatisch von angemeldeten Prüfungen abgemeldet.
Sie können sich von angemeldeten Prüfungen abmelden, weil Sie sich exmatrikulieren und Sie die Prüfungen deshalb nicht mehr ablegen werden. Wenden Sie sich dazu bitte an das Prüfungsamt.
Sie verlieren den Prüfungsanspruch, wenn Sie Prüfungen abmelden, die Sie brauchen, um Studienfristen in Ihrem aktuellen Fachsemester einzuhalten. In den Bachelor-Studiengängen sind dies vor allem das 3. Semester (Orientierungsprüfung) und das 9. Semester (Studienabschluss). In den Master-Studiengängen das 7. Semester (Studienabschluss).
Falls Sie Ihr Studium nach einer freiwilligen Exmatrikulation fortsetzen möchten, müssen Sie sich nochmals bewerben. In vielen Studiengängen existieren Zulassungsbeschränkungen auch in den höheren Fachsemestern. Eine Zulassung ist nur im Rahmen frei werdender Studienplätze möglich. Bei einer Ablehnung ist für das nächste Semester eine nochmalige Bewerbung erforderlich.