Anerkennung | Anrechnung

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Montags, Mittwochs und Freitags |  10.00 – 11.00 Uhr
Dienstags und Donnerstags | 14.30 – 15.30 Uhr

Kontaktdaten und Ansprechpartner:innen

Was unterscheidet Anerkennung und Anrechnung?

Der Unterschied zwischen Anerkennung und Anrechnung ist, ob eine Leistung an einer Hochschule erbracht wurde oder außerhalb des Hochschulsystems.

Das Verfahren der Antragstellung richtet sich nach dem Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wurde, die anerkannt oder angerechnet werden soll.

Anerkennung

Voraussetzung für die Anerkennung

Leistungen werden anerkannt, wenn bei den erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Es werden nur gesamte Module anerkannt. Die Anerkennung von Teil-Modulen ist nicht vorgesehen!

Kein wesentlicher Unterschied besteht bei der Anerkennung

  • anstelle eines Pflichtmoduls, wenn die erworbenen Kompetenzen zu mindestens 75 % mit den für das Pflicht-/Grundlagenmodul im Hohenheimer Modulkatalog aufgeführten Lern- und Qualifikationszielen übereinstimmen;
  • anstelle eines Wahlpflicht-, Profil‐, Vertiefungs‐, Spezialisierungs-, Fokus-, Schwerpunktmoduls, wenn die erworbenen Kompetenzen für die gewählte Gliederungsebene geeignet sind;
  • anstelle eines Wahlmoduls, wenn die erworbenen Kompetenzen bezüglich des Niveaus denen des betreffenden Studiengangs im Wesentlichen entsprechen.

Verfahren für die Anerkennung von Leistungen, die vor dem Studium in Hohenheim erbracht wurden

Antragstellung im Bewerbungsverfahren - für ein höheres Fachsemester

Informationen zur Antragstellung im Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Antragstellung nach der Einschreibung

Wichtig: Der Antrag muss bei einem Studienbeginn im WiSe bis zum 31.12. und im SoSe bis zum 30.06. gestellt werden!

Anerkennung in den Studiengängen der Fakultät Agrar- und Naturwissenschaften

Für die Anerkennung von Pflichtmodulen sind folgende Schritte nötig:

  • Sie füllen das Formular für die Anerkennung eines Pflichtmoduls für die Fakultäten Agrar- und Naturwissenschaften aus.
  • Sie wenden sich mit dem Formular  an die modulverantwortliche Person. Diese Person können Sie der Modulbeschreibung unter „Module suchen“ in HohCampus entnehmen. Legen Sie dem Antrag auch eine Leistungsübersicht sowie eine Modulbeschreibung der abgelegten Leistung bei.
  • Die modulverantwortliche Person prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflichtmodul in Hohenheim vorliegen.
  • Ggf. müssen Sie noch Unterlagen nachreichen.
  • Sofern die Leistung anerkannt wird, wird diese mit dem Hohenheimer Modultitel in HohCampus eingetragen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die anerkannten Leistungen sowie über die nicht anerkannten Leistungen.

Für die Anerkennung von Wahlpflicht- und Wahlmodule sind folgende Schritte nötig:

  • Sie senden einen formlosen Antrag auf Anerkennung an das Prüfungsamt .
    - Legen Sie dem Antrag eine Leistungsübersicht sowie eine Modulbeschreibung der abgelegten Leistung bei.
    - Geben Sie im Antrag an, in welchem Bereich das Modul anerkannt werden soll (Wahlpflicht- oder Wahlmodule)
  • Der Prüfungsausschuss prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Wahlpflicht- oder Wahlmodul in Hohenheim vorliegen. Bei Wahlpflichtmodulen wird ggf. die Studiengangleitung um eine Empfehlung zur Entscheidung gebeten.
  • Ggf. müssen Sie noch Unterlagen nachreichen.
  • Sofern die Leistung anerkannt wird, wird diese mit der Originalbezeichnung in HohCampus  eingetragen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die anerkannten Leistungen sowie über die nicht anerkannten Leistungen.

