- Zeugnisse über Hochschulabschlüsse (wenn noch nicht vorhanden, wird der aktuelle Notenspiegel beigelegt)
- Praktikums-, Werkstudierendenzeugnisse
- Zeugnisse über Berufsausbildungen
- Zeugnis des höchsten Schulabschlusses, Abiturzeugnis sollte beigelegt werden
- Zertifikate und Bescheinigungen nur dann, wenn sie in der Stellenanzeige ausdrücklich geforderte Fähigkeiten belegen. Das können Nachweise sein über EDV-, Sprach- oder F.I.T.-Kurse, Abschlusszertifikate von Linkedin, etc.
Orientieren Sie sich bei der Reihenfolge der Zeugnisse und Zertifikate an der Struktur Ihres tabellarischen Lebenslaufs, d.h., Sie beginnen mit dem aktuellsten Zeugnis. Im Anschluss an die Zeugnisse folgen dann - ebenso beginnend mit dem neuesten - die sonstigen relevanten Zertifikate und Bescheinigungen.
Arbeitszeugnis -
Sind Sie „vollstens zufrieden“ mit Ihrem Arbeitszeugnis?
Haben Sie z.B. Ihr Praktikum oder Ihre Werkstudierendentätigkeit beendet, haben Sie Anspruch auf ein Zeugnis. „Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmende kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken“ (Gewerbeordnung § 109).
Bitte prüfen Sie Ihr Zeugnis genau, sobald Sie es am Ende eines Arbeitsverhältnisses erhalten. Änderungswünsche können innerhalb von 4 Wochen (am besten mit einem Gegenentwurf) angemeldet werden.
Möchten Sie Ihr Zeugnis prüfen lassen? Gerne können Sie mit dem CareerCenter Hohenheim Kontakt aufnehmen.