DFG-Förderportfolio – Was fördert die DFG?

Gefördert werden sachlich definierte und zeitlich befristete Forschungsvorhaben.

Antragstellende können qualifizierte (promovierte) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder deutsche wissenschaftliche Institutionen sein. Prinzipiell sind die Antragstellenden frei in der Themenwahl, vornehmlich gefördert wird exzellente Grundlagenforschung. Erstantragstellende werden besonders berücksichtigt.

Die DFG strukturiert ihr Förderportfolio nach der Förderung von Personen, Themen, Foren und Infrastruktur. Zudem vergibt die DFG eine Reihe an renommierten Wissenschaftspreisen.

Unterschieden wird die Einzelförderung für Forscherinnen und Forscher und Koordinierte Programme, die der Förderung von Kooperation und Strukturbildung an den Hochschulen dienen.


Wählen Sie das für Sie nach Karrierestatus und Projektgröße passende Programm.

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

Die Förderinstrumente der DFG sind weitgehend modularisiert.

So können die jeweiligen  Programme von den Antragstellenden mit ausgewählten Modul-Baustein ergänzt werden. Die einzelnen Module unterliegen immer den gleichen Randbedingungen, egal in welchem Programm sie beantragt werden.

Zu jedem Förderprogramm und -format und zu jedem Modul finden Sie einheitlich strukturierte Formulare und Merkblätter mit den relevanten Informationen.

Die Einreichung von Förderanträgen erfolgt meistens auf elektronischen Weg über das Elan-Portal.


Begutachtung
:

Anträge an die DFG werden von ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern evaluiert.


Bewilligung
:

Über die Bewilligung entscheiden letztlich die Gremien der DFG.
Hohenheimer Mitglieder der DFG-Fachkollegien und Senatskommissionen finden Sie hier.

Verfahrensdauer und Förderquoten:

Bis zur Bewilligung einer Einzelförderung muss mit circa sieben Monaten ab Einreichung gerechnet werden.

Bei koordinierten Programmen sollten die Termine der jeweiligen Gremiensitzungen beachtet werden. Die Einreichung sollte daher direkt mit der DFG-Geschäftsstelle bzw. den jeweiligen Programmbeauftragten abgestimmt werden.

Die Quote geförderter Projekte liegt bei ca. 35% (auf Basis aller neueingereichten Anträge).

Information der DFG hierzu…

Über die Erfolgsaussichten von Anträgen in koordinierten Programmen kann der aktuelle Jahresbericht der DFG Aufschluss geben.

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Einzelförderung, Sachbeihilfe, Eigene Stelle

Sachbeihilfen werden für thematisch und zeitlich begrenzte Forschungsvorhaben vergeben.

Beantragt werden können Mittel für

  • Personal (Projektbearbeiter, technisches Personal, Hilfskräfte)
  • kleinere wissenschaftliche Geräte
  • Sachmittel (Verbrauchsmaterial, Gäste, Reise- und Publikationskosten, Investitionen).

Mit dem Modul Eigene Stelle können qualifizierte Nachwuchswissenschaftler für die Dauer ihres selbstbeantragten und -geleiteten Projektes finanziert werden.

Antragsstellende können alle promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland sein.

Einreichung:

  • persönlich durch Antragstellende
  • über Elan
  • jederzeit möglich
  • Die Zeichnung der Arbeitgebererklärung liegt in der Verantwortung der Instituts- bzw. Fachgebietsleitung. Um eventuelle Befristungsproblematiken auszuschließen, ist die Prüfung und Gegenzeichnung durch APO notwendig. Wenden Sie sich hierzu an Ihre zuständigen Sachbearbeiter in der Personalverwaltung.

Unterstützung und Beratung:

  • Eigene Stelle-Anträge sollten durch die Fachgebietsleitungen der bisherigen Betreuer begleitet werden.
  • Die Antragsberatung der Abteilung Forschungsförderung unterstützt Antragstellende bei der Ausarbeitung Ihres Antrags, z.B. in Finanzfragen, und gibt auch gerne Feedback zum Gesamtantrag.  
  • Nachwuchswissenschaftler können zur Vorbereitung von DFG-Anträgen SEED-Grants beantragen.