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Anerkennung in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen

Für die Anerkennung von Pflichtmodulen sind folgende Schritte nötig:

  • Sie füllen folgende Formulare aus:
    - Deckblatt zur Anerkennung
    - Antrag auf Anerkennung Pflichtmodule
  • Reichen Sie diese beiden Dokumente mit den auf den Formularen genannten Nachweisen beim Prüfungsamt ein. Senden Sie die Formulare und die Nachweise bitte per E-Mail .
  • Der Prüfungsausschuss prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflichtmodule in Hohenheim vorliegen.
  • Ggf. müssen Sie noch Unterlagen nachreichen.
  • Sofern die Leistung anerkannt wird, wird diese mit dem Hohenheimer Modultitel in HohCampus eingetragen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die anerkannten Leistungen sowie über die nicht anerkannten Leistungen.

Für die Anerkennung von Hohenheimer Modulen sind folgende Schritte nötig:

  • Sie füllen folgende Formulare aus:
    - Antrag auf Anerkennung Hohenheimer Module
  • Sie wenden sich mit dem Formular  an die modulverantwortliche Person. Diese Person können Sie der Modulbeschreibung unter „Module suchen“ in HohCampus entnehmen. Legen Sie dem Antrag auch eine Leistungsübersicht sowie eine Modulbeschreibung der abgelegten Leistung bei.
  • Die modulverantwortliche Person prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflichtmodul in Hohenheim vorliegen.
  • Ggf. müssen Sie noch Unterlagen nachreichen.
  • Sofern die Leistung anerkannt wird, wird diese mit dem Hohenheimer Modultitel in HohCampus eingetragen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die anerkannten Leistungen sowie über die nicht anerkannten Leistungen.

Für die Anerkennung von Profil- oder Wahlmodulen, die mit keinem Hohenheimer Modul vergleichbar sind, sind folgende Schritte nötig:

  • Sie senden einen formlosen Antrag auf Anerkennung an das Prüfungsamt .
    - Legen Sie dem Antrag eine Leistungsübersicht sowie eine Modulbeschreibung der abgelegten Leistung bei:
    - Geben Sie im Antrag an, in welchem Bereich das Modul anerkannt werden soll (Profilbereich, Schwerpunktbereich, Freier Wahlbereich, etc.)
  • Der Prüfungsausschuss prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung in Hohenheim vorliegen.
  • Ggf. müssen Sie noch Unterlagen nachreichen.
  • Sofern die Leistung anerkannt wird, wird diese mit der Originalbezeichnung in HohCampus eingetragen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die anerkannten Leistungen sowie über die nicht anerkannten Leistungen.

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Anerkennung in den kommunikationswissenschaftlichen Studiengängen

Für die Anerkennung von Hohenheimer Modulen sind folgende Schritte nötig:

  • Sie füllen folgende Formulare aus:
    - Antrag auf Anerkennung Hohenheimer Module
  • Reichen Sie den Antrag bitte bei der Koordinatorin:dem Koordinatoren für die kommunikationswissenschaftlichen Studiengänge ein. Senden Sie die Formulare und die Nachweise bitte per E-Mail an Kowi-koordination@uni-hohenheim.de.
  • Ggf. müssen Sie noch Unterlagen nachreichen.
  • Sofern die Leistung anerkannt wird, wird diese mit dem Hohenheimer Modultitel in HohCampus eingetragen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die anerkannten Leistungen sowie über die nicht anerkannten Leistungen.

Für die Anerkennung von Profil- oder Wahlmodulen, die mit keinem Hohenheimer Modul vergleichbar sind, sind folgende Schritte nötig:

  • Sie senden einen formlosen Antrag auf Anerkennung an Kowi-koordination@uni-hohenheim.de.
    - Legen Sie dem Antrag eine Leistungsübersicht sowie eine Modulbeschreibung der abgelegten Leistung bei.
    - Geben Sie im Antrag an, in welchem Bereich das Modul anerkannt werden soll (Profilbereich, Schwerpunktbereich, Freier Wahlbereich, etc.)
  • Der Prüfungsausschuss prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung in Hohenheim vorliegen.
  • Ggf. müssen Sie noch Unterlagen nachreichen.
  • Sofern die Leistung anerkannt wird, wird diese mit der Originalbezeichnung in HohCampus eingetragen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die anerkannten Leistungen sowie über die nicht anerkannten Leistungen.

