Tierschutzbeauftragte

Nach dem Tierschutzgesetz sind alle Einrichtungen, die Tierversuche an Wirbeltieren durchführen, verpflichtet einen Tierschutzbeauftragten zu bestellen. Die Tierschutzbeauftragten helfen dem Personal bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Und sie unterstützen, beraten und kontrollieren die Universität Hohenheim in allen wissenschaftlichen und tierschutzrelevanten Fragen.

Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, arbeiten Tierschutzbeauftragte deshalb völlig weisungsfrei. Unterstützt werden die Tierschutzbeauftragten durch den Tierschutzausschuss.

Die Tierschutzbeauftragte ist zuständig für tierexperimentelle Vorhaben (Wirbeltiere, Cephalopoden, Dekapoden) der Universität Hohenheim. Bei Fragen zu Wildtieren (z.B Vögel, Siebenschläfer) wenden Sie sich bitte an die Veterinärämter und Wildtierauffangstationen.

Rechte der Tierschutzbeauftragten

  • Jederzeit Zugang zu allen Tierhaltungsräumen und Experimentallabors sowie zu allen Protokollen und Unterlagen
  • Auskunftspflicht der Versuchsleiter bzw. Mitarbeiter in Versuchsvorhaben gegenüber der Tierschutzbeauftragten
  • Vortragsrecht an zuständiger Stelle der Einrichtung unter Umgehung des allgemeinen Dienstweges
  • Recht bei Verstößen gegen Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes, den Versuch bis zur Mängelbeseitigung auszusetzen
  • Anhörungsrecht bei Um- und Neubauten von Tierhaltungen und Einstellungen von Tierpflegepersonal
  • Beteiligung bei allen Inspektionen durch die Aufsichtsbehörde
  • Recht, das Amt niederzulegen

Pflichten der Tierschutzbeauftragten

  • Beratung und Kontrolle der Einrichtung in Fragen des Tierschutzes, der Tierzucht und der Tierhaltung
  • Beratung bei der Planung und Beantragung von Versuchsvorhaben und Abgabe einer Stellungnahme
  • Auskunftspflicht gegenüber den Behörden
  • Kontrolle der Durchführung von Tierversuchen einschließlich deren Protokollierung
  • Information aller an Tierversuchen Beteiligten über Fragen des Tierschutzes
  • Förderung alternativer Verfahren zur Verminderung von Tierversuchen
  • Leitung des Tierschutzausschusses

Die Pflichten und Rechte der Tierschutzbeauftragten an der Universität Hohenheim sind in der Dienstanweisung niedergeschrieben. Ihre Aufgaben und Rechte ergeben sich aus § 10 TSchG und § 5 TSchVersV sowie den Empfehlungen der „Gesellschaft für Versuchstierkunde“ (GV-SOLAS) und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT).