Was wird gefördert? | Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM dient der finanziellen Förderung eines Auslandsaufenthaltes an Partnerhochschulen außerhalb Europas. Studierende sollen die Möglichkeit erhalten durch interkulturelle Erfahrungen in ihrer persönlichen Entwicklung und Kompetenz zu reifen sowie gegenüber anderen Kulturen Sensibilität und Wertschätzung zu entwickeln. |
Wer darf teilnehmen? | Teilnehmende an einem Übersee Austauschprogramm der Universität Hohenheim, die im Rahmen Ihrer Bewerbung für Austauschprogramme in Übersee einen Platz erhalten. |
Was beinhaltet das Stipendium? | - Förderung für maximal 5 Monate bei Aufenthalten für ein Semester und maximal 10 Monaten bei Jahresaufenthalten
- 600 Euro/Monat
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Vorteile des Stipendiums | - Finanzielle Unterstützung
- Teilnehmende sind Teil des weltweiten Netzwerkes des Baden-Württemberg-STIPENDIUMS
- Möglichkeit zur Teilnahme an Veranstaltungen des Baden-Württemberg-STIPENDIUMS
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Bewerbungsverfahren | Teilnehmende in einem Übersee Austauschprogrammen bewerben sich zunächst an der Universität Hohenheim über Mobility-Online. Der Link zur Bewerbung wird in der jeweiligen Ausschreibung in den AA-News bekannt gegeben. Ausgewählte Studierende müssen eine zweite Online-Bewerbung über das Portal der BW-Stiftung einreichen. Den Zugriff auf das Portal der BW-Stiftung erhalten ausgewählte Studierende per E-Mail. |
Bewerbungsunterlagen | Die genauen Vorgaben zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen werden jedes Jahr in der offiziellen Ausschreibung für das Baden-Württemberg-STIPENDIUM veröffentlicht. Die Bewerbungsunterlagen müssen auf Englisch eingereicht werden. Erforderliche Bewerbungsunterlagen sind in der Regel: - Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktueller Notenspiegel
- Ggf. Bachelorzeugnis
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Bewerbungsfristen | Die Bewerbungsfristen für die Stipendienprogramme der Universität Hohenheim finden Sie hier. |
Auswahl- und Vergabekriterien | Schwerpunktmäßiges Kriterium sind die akademischen Leistungen. Weitere Kriterien für die Auswahl sind die akademische und persönliche Begründung des geplanten Aufenthaltes, sowie ehrenamtliches gesellschaftliches Engagement. Die Auswahl der Geförderten erfolgt zuerst durch eine Senatskommission der Universität Hohenheim, die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Stipendien trifft anschließend die Baden-Württemberg Stiftung. |
Verpflichtungen bei der Teilnahme | - Bereitschaft, als Botschafter:in der Universität Hohenheim und der Baden-Württemberg Stiftung an der Partnerhochschule sowie für die jeweilige Partnerhochschule und das Austauschprogramm an der Universität Hohenheim zu fungieren.
- Erstellen eines Abschlussberichts
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Sonstiges | - Die Kommission behält sich vor, die Förderdauer zu begrenzen.
- Der Austausch muss in Präsenz stattfinden. Eine Förderung von Auslandsaufenthalten, die ausschließlich digital vom Heimatland aus absolviert werden, ist gemäß den Grundsätzen der Baden-Württemberg Stiftung ausgeschlossen.
- Stipendien können nur gewährt werden, wenn während des Förderzeitraumes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Gastland bzw. die betreffende Region besteht.
- Eine parallele Förderung aus anderen Mitteln, die dem gleichen Zweck dienen, ist nicht möglich. Dazu zählt auch das Deutschlandstipendium.
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