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Antragstellung bei einem Studiengangwechsel innerhalb der Universität Hohenheim

Wenn Sie Ihren Studiengang innerhalb der Universität Hohenheim wechseln, werden Leistungen nur automatisch übertragen, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung ins höhere Fachsemester beantragt haben. Dann werden genau die Leistungen übertragen, die Sie bis zum Zeitpunkt der Bewerbung bestanden haben.

Alle Leistungen, die Sie danach bestanden haben, können Sie entweder anerkennen lassen oder nochmals belegen. Wenn Sie die Anerkennung beantragen möchten, senden Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung an das Prüfungsamt .

Sofern Sie nicht nur Pflichtmodule anerkennen lassen möchten, geben Sie bitte an, in welchen Bereich die Module zugeordnet werden sollen.

Hinweis zu Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum:

Sie können nach einem Studiengangwechsel im zweiten Prüfungszeitraum noch Prüfungen im „alten“ Studiengang anmelden und belegen. Dies gilt auch dann, wenn das Semester, in dem Sie den „neuen“ Studiengang starten, bereits läuft.

Wichtig ist dann, dass auch dann die Leistungen nicht automatisch anerkannt werden. Auch in diesem Fall muss die Anerkennung formlos beim Prüfungsamt  beantragt werden.

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Sonderfall: Austausch von Pflichtmodulen in den Master-Studiengängen der Fakultät Agrarwissenschaften

  • Der Austausch von Pflichtmodulen ist nur in Master-Studiengängen der Fakultät Agrarwissenschaften möglich.
  • Der Austausch von Pflichtmodulen ist für maximal zwei Module möglich.
  • Voraussetzung für den Modultausch ist, dass Sie die Kenntnisse des Pflichtmoduls in Inhalt und Umfang durch Leistungen im Vorstudium erlangt haben.
  • Die Beurteilung übernimmt die:der Modulverantwortliche. Bitte klären Sie mit der modulverantwortlichen Person, welche Nachweise Sie einreichen müssen. Üblicherweise sind das eine Leistungsübersicht und eine Modulbeschreibung der anderen Hochschule.
  • Reichen Sie das erforderliche Formular Austausch von Pflichtmodulen zusammen mit einem formlosen Antrag beim Prüfungsamt ein. Der Antrag kann per E-Mail geschickt werden.
  • Das Prüfungsamt leitet den Antrag an den Prüfungsausschuss zur Entscheidung weiter.
  • Nach der Genehmigung wird das Ersatzmodul in HohCampus eingetragen. Die Prüfungsanmeldung für Ersatzmodule ist online nicht möglich. Hier ist die Anmeldung nur mit einer E-Mail an das Prüfungsamt möglich.
  • Nach einer Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

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Verfahren für die Anerkennung von Leistungen, die während des Studiums in Hohenheim erbracht wurden

Sie können Leistungen während Ihres Studiums anerkennen lassen, wenn Sie diese an einer anderen Hochschule erbringen, oder wenn Sie in Hohenheim parallel eingeschrieben sind.

Sie können Leistungen während Ihres Studiums anerkennen lassen, wenn Sie diese an einer anderen Hochschule erbringen, oder wenn Sie in Hohenheim parallel eingeschrieben sind.Die Anerkennung ist nicht möglich für Module, für die Sie sich nicht rechtzeitig angemeldet haben!

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Anerkennung in den Studiengängen der Fakultät Agrar- und Naturwissenschaften

Anerkennung von Leistungen, die an anderen deutschen Hochschulen erbracht wurden

Hier gelten die gleichen Verfahren, wie für Leistungen, die vor einem Studium in Hohenheim  erbracht wurden.

