Nach dem Tierschutzgesetz sind alle Einrichtungen, die Tierversuche an Wirbeltieren durchführen, verpflichtet einen Tierschutzbeauftragten zu bestellen. Die Tierschutzbeauftragten helfen dem Personal bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Und sie unterstützen, beraten und kontrollieren die Universität Hohenheim in allen wissenschaftlichen und tierschutzrelevanten Fragen.
Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, arbeiten Tierschutzbeauftragte deshalb völlig weisungsfrei. Unterstützt werden die Tierschutzbeauftragten durch den Tierschutzausschuss.
Die Tierschutzbeauftragte ist zuständig für tierexperimentelle Vorhaben (Wirbeltiere, Cephalopoden, Dekapoden) der Universität Hohenheim. Bei Fragen zu Wildtieren (z.B Vögel, Siebenschläfer) wenden Sie sich bitte an die Veterinärämter und Wildtierauffangstationen.