Ist ein Förderantrag erfolgreich, erhält der Empfänger der Förderung (antragstellende Forschende oder Universität) vom Fördergeber einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Synonym sind "Bewilligung" (bsplw. DFG) oder "Zuwendungsvertrag" (DAAD).
Dieser Bescheid ist rechtsverbindlich und regelt die Beziehung zwischen Geldgeber und Zuwendungsempfänger.
Wir empfehlen den Projektleitungen und -bearbeitenden dringend, den gesamten Zuwendungsbescheid selbst zu lesen.
- Achten Sie besonders auf Punkte, in denen der Zuwendungsbescheid von ihrem Antrag abweicht. Bsplw. kann es aus verschiedenen Gründen geschehen, dass ihnen ein geringerer Betrag bewilligt wird, als Sie beantragt haben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen AF. Wir können dann gemeinsam die Gründe für diese Abweichung klären und entscheiden, wie damit umzugehen ist.
- Notieren Sie sich die im Bescheid genannten Termine und Fristen für Mittelabrufe, Berichte und Nachweise.
- Verpflichtet der Zuwendungsbescheid Sie zum Abschluss eines Kooperationsvertrags mit ihren Projektpartnern oder anderer vertraglicher Vereinbarungen, werden unsere Juristen in AF sie gern bei der Vertragsgestaltung unterstützen.
- Bitte beachten Sie unbedingt Vorgaben des Zuwendungsbescheids zur Auftragsvergabe oder anderen Formen des Geldtransfers in Forschungsprojekten und die Veröffentlichungsregelungen.
- Ergeben sich aus dem Zuwendungsbescheid weitere Probleme oder Unklarheiten, kontaktiere Sie bitte AF.
- Für gewöhnlich haben Sie bis 30 Tage nach Eingang des Zuwendungsbescheids (Poststempel) Zeit dem Zuwendungsbescheid zu widersprechen.
- Sind für die Annahmen der Förderung weitere rechtsverbindliche Unterschriften zu leisten (Rechtsbehelfsverzicht, Antrag profi-Online) übernimmt dies AF gern für Sie.
- Bitte erstellen Sie ihre Drittmittelanzeige auf der Grundlage des gültigen Zuwendungsbescheids.
In den meisten Fällen erhalten AF und die jeweilige Projektleitung das Original bzw. Kopien des Zuwendungsbescheids. Routinemäßig prüfen wir in AF den Bescheid und weisen die Projektleitung auf etwaige Abweichungen und Besonderheiten hin. Sind Sie persönlich Zuwendungsempfänger (bsplw. DFG-Sachbeihilfe) senden Sie uns bitte eine Kopie der Bewilligung.