Amtlich beglaubigte Kopien
Was ist eine amtlich beglaubigte Kopie?
Das ist eine Kopie, die man bei einer öffentlichen Stelle (Ämter wie zum Beispiel das Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt, Behörden, Schulen; nicht jedoch Rechtsanwälte, Vereine und Banken) anfertigen lässt.
Diese öffentliche Stelle muss über einen Dienstsiegel verfügen.
Beglaubigt - aber richtig!
Beglaubigungsvermerke müssen die Unterschrift des Beglaubigenden sowie ein Dienstsiegel (mit Emblem) enthalten.
Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht!
Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern (bzw. aus Vorder- und Rückseite) muss erkennbar sein, dass sich der Beglaubigungsvermerk auf alle Seiten bezieht!
Dies erreichen Sie z.B. indem alle Blätter so übereinander gelegt und gestempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.