Agribusiness
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
Zum Masterstudiengag Agribusiness kann zugelassen werden, wer folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Ein mindestens dreijähriges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule mit überdurchschnittlichem Prüfungsergebnis Anerkannt werden Bachelorabschlüsse im Studiengang Agrarwissenschaften oder einem anderen Studiengang mit naturwissenschaftlicher oder ökonomischer Schwerpunktbildung. Siehe Zulassungsatzung (PDF, 248 kB). |
Mindestabschlussnote „gut“ (2,5) oder besser |
Bei Durchschnittsnoten