Fremdparker sollten vom Campus vertrieben werden. Autofahrende Universitätsangehörige sollten zu jeder Uhrzeit und ohne langes Suchen einen Parkplatz finden. Zum Ausgleich sollten die Parkplätze kosten – zu Bedingungen, die die Universität selbst definiert.
Der Masterplan 2030 für Bauen und Mobilität sah ursprünglich auch Parkgebühren als Teil eines Maßnahmenbündels vor. Nach heftigem Widerstand hatten Rektor und Kanzlerin das Projekt im Winter 2017 jedoch auf Eis gelegt.
Als Teil des Masterplans definiert ein Mobilitätskonzept eine Reihe von Maßnahmen, um Alternativen zum Auto zu fördern und den Campus attraktiver für Fußgänger & Radfahrer zu machen.
Im Juli 2017 riefen Rektor und Kanzlerin einen runden Tisch zusammen, um ein spezielles Hohenheimer Konzept zur Parkraumbewirtschaftung zu entwickelt. Beteiligt waren u.a. die Vertretung von Studierenden und Beschäftigten, die Dekanate der drei Fakultäten, das Studierendenwerk und weitere Interessenvertreter.
Mit am Tisch: die Geschäftsführung der landeseigenen Parkraum-Gesellschaft BW mbH. „Zu diesem Zeitpunkt konnten wir die Konditionen für eine Parkraum-Bewirtschaftung noch selbst bestimmen“, urteilt der Rektor rückblickend. „Auf einer Personalversammlung im Dezember 2017 wurde jedoch deutlich, dass der Personalrat einem Parkraummanagement nicht zustimmen würde. Angesichts dessen beschlossen Rektor und Kanzlerin, diesen Teil des Mobilitätsplans nicht weiterzuverfolgen.“
Überrascht wurde die Universitätsleitung dann am 6. März 2018. An diesem Tag beschloss die Landesregierung, Parkgebühren flächendeckend an allen Landesuniversitäten einzuführen.
Anders als beim ersten Anlauf ist das Verfahren dieses Mal nicht selbst bestimmt: Der Beschluss der Landesregierung ist verbindlich, die Universität darf die Konditionen nicht bestimmen, sondern nur Vorschläge machen. Ob und wie diese umgesetzt werden, entscheidet nun PBW.
Erstellt am: 17.10.2018