Anerkennung von Leistungen, die im Ausland als Freemover ohne Learning Agreement erbracht wurden

Hier gelten die gleichen Verfahren, wie für Leistungen, die vor einem Studium in Hohenheim  erbracht wurden.

Anerkennung von Leistungen im Parallelstudium

Üblicherweise werden Leistungen, die beiden Studiengängen zugeordnet werden können, schon bei der Prüfungsanmeldung beiden Studiengängen zugeordnet. Wenn durch die automatische Anmeldung eine Zuordnung in einem Studiengang zu einem Bereich nicht stimmt, muss das Prüfungsamt  kontaktiert werden.

Stellen Sie auch formlosen Antrag auf Anerkennung an das Prüfungsamt , wenn Sie mit dem zweiten Studiengang später starten als mit dem ersten.

Anerkennung von Leistungen die in einem Austauschprogramm im Ausland erbracht werden

Wenn Leistungen im Ausland erbracht werden, werden die Leistungen entsprechend des Learning Agreements anerkannt. Hier müssen Sie dem Prüfungsamt nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland lediglich ihr Learning Agreement zusammen mit dem Transcipt of Records der Gasthochschule einreichen.

Informationen zum Learning Agreement finden Sie hier:

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Anerkennung in den Studiengängen der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Anerkennung von Leistungen im Parallelstudium

Üblicherweise werden Leistungen, die beiden Studiengängen zugeordnet werden können, schon bei der Prüfungsanmeldung beiden Studiengängen zugeordnet. Wenn durch die automatische Anmeldung eine Zuordnung in einem Studiengang zu einem Bereich nicht stimmt, muss das Prüfungsamt  kontaktiert werden.
Stellen Sie auch formlosen Antrag auf Anerkennung an das Prüfungsamt , wenn Sie mit dem zweiten Studiengang später starten als mit dem ersten.

Anerkennung von Leistungen die im Ausland erbracht werden

Informationen zum Anerkennungsverfahren für Leistungen aus dem Ausland finden Sie auf den Seiten der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 

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Anrechnung

Voraussetzung für die Anrechnung

Außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden angerechnet, wenn

  • zum Zeitpunkt der Anrechnung die für den Hochschulzugang geltenden Voraussetzungen erfüllt sind,
  • die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen den Leistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Diese Gleichwertigkeit liegt vor, wenn
  • sie gemäß Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) bzw. Europäischem Qualifikationsrahmen (EQR) das gleiche oder ein höheres Niveau an Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen wie der Studiengang ausweisen, für den die Anrechnung beantragt wird.
    - In Bachelor-Studiengängen ist dies z.B. ein Abschluss als  Meister:in, Fachwirt:in bzw. das Niveau 6.
    - In Master-Studiengängen ist dies das Niveau 7.
  • sie die Lern- und Qualifikationsziele der Leistung, die ersetzt werden soll, im Wesentlichen erfüllen, und
  • die Inhalte der außerhochschulischen Qualifikation mit den Inhalten der Leistung, die ersetzt werden soll, vergleichbar sind.

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Antragstellung

Für die Anrechnung sind folgende Schritte nötig:

  • Sie füllen das Formular für die Anrechnung aus.
  • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen beim Prüfungsamt ein.
  • Der Prüfungsausschuss prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Anrechnung vorliegen.
  • Ggf. müssen Sie noch Unterlagen nachreichen.
  • Sofern die Leistung angerechnet wird, wird diese mit der Originalbezeichnung in HohCampus eingetragen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die angerechnete Leistungen sowie über die nicht anerkannten Leistungen.

Wichtig: Der Antrag muss bei einem Studienbeginn im WiSe bis zum 31.12. und im SoSe bis zum 30.06. gestellt werden!

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Sonderfall: Anrechnung von Leistungen im Studium (Portfolio / Praktikum)

Für die Anrechnung von Berufspraktika müssen Sie sich an das Praktikantenamt wenden:

Informationen zum Portfoliomodul finden

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