Studien- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung an der Universität Hohenheim
Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung
Für die einzelnen Ausbildungsstufen gelten folgende Modalitäten:
UNIcert®-Stufe | Ziele der Stufe | Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildungsstufe | Prüfungsanforderungen |
Abschluss der Stufe UNIcert®-Basis | Erste Grundkenntnisse in der Fremdsprache mit grundlegender soziokultureller Orientierung. Orientiert sich an der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen** | Keine Bei Quereinstieg Nachweis von Kenntnissen des entsprechenden Niveaus durch Einstufung (C-Test) Bei Quereinstieg sollten 50% der Ausbildungsstufe durchlaufen werden, mindestens aber das letzte Modul. | Kumulation (das Abschlusszertifikat wird auf der Grundlage der benoteten Leistungsnachweise der einzelnen Kurse erstellt) |
Abschluss der UNIcert®-Stufe I | Ausbaufähige Grundkenntnisse in der Fremdsprache mit allgemeinsprachlicher und interkultureller Orientierung. Orientiert sich an der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen** | Keine Bei Quereinstieg Nachweis von Kenntnissen des entsprechenden Niveaus durch Einstufung (C-Test) Bei Quereinstieg sollten 50% der Ausbildungsstufe durchlaufen werden, mindestens aber das letzte Modul. | Kumulation (das Abschlusszertifikat wird auf der Grundlage der benoteten Leistungsnachweise der einzelnen Kurse erstellt) |
Abschluss der UNIcert®-Stufe II | Gute Kenntnisse in der Fremdsprache, die eine angemessene Verständigung in den meisten studien- und berufsbezogenen Situationen im Zielland ermöglichen. Eine erste fachliche Orientierung ist möglich. Orientiert sich an der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen** | Abschluss der UNIcert®-Stufe I Bei Quereinstieg Nachweis von Kenntnissen des entsprechenden Niveaus durch Einstufung (C-Test) Für das Zertifikat müssen 100% der vorgesehenen Stunden belegt werden, u.a. aus dem jeweils höchsten Modul. Andernorts erbrachte Leistungen* können dabei im Umfang bis zu 50% des Gesamtvolumens anerkannt werden. | Kumulation (das Abschlusszertifikat wird auf der Grundlage der benoteten Leistungsnachweise der einzelnen Kurse erstellt) |
Abschluss der UNIcert®-Stufe III | Fortgeschrittene Kenntnisse der Fremdsprache, die einen längeren studien- oder berufsbezogenen Aufenthalt im Zielland problemlos möglich machen. Orientiert sich an der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen** | Abschluss der UNIcert®-Stufe II Bei Quereinstieg Nachweis von Kenntnissen des entsprechenden Niveaus durch Einstufung (C-Test) Für das Zertifikat müssen 100% der vorgesehenen Stunden belegt werden, u.a. aus dem jeweils höchsten Modul. Andernorts erbrachte Leistungen* können dabei im Umfang bis zu 50% des Gesamtvolumens anerkannt werden. | Abschlussprüfung mit einer Gesamtdauer von etwa 4 Stunden (schriftliche und mündliche Prüfungsteile). Alle Aufgaben sind fachbezogen (nähere Details s. Prüfungsordnung). Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nach Vorlage der erforderlichen Leistungsnachweise.
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* Nähere Angaben zu den erforderlichen Einstufungsergebnissen und Leistungsnachweisen finden sich in der vom Sprachenzentrum jeweils zu Beginn eines Semesters veröffentlichten Übersicht „Das Kursangebot des Sprachenzentrums“. Leistungsnachweise, die an anderen Hochschulen des UNIcert®-Verbundes erworben wurden, können für die jeweilige Stufe und ggf. Fachrichtung grundsätzlich anerkannt werden. Alternative Leistungsnachweise können nach einer Einzelfallprüfung anerkannt werden, sofern sie von einer offiziell anerkannten Institution vergeben wurden und ausreichend deutliche Angaben über das Sprachniveau machen (z.B. durch Bezugnahme auf den Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). Die Anerkennung erfolgt durch die hauptamtlichen Lehrkräfte des Sprachenzentrums.
** vergleiche hierzu folgende Quellen:
- Council of Europe/Conseil de l’Europe. Modern Languages: Learning, Teaching, Assessment. A Common European Framework of Reference. Strasbourg 1998.
- "UNIcert® und die Stufen des Europarates: Stufen der Sprachkompetenz". Anlage 1 zur UNIcert®-Rahmenordnung.