Studierende haben die Möglichkeit ein Modul aus dem freien Wahlbereich durch ein Praktikumsmodul zu ersetzen. Das Modul Praktikum (5000-350) ist unbenotet.
Mindestdauer des Praktikums
5 Wochen
Das Praktikum soll ungeteilt und in Vollzeit durchgeführt werden (Ausnahme siehe „Anerkennung Werkstudierendentätigkeit“)
Wo soll das Praktikum durchgeführt werden
Das betriebliche Praktikum muss in einem Berufsfeld absolviert werden, das der Ausrichtung des Studiengangs entspricht.
Genehmigung durch das Praktikantenamt
Bitte lassen Sie sich das Praktikum vor Beginn durch das Praktikantenamt genehmigen!
Nachweise
Zur Anerkennung des Berufspraktikums legen Sie dem Praktikantenamt bitte folgende Unterlagen vor:
einen schriftlichen Praktikumsbericht. Der Bericht sollte einen Umfang von 5-10 Seiten haben und aus drei Teilen bestehen:
Vorstellung des Unternehmens
Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Praktikum. Inhaltlich sollte das den größten Teil Ihres Berichtes ausmachen.
Fazit/Resumee
eine Zeitbestätigung/Zeugnis
Anerkennung Werkstudierendentätigkeit
5 Wochen des Praktikums können über eine Werkstudierendentätigkeit angerechnet werden.
Dazu muss eine Werkstudierendentätigkeit über mindestens fünf Monate mit mind. 10h Arbeitszeit pro Woche nachgewiesen werden.