Praktikumsleitende Hochschullehrer haben gegenüber Studentinnen eine Garantenstellung, in der sie dafür verantwortlich sind, dass sie im jeweiligen Praktikum auch im Falle einer Schwangerschaft keinen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Betroffenen der Praktikumsleitung ihre Schwangerschaft mitgeteilt haben. Der Hinweis auf die frühzeitige Mitteilung aufgrund der möglichen Gefahren muss in den routinemäßigen Sicherheitsbelehrungen für die Studierenden enthalten sein.
Eine spezielle Unterweisung für Gebärfähige ist nicht erforderlich.