Skonto auf Auszahlungsanordnungen  [21.06.24]


Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Auszahlungsanordnungen:
Sofern es sich bei der Zahlungsanordnung um eine Skontorechnung handelt ist oben rechts auf dem Anordnungsformular
[] Skonto anzukreuzen und beim Auszahlungsbetrag immer der Bruttobetrag vor Abzug des Skontobetrags anzugeben.

Auszahlungsanordnungen die gekennzeichnet und ausgefüllt sind, werden bei AW3 vorrangig bearbeitet. Bitte denken Sie aber daran, dass es in AW3 und auch bei der Landesoberkasse Bearbeitungszeiten gibt, und schicken Sie uns die Skonto-Rechnungen unverzüglich wieder zu.
Bei rechtzeitig vor Ende der Skontofrist (mind. 5 Tage) eingehenden Auszahlungsanordnungen wird seitens AW3 immer Skonto gezogen und der um das Skonto verringerte Betrag ausbezahlt.
Auszahlungsanordnungen, die später eingehen, werden ebenfalls schnellstmöglich bearbeiten, um das Skonto noch berücksichtigen zu können.
Wir können aber nicht garantieren, dass der Lieferant das Skonto nicht nachfordert. Nachforderungen gehen dann zu Lasten der Einrichtungen.
Ist bei Eingang der Auszahlungsanordnung die Skontofrist um mehr als 5 Tage überschritten, werden diese Rechnungen immer brutto gebucht. Wenn Auszahlungsanordnungen mit dem skontierten (verminderten) Betrag ausgefüllt sind, müssen diese von AW3 an Sie zurückgeschickt und neu ausgefüllt werden. Das kostet uns alle viel Zeit und leider verstreicht dadurch in der Regel die Skontofrist.


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