Sachmittel zu gering beantragt (verschuldet, z.B.: MwSt nicht miteinkalkuliert) | Kalkulation vor der Einreichung an AF zur Prüfung schicken. | - Einsparungen innerhalb des Projekts.
- Nach Projektabschluss Ausgleich aus Haushaltsmittel des Fachgebiets/Instituts.
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Sachmittel zu gering beantragt (unverschuldet, z.B.: Preissteigerungen) | Realistisch kalkulieren, Puffer einrechnen. | - Einsparungen innerhalb des Projekts.
- Möglichkeit der Nachbeantragung mit Mittelgeber/Projektträger abklären (selten möglich).
- Nach Projektabschluss Ausgleich aus Haushaltsmittel des Fachgebiets/Instituts.
- Ggf. Rektoratsantrag (nur in Ausnahmefällen)
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Personalmittel zu gering beantragt (verschuldet, z.B.: Jahressonderzahlungen oder Stufenaufstieg vergessen) | Hinweise zur Personalkostenberechnung beachten. Kalkulation vor der Einreichung an AF zur Prüfung schicken. | - Einsparungen innerhalb des Projekts.
- Möglichkeit der Nachbeantragung mit Mittelgeber/Projektträger abklären.
- Nach Projektabschluss Ausgleich aus Haushaltsmittel des Fachgebiets/Instituts.
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Personalmittel zu gering beantragt (unverschuldet, z.B.: Obergrenzen für NN-Personal sind nicht ausreichend) | Hinweise zur Personalkostenberechnung beachten Wenn möglich personenbezogen kalkulieren. | - Einsparungen innerhalb des Projekts.
- Möglichkeit der Nachbeantragung mit Mittelgeber/Projektträger abklären.
- DFG-Projekte: Hier kann ein Antrag auf personellen (tarifbedingten) Mehrbedarf gestellt werden.
- Nach Projektabschluss Ausgleich aus Haushaltsmittel des Fachgebiets/Instituts.
- Ggf. Rektoratsantrag (nur in Ausnahmefällen)
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Personalmittel steigen im Projektverlauf wegen Tariferhöhung
| Hinweise zur Personalkostenberechnung beachten | |
Probleme oder Versäumnisse beim Mittelabruf | Unterstützung der Drittmittelverwaltung nutzen. Personal für Mittelabruf und Projektmanagement schulen. Super X | SuperX-Schulung Regelungen zur AVK beachten. Dies legt fest, ob und wie weit Drittmittelkonten überzogen werden können. | - Projektträger kontaktieren. Ev. sind Mittelverschiebungen möglich.
- Einsparungen innerhalb des Projekts.
- Nach Projektabschluss Ausgleich aus Haushaltsmittel des Fachgebiets/Instituts.
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Kosten werden vom Mittelgeber/Projektträger bei der Projektabrechnung nicht als (in voller Höhe) förderfähig anerkannt. Bei Förderung aus Bundesmitteln kann dies z.B. interne Leistungen [link "interne Leistungen"] betreffen. Bitte Hinweise dazu beachten. | Zuwendungsbedingungen und Nebenbestimmungen beachten. Werden interne Leistungen in Anspruch genommen, bitte frühzeitig (vor der Antragstellung) AF informieren. Gemeinsam mit den betreffenden Einrichtungen helfen wir Ihnen, die Vorgaben der Projektträger so weit wie möglich einzuhalten, eventuelle Deckungslücken zu minimieren, sowie Möglichkeiten der Gegenfinanzierung zu prüfen. | - Nach Projektabschluss Ausgleich aus Haushaltsmittel des Fachgebiets/Instituts.
- Ggf. Rektoratsantrag möglich. Bitte frühzeitige Absprache mit AF.
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Verweisung in die Grundausstattung (DFG)
Bei der Beantragung von Verbundprojekten weist die DFG bestimmte Etatposten regelmäßig der Grundausstattung zu. D.h. diese beantragten Mittel müssen von der Universität getragen werden. | Alle Etatposten sorgfältig als forschungsrelevant begründen. Regelmäßig verwiesen werden z.B. Anteile der Mittel für Hilfskräfte, da der Ausbildungsaspekt ihrer Beschäftigung ("Heranführung an die Forschung") unter die originären Aufgaben der Universität fällt. | - Der von der Universität zu leistende Eigenanteil und weitere Unterstützungsmöglichkeiten sollten frühzeitig zwischen Antragsinitiative und Universitätsleitung abgesprochen werden. AF übernimmt hier gern die Koordination.
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