Als Auftragnehmer eines öffentlichen Auftraggebers sind Sie per EGovernmentGesetz (EGovG) und ERechnungsverordnung Baden-Württemberg (ERechVOBW) zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
Ausgenommen sind bis 31.12.2025 Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von max. 1.000 € ohne Umsatzsteuer, sowie Rechnungen von Lieferanten aus dem Nicht-EU-Ausland.
Zentraler Rechnungseingang für eRechnungen:
Bitte benutzen Sie für eine schnelle und fristgerechte Bearbeitung von eRechnungen und eRechnungsgutschriften an die universitären Einrichtungen ausschließlich folgende Anschrift des zentralen eRechnungseingangs der Universität Hohenheim. (Papier- und PDF-Rechnungen sind bis auf Weiteres direkt an die Einrichtungen zu senden.) Bitte senden Sie zu einer eRechnung keine zusätzlichen Papier- oder PDF-Kopien.
Anschrift des zentralen eRechnungseingangs:
Universität Hohenheim
70599 Stuttgart-Hohenheim
Rechnungsangabe
Zusätzlich zu allgemein gültigen Pflichtinformationen wie Rechnungsdatum, -nummer, etc. sind Rechnungen an die Universität Hohenheim zwingend mit folgender Feldbelegung zu stellen:
Zusätzliche Pflichtinformationen | Einzutragen in folgendes Feld der xRechnung | Angaben für die Universität Hohenheim |
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Leitweg-ID | BT-10 | 08-A3820-39 |
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Leitweg-ID bei Zustellung via PEPPOL | BT-10 | 0204:08-A3820-39 |
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Projektreferenz siehe Bestellung | BT-11 | Projektreferenz, Angabe Ohne Angabe Projektreferenz: Angabe der bestellenden Einrichtung |
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Bestellnummer | BT-13 | Sofern angegeben |
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Angabe des Leitkriteriums bzw. der Projektreferenz
Rechnungen können nur dann bearbeitet werden, wenn die Zuordnung zur bestellenden/beauftragenden Einrichtung der Universität Hohenheim möglich ist. Daher ist die Angabe der Projektreferenz im Feld (BT-11) zwingend erforderlich. Die korrekte Angabe wird dem Lieferanten von der jeweiligen Einrichtung mitgeteilt. Sollte in der Bestellung keine Projektreferenz angegeben sein, ist zwingend die Bezeichnung der beauftragenden Einrichtung (Institut, Fachgebiet, etc.) anzugeben.
Weitere Angaben sind gemäß der Bestellung anzugeben.
PEPPOL-Anbindung
Die Zusendung über das PEPPOL-Netz ist möglich. Bitte beachten Sie hierfür die um ein Präfix erweiterte Leitweg-ID.
Zustellung von eRechnungen und eGutschriften
Die Rechnungssteller haben zur Übermittlung elektronischer Rechnungen grundsätzlich das Dienstleistungsportal des Landes Baden-Württemberg zu nutzen. (ERechVOBW § 6).
Die Rechnung kann hier wie folgt eingebracht werden:
Zulässige Rechnungsformate
Gemäß ERechVOBW haben "Rechnungssteller für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen grundsätzlich den Datenaustauschstandard xRechnung vom 10. Juli 2019 (BAnz AT 31.07.2019 B1) in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden.
Ein anderer Datenaustauschstandard ist zulässig, wenn er den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung … entspricht.“
Damit kann neben xRechnung auch das Datenformat ZUGFeRD (PDF mit xRechnung) in der jeweils neuesten Version genutzt werden.
Lieferadresse
Liefer- und Rechnungsadresse sind i.d.R. nicht identisch.
Lieferungen sind inklusive Lieferschein an die in der Bestellung genannte Lieferanschrift der Universität Hohenheim zu richten. Der Wareneingang wird von der beauftragenden Einrichtung dezentral bestätigt.
Kontakt
Fragen richten Sie bitte an erechnungen@verwaltung.uni-hohenheim.de.