Nachweise ausreichender Sprachkenntnisse für Mobilitätsprogramme

BITTE BEACHTEN: Es müssen die Mindestvorgaben für Austauschstudierende der Gasthochschulen bei Sprachkenntnissen und deren Nachweise eingehalten werden.
(vgl. Partnerdatenbank, Angaben ohne Gewähr); Außerdem muss der Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Gasteinrichtung noch gültig sein. Sollte die Gültigkeit auf dem Nachweis nicht explizit ausgewiesen sein, gilt der Sprachnachweis i.d.R maximal zwei Jahre.

Folgende Sprachnachweise werden bei der Bewerbung für Mobilitätsprogramme vom Akademischen Auslandsamt akzeptiert:

  • Übersichtsseite des DAAD "Sprachen und Sprachtests"
  • Muttersprache
  • bestandener Sprachkurs des Sprachenzentrums mit dem entsprechenden Niveau
  • Immatrikulation in einen englischsprachigen Studiengang der UHOH (B2)
  • Studienabschluss (äquivalent zu mindestens dem Bachelor in Deutschland) in der entsprechenden Fremdsprache von einer anerkannten Hochschule in Deutschland (B2)
  • UNIcert -Zertifikat (Basis=A2, I=B1, II=B2, III=C1)

Bei Fragen zu Sprachnachweisen für Mobilitätprogramme wenden Sie sich bitte an das Team Studierendenmobilität outgoing@uni-hohenheim.de