Personalrat kippt Ausweitung der Rahmenarbeitszeit [02.02.22]
Der Personalrat hat seine Zustimmung zur Ausweitung der Rahmenarbeitszeit verweigert. Daher gilt an der Universität Hohenheim wieder die Rahmenarbeitszeit von 7 bis 19 Uhr. In seinem Schreiben äußert sich der Personalrat zu den Gründen der Verweigerung.
Liebe Beschäftigte,
in der letzten Rundmail des Rektors haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir die Rahmenarbeitszeit wieder auf auf 5 bis 22 Uhr ausgeweitet haben und betont, dass dies nur kurzzeitig und bei dringendem Bedarf in Anspruch genommen werden solle. Wir hatten in der Rundmail auch darauf hingewiesen, dass noch keine Zustimmung des Personalrats dazu vorlag.
Der Personalrat hat nunmehr der Ausweitung der Rahmenarbeitszeit die Zustimmung verweigert und darum gebeten, über diese Entscheidung unter Hinweis auf die Gründe zu informieren.
Hintergrund Rahmenarbeitszeit
An der Universität Hohenheim nehmen im Normalfall alle Beschäftigten an der gleitenden Arbeitszeit teil, es sei denn, in bestimmten Einrichtungen ist etwas anderes vereinbart. Die gleitende Arbeitszeit wird in einem bestimmten zeitlichen Rahmen erbracht – das ist die Rahmenarbeitszeit, die bei an der Universität Hohenheim von 7 bis 19 Uhr festgelegt ist. Auf den Seiten der Personalabteilung finden Sie mehr Informationen zum Thema Arbeitszeit.
Zu Beginn der Pandemie hatten wir in Hohenheim schon einmal die Rahmenarbeitszeit für das Home-Office ausgeweitet, um so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Zum damaligen Zeitpunkt waren Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen und Kinder wurden zu Hause betreut. Zur in einer Dienstvereinbarung festgelegten Rahmenarbeitszeit sind wir wieder zurückgekehrt, als sich die Situation wieder geändert hatte und geregelte Betreuungsmöglichkeiten eine Ausweitung der Rahmenarbeitszeit nicht mehr erforderlich machten.
Aktueller Anlass für erneute Ausweitung der Rahmenarbeitszeit
Wir beobachten aktuell erneut eine Veränderung der Situation aufgrund der Omikron-Variante und den hohen Infektionszahlen, die zum faktischen Ausfall von Betreuung an Schulen oder Kitas führen. Außerdem befürchten wir auch Ausfälle in unseren kritischen Betriebsbereichen, denen wir durch Entzerrung vorbeugen wollen. Dies hat die Universitätsleitung veranlasst, erneut eine Ausweitung der Rahmenarbeitszeit vorzusehen.
Das sollte Beschäftigten in pandemiebedingten Ausnahmefällen auch ermöglichen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Also zum Beispiel im Homeoffice, wenn Kinder in Quarantäne oder infiziert sind oder einzelne Kitas aufgrund von Erkrankungen der Erzieher:innen geschlossen sind und Kinder daher zu Hause betreut werden müssen.
Außerdem sollte eine ausgeweitete Rahmenarbeitszeit vor Ort auch dafür Beschäftigten individuell die Möglichkeit geben, die Anwesenheit im Team zu entzerren, was wir insbesondere für präsenzlastige Bereiche und die Aufrechterhaltung unserer Betriebsfähigkeit im Angesicht der Omikron-Welle als sachgerecht bewertet haben. Insbesondere hinsichtlich der geänderten Absonderungsregeln, die es symptomlosen Beschäftigten erlaubt, selbst bei bestehendem engen Kontakt zu Infizierten weiterhin zur Arbeit zu kommen, sofern diese frisch geimpft, genesen oder geboostert sind. Wenn diese kurzzeitig im Home-Office oder zu Randzeiten arbeiten würden, wäre dies aus unserer Sicht ein guter Weg, um die Ansteckungsgefahr weiter zu minieren.
Zustimmungsverweigerung des Personalrats
Nun hat uns der Personalrat mitgeteilt, dass er seine Zustimmung zu dieser Regelung verweigert. Er begründet dies unter anderem damit, dass „derzeit die Kindertagesstätten und Schulen geöffnet sind und es erklärter Wille der politischen Entscheidungsträger ist, hieran nichts zu ändern“. Daher bestehe nach Ansicht des Personalrats keine Veranlassung, die Rahmenarbeitszeit auszudehnen. Die Zustimmungsverweigerung solle zudem der „Gefährdungsminimierung“ dienen, da die Maßnahme nicht dazu beitrage, vor „Gefährdungen durch unstrukturierte Arbeitstage (Überlastung)“ zu schützen. Die vollständige Begründung des Personalrats können Sie in dessen Schreiben nachlesen.
Den entsprechenden Passus im Rahmenhygienekonzept haben wir wieder gestrichen.
Es gelten daher die Rahmenarbeitszeiten von 7 bis 19 Uhr entsprechend der Dienstvereinbarung Arbeitszeit – sowohl in Präsenz als auch im Home-Office.
Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen diese unserer Meinung nach bedarfsgerechte Erleichterung und die Möglichkeit, Teams bei präsenzlastigen Tätigkeiten zu entzerren und so auf die Ansteckungsgefahr durch Omikron zu reagieren, nicht mehr anbieten können. Wir werden unseren Antrag nochmals inhaltlich modifizieren und zu den nun weiterhin vom Personalrat in seinem Schreiben geäußerten Bedenken zu Fragen der Ruhezeiten, Pausengestaltung und zum 3G-Nachweis ergänzend ausführen. Wir informieren Sie gern über die weiteren Entwicklungen.
Mit besten Grüßen
Dr. Katrin Scheffer
Kanzlerin