Infos zum Praktikum

Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie (B.Sc.)

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der nachfolgenden Ausbildungsberufe, das Aufwachsen auf einem Haupterwerbsbetrieb und Praktika vor Studienbeginn können als betriebliches Praktikum anerkannt werden.

Mindestdauer des Praktikums

  • Vier Wochen (20 Arbeitstage)
  • Das Praktikum soll ungeteilt und in Vollzeit durchgeführt werden.

Wo soll das Praktikum durchgeführt werden?

1. Praktikumsstellen in Deutschland

Das Vorpraktikum muss auf einem staatlich anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb für folgende Ausbildungsberufe abgeleistet werden:

  • Fachkraft Agrarservice
  • Forstwirt
  • Landwirt

Darüber hinaus sind im Bachelor-Studiengang Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie Betriebe aus folgenden Branchen möglich:

  • Bioenergieerzeugung  und -vertrieb
  • Bioenergie- und NawaRo Anlagenbau
  • Verwertung und Vertrieb nachwachsender Rohstoffe

Voraussetzung:

  • Der Betrieb ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb oder
  • Im Betrieb ist eine Person mit Meisterausbildung oder vergleichbarer Ausbilderbefähigung für die Betreuung verantwortlich

2. Praktikumsstellen im Ausland

Der Betrieb muss landestypische Strukturen aufweisen, der Betriebsleiter muss hauptberuflich landwirtschaftlich auf dem Betrieb tätig sein und der Betrieb muss von der Größe und Struktur her landwirtschaftliche Beschäftigungsmöglichkeiten für ein Praktikum bieten.

Ein Praktikum auf einem ausländischen landwirtschaftlichen Betrieb bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Praktikantenamt.

Anfragen bitte per Mail.

Genehmigung durch das Praktikantenamt!

Praktika auf anerkannten Ausbildungsbetrieben müssen vorab nicht genehmigt werden. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vor Praktikumsbeginn an das Praktikantenamt.

Nachweise

  1. Praktikumsbestätigung und Nachweis Ausbildungsbetrieb, die die Dauer des Praktikums ausweisen muss.
  2. Arbeitstagebuch, das aus insgesamt 8 Arbeitstagebuchblätter (vollständig ausgefüllt) besteht.
    Jedes dieser Blätter muss vom Ausbildungsleiter unterschrieben sein.

Anrechnung anderer Leistungen als Pflichtpraktikum

  • Praktikantenprüfung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in den oben aufgeführten Ausbildungsberufen
  • Landwirtschaftliche Vorerfahrung (d.h. auf einem landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb aufgewachsen)

Nachweise je nach anzuerkennender Leistung

  1. Praktikantenprüfung... Zeugnis / Bescheinigung
  2. Abgeschlossene Berufsausbildung... Ausbildungszeugnis
  3. Landwirtschaftliche Vorerfahrung... Nachweis über das Aufwachsen auf einem Haupterwerbsbetrieb