DFG- Sachbeihilfe Kompaktdarstellung

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Personenförderung: Walter Benjamin-, Emmy Noether -, Heisenberg-Programm

In diesen Programmen fördert die DFG Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen auf unterschiedlichen Karrierestufen.

Weitere Hinweise zur wissenschaftlichen Karriereentwicklung finden Sie hier…

Meistens ist ein Ort- bzw. Institutionswechsel Voraussetzung für die Förderung. Für die aufnehmende Forschungseinrichtung bietet sich damit eine renommierte Möglichkeit exzellente Nachwuchskräfte anzuwerben. Im Gegenzug ist oft ein signifikanter Eigenanteil aufzubringen.


  • Walter Benjamin Programm

    Förderziel:
    Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen.

    Antragsberechtigt: Promovierte in früher Phase der weiteren Qualifikation

    Dauer
    : Maximal zwei Jahre

    Beantragt werden kann:

    • Walter-Benjamin Stelle (Inland) oder Stipendium (Ausland)
    • Sachkosten- und Publikationszuschuss


    Beitrag der aufnehmenden Institution:

    • Arbeitsplatz, sowie alle weiteren Mittel und die Infrastruktur zur Durchführung des Projekts
    • Unterstützung bei der Karriereentwicklung und Integration in die lokalen Netzwerke (dies muss für die Antragstellung durch die/den aufnehmende/n Wissenschaftler/in gegenüber der DFG schriftlich dargelegt werden)
    • Bei Förderung im Inland: Abgabe einer Arbeitgebererklärung Arbeitgebererklärung


    Beratung und Unterstützung:

    Wir beraten Sie gern als Antragsteller, sowie als mögliche Gastgeberin/möglicher Gastgeber für eine Walter Benjamin-Förderung. Die notwendige Unterstützung durch die Gastgeber muss aus Mitteln des Fachgebiets geleistet werden.  


  • Emmy Noether-Programm

    Förderziel:
    Das Emmy Noether-Programm eröffnet besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von sechs Jahren für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren.

    Antragsberechtigt: Mind. 2 Jahre Postdoc, max. 4 Jahre nach Promotion, Auslandserfahrung und weitere Voraussetzungen

    Dauer:
    6 Jahre

    Beantragt werden kann:

    • Stelle als Projektleitung
    • Projektspezifische Sach- und Personalmittel
    • Mittel für Gastwissenschaftler (Mercator-Fellows), Workshops, Öffentlichkeitsarbeit und Familienzuschlag


    Beitrag der aufnehmenden Institution:

    darin:

    • Zusage, dass das Recht Doktorandinnen/Doktoranden zur Promotion zu führen erteilt wird,
    • Zusage über Beteiligung an der Lehre (2SWS)

        
    Beratung und Unterstützung:
    Wir beraten Sie gern als Antragsteller, sowie als mögliche/r Gastgeberin für eine Emmy Noether-Förderung hinsichtlich der Arbeitgebererklärung. Für die notwendige Zusage des "Promotionsrechts" kontaktieren Sie bitte frühzeitig den zuständigen Promotionsausschuss ihrer Fakultät.


  • Heisenberg-Programm

    Förderziel:
    Herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur erfüllen, zu ermöglichen, sich auf eine wissenschaftliche Leitungsposition vorzubereiten und in dieser Zeit weiterführende Forschungsthemen zu bearbeiten.
    Es existieren verschiedene Varianten, die nach Aufnahme ins Programm gewählt und ggf. gewechselt werden können.

    Zielgruppe: Exzellenter Nachwuchs, der bereits Berufbarkeit erreicht hat, aber noch keine adäquate Dauerstelle inne hat.

    Dauer: 5 Jahre

    Beantragt werden kann abhängig von der gewählten Programm:

    • Heisenberg-Stelle: Stellen für den/die Geförderte/n (Gruppenleitung)
    • Heisenberg-Professur: zeitlich befristete (2 Jahre) W2/W3 Professur
    • Flexible Forschungsmittel


    Beitrag der aufnehmenden Institution:
    Dem/ Der Geförderten ist die Einstellung (Arbeitgebererklärung), sowie Grundausstattung zuzusagen. Für eine Heisenbergprofessur muss die Hochschule die Verstetigung der Professur nach Förderende bei positiver Evaluation zusagen.

