GRKs dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden im Rahmen eines nach Möglichkeit interdisziplinären, thematisch fokussierten Forschungsprogramms und eines strukturierten Qualifizierungskonzeptes.
In der Variante Internationales Graduiertenkolleg (IRTG) arbeitet eine Gruppe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an einer deutschen Universität gleichberechtigt mit einer Partnergruppe im Ausland zusammen.
Antragsinitiativen für Graduiertenkollegs
- sollten von fünf bis zehn hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter verantwortlicher Beteiligung des Nachwuchses getragen werden,
- über ein thematisch fokussiertes, möglichst interdisziplinäres Forschungsprogramm von hoher wissenschaftlicher Qualität und Originalität auf internationalem Niveau verfügen,
- ein auf die Forschung bezogenes Studienprogramm und Qualifizierungskonzept mit innovativen Lehr-und Betreuungselementen aufbauen,
- ein integriertes, hochwertiges Gastwissenschaftlerprogramm planen.
Die Laufzeit eines GRKs beträgt maximal 9 Jahre in bis zu zwei Antragsphasen zu je 4,5 Jahren. Beantragt werden nach fachlichen Gesichtspunkten ausgewählte Module für Doktoranden- und Postdocstellen, für Workshops, Vertretungen, Gastwissenschaftler etc.
Das Fördervolumen beträgt ca. 500-600T€ im Jahr.
Antragsverfahren und Fristen:
Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Zuerst muss eine Antragsskizze mit einer max. 15-seitigen Beschreibung des Vorhabens eingereicht werden. Nach einem Beratungsgespräch bei der DFG (Bonn) erfolgt die Vorentscheidung im DFG-Senat. Im Falle der Aufforderung zum Vollantrag folgt eine Begehung vor Ort und gegebenenfalls die Bewilligung.
Antragsskizzen können jederzeit eingereicht werden. Zu beachten ist, dass die DFG-Senatssitzungen jeweils im Mai und November stattfinden und Skizzen frühzeitig vorab bei der DFG vorliegen müssen. Von der Einreichung der Skizze bis zur Entscheidung über den Vollantrag vergehen ca. ein bis eineinhalb Jahre. Die Zeitplanung sollte daher mit der DFG-Geschäftsstelle abgestimmt werden.
Unterstützung und Beratung:
Antragsinitiativen für Graduiertenkollegs werden dringend gebeten sich frühzeitig mit den Ansprechpersonen in der Forschungsförderung in Verbindung setzen, damit schon in der Skizzenphase eine intensive Beratung und die notwendige Abstimmung mit der Hochschulleitung erfolgen können. Bitte stimmen Sie Ihre Initiativen auch mit Ihrer Fakultätsleitung ab. Ebenso sollte frühzeitig Kontakt mit den Programmbeauftragten bei der DFG aufgenommen werden.
Für die Vorbereitung einer Antragsskizze und zur Ausarbeitung des Vollantrags kann eine Anschubfinanzierung beantragt werden.
DFG Programminformationen