Bereits 2013 hatte Hohenheim als erste Universität in Baden-Württemberg mit der sogenannten Mittelbau-Richtlinie eine Selbstverpflichtung zur Befristung von wissenschaftlich Beschäftigten im Mittelbau aufgestellt. Mit Hilfe eines Maßnahmenkatalogs konnten Beschäftigungsverhältnisse attraktiver gestaltet werden und damit ein Beitrag zur Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten geleistet werden.
Die Richtlinie wurde im November 2014 zum ersten Mal weiter entwickelt.Die aktuell beschlossene Richtlinie vom 04.05.2016 berücksichtigt die Vorgaben an die Hochschulen in Sachen Befristung durch den Hochschulfinanzierungsvertrag sowie die geänderten Rahmenbedingungen des am 17.3.2016 geänderten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Die Richtlinie bezieht sich sowohl auf wissenschaftliche als auch auf nicht-wissenschaftliche Beschäftigte.
Richtlinie zur Befristung von Arbeitsverträgen vom 4.5.2016