    Beratung und Unterstützung:
    Für die Aufnahme einer Heisenbergförderung an der Universität sind frühzeitige Absprachen mit der Hochschulleitung notwendig. Bei Interesse kontaktieren Sie gern die Prorektorin für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Transfer.

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Forschungsgruppen (FOR)

FOR werden für die mittelfristig angelegte gemeinsame Bearbeitung einer besonderen Forschungsaufgabe durch  mehrere herausragend ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet.

Ziel ist es, Forschungsergebnisse zu erreichen, die über die Einzelförderung deutlich hinausgehen, und gegebenenfalls neue Arbeitsrichtungen zu etablieren.
 

Antragsinitiativen für Forschergruppen

  • Sollten von besonders ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern getragen werden,
  • über ein qualitativ hochwertiges und originelles Forschungsvorhaben verfügen.
  • Interdisziplinarität ist nicht zwingend notwendig. 

Beantragt werden können:

  • Personalmittel (Projektbearbeiter, technisches Personal, Hilfskräfte),
  • Mittel für kleinere wissenschaftliche Geräte,
  • Sachmittel (Verbrauchsmaterial, Gäste, Reise- und Publikationskosten, Investitionen).

Die Laufzeit beträgt bis zu acht Jahre in zwei Antragsphasen zu je vier Jahren.
Beantragung des Moduls Eigene Stelle ist möglich.
 

Antragsverfahren und Fristen:
Zweistufiges Verfahren

  • Antragsskizze ("Konzeptpapier") mit einer ca. 10-seitigen Beschreibung des Gesamtvorhabens und ein- bis zweiseitigen Zusammenfassungen der Einzelvorhaben.
  • Nach Empfehlung durch die DFG muss ein Einrichtungsantrag eingereicht werden.
  • Der Einrichtungsantrag wird vor Ort durch Gutachtende geprüft, daraufhin erfolgt ggf. Empfehlung zur Einrichtung an DFG-Gremien.
  • Skizzen-Einreichung ist jederzeit möglich. Von da ab, bis zur Entscheidung über den Einrichtungsantrag muss mit 1-1,5 Jahren gerechnet werden.

Unterstützung und Beratung:

  • Frühzeitiger Kontakt zur Abteilung Forschungsförderung für Beratung und Unterstützungsleistungen wird empfohlen.
  • Besonderer Raumbedarf für eine FOR sollte schon vor der Antragseinreichung mit der Universitätsleitung und -verwaltung abgestimmt werden.
  • Für die Antragsvorbereitung kann eine Anschubfinanzierung (bis je 30.000€ für Skizze und Vollantrag) beantragt werden.

DFG Programminformationen

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Graduiertenkollegs (GRK)

GRKs dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden im Rahmen eines nach Möglichkeit interdisziplinären, thematisch fokussierten Forschungsprogramms und eines strukturierten Qualifizierungskonzeptes.

In der Variante Internationales Graduiertenkolleg (IRTG) arbeitet eine Gruppe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an einer deutschen Universität gleichberechtigt mit einer Partnergruppe im Ausland zusammen.
 

Antragsinitiativen für Graduiertenkollegs

  • sollten von fünf bis zehn hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter verantwortlicher Beteiligung des Nachwuchses getragen werden,
  • über ein thematisch fokussiertes, möglichst interdisziplinäres Forschungsprogramm von hoher wissenschaftlicher Qualität und Originalität auf internationalem Niveau verfügen,
  • ein auf die Forschung bezogenes Studienprogramm und Qualifizierungskonzept mit innovativen Lehr-und Betreuungselementen aufbauen,
  • ein integriertes, hochwertiges Gastwissenschaftlerprogramm planen.

Die Laufzeit eines GRKs beträgt maximal 9 Jahre in bis zu zwei Antragsphasen zu je 4,5 Jahren. Beantragt werden nach fachlichen Gesichtspunkten ausgewählte Module für Doktoranden- und Postdocstellen, für Workshops, Vertretungen, Gastwissenschaftler etc.

Das Fördervolumen beträgt ca. 500-600T€ im Jahr.
 

Antragsverfahren und Fristen:

Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Zuerst muss eine Antragsskizze mit einer max. 15-seitigen Beschreibung des Vorhabens eingereicht werden. Nach einem Beratungsgespräch bei der DFG (Bonn) erfolgt die Vorentscheidung im DFG-Senat. Im Falle der Aufforderung zum Vollantrag folgt eine Begehung vor Ort und gegebenenfalls die Bewilligung.
Antragsskizzen können jederzeit eingereicht werden. Zu beachten ist, dass die DFG-Senatssitzungen jeweils im Mai und November stattfinden und Skizzen frühzeitig vorab bei der DFG vorliegen müssen. Von der Einreichung der Skizze bis zur Entscheidung über den Vollantrag vergehen ca. ein bis eineinhalb Jahre. Die Zeitplanung sollte daher mit der DFG-Geschäftsstelle abgestimmt werden.
 

Unterstützung und Beratung:

Antragsinitiativen für Graduiertenkollegs werden dringend gebeten sich frühzeitig mit den Ansprechpersonen in der Forschungsförderung in Verbindung setzen, damit schon in der Skizzenphase eine intensive Beratung und die notwendige Abstimmung mit der Hochschulleitung erfolgen können. Bitte stimmen Sie Ihre Initiativen auch mit Ihrer Fakultätsleitung ab. Ebenso sollte frühzeitig Kontakt mit den Programmbeauftragten bei der DFG aufgenommen werden.
Für die Vorbereitung einer Antragsskizze und zur Ausarbeitung des Vollantrags kann eine Anschubfinanzierung beantragt werden.

DFG Programminformationen

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Sonderforschungsbereiche (SFB)

SFBs sind langfristig (auf bis zu 12 Jahre) angelegte interdisziplinäre Forschungsverbünde hervorragend ausgewiesener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an einer Hochschule (in der Variante Transregio-SFB an bis zu drei Hochschulen).

Sie dienen der Realisierung exzellenter interdisziplinäre Forschung im Verbund, der Schwerpunkt- und Strukturbildung an der antragstellenden Hochschule sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
 

Antragsinitiativen für Sonderforschungsbereiche:

  • müssen von hervorragend ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern getragen werden,
  • benötigen ein fächerübergreifendes Forschungsprogramm
  • für ein innovatives, anspruchsvolles, aufwendiges und langfristiges Forschungsvorhaben,
  • das der institutionellen Schwerpunkt- und Strukturbildung der Universität dienen soll.

Die Laufzeit eines SFB beträgt maximal 12 Jahre in bis zu drei Antragsphasen zu je vier Jahren.
Beantragt werden Teilprojekte und Koordinationsprojekte.
Das Fördervolumen liegt bei ca. 1,8 bis 2,5 Mio €/Jahr.

Antragsverfahren und Fristen:

Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Zuerst muss eine  max. 100-seitige Antragsskizze eingereicht werden. Nach einem Beratungsgespräch bei der DFG (Bonn) erfolgt die Vorentscheidung im DFG-Senat. Nach Aufforderung wird der Vollantrag vorgelegt und es folgt eine Begehung vor Ort und gegebenenfalls die Bewilligung.
Antragsskizzen können jederzeit eingereicht werden. Zu beachten ist, dass die DFG-Senatssitzungen jeweils im Mai und November stattfinden und Skizzen frühzeitig vorab bei der DFG vorliegen müssen. Die Zeitplanung sollte daher mit der DFG-Geschäftsstelle abgesprochen werden.
 

Unterstützung und Beratung:

Antragsinitiativen für Sonderforschungsbereiche werden dringend gebeten sich frühzeitig mit der Abteilung Forschungsförderung in Verbindung zu setzen, damit schon in der Skizzenphase eine intensive  Beratung und die notwendige Abstimmung mit der Hochschulleitung erfolgen können. Bitte stimmen Sie Ihre Initiativen auch mit Ihrer Fakultätsleitung. Ebenso sollte frühzeitig Kontakt mit den Programmbeauftragten bei der DFG aufgenommen werden.
Für die Vorbereitung einer Antragsskizze und zur Ausarbeitung des Einrichtungsantrags kann eine Anschubfinanzierung aus Mitteln des MWK beantragt werden. Weitere Informationen geben die Ansprechpersonen in der Forschungsförderung.

DFG Programminformationen

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Antragsberatung:


Dr. Christian Marchetti
0711 459 22733
E-Mail

SEED-Grants:


Mara Lucic
0711 459 22819
E-Mail

 

Valentyna Zimmermann
0711 459 24614
E-Mail