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Pflichtpraktikum vom Praktikantenamt genehmigen lassen

Wenn Sie ihr Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren möchten ist das grundsätzlich möglich. Das Praktikantenamt unterstützt Sie dabei.
Klären Sie am besten frühzeitig mit dem Praktikantenamt welche Kriterien erfüllt sein müssen um das Praktikum hinterher anerkennen zu lassen. Wenn Sie einen Praktikumsbericht schreiben müssen, haben Sie die Wahl ob Sie diesen in Englisch oder in Deutsch verfassen möchten.

Urlaubssemester beantragen

Je nach Dauer und Zeitraum des Praktikums ist es notwendig ein Urlaubssemester zu beantragen. Sollten Sie ein Urlaubssemester planen, denken Sie bitte daran, dass manche Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten werden. Außerdem kann es Auswirkungen auf die Bezahlung von Leistungen wie beispielsweise Bafög und Kindergeld haben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen.

Sie werden in der Regel nur beurlaubt, wenn Sie für einen Zeitraum von mindestens 50% der Vorlesungszeit abwesend sind. Dazu müssen Sie dem Studiensekretariat einen Vertrag oder eine Bescheinigung über Ihre Tätigkeit (in Kopie) vorlegen. Wichtig: Dauer und Inhalt der Tätigkeit muss genannt sein.

Der Antrag muss grundsätzlich bis zur Rückmeldung (SS: 15. Februar / WS: 15. August) gestellt sein. Liegt zu diesem Zeitpunkt noch kein Nachweis vor, kann dieser bis Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.
Tritt der Grund für die Beurlaubung erst später ein, ist der Antrag unverzüglich zu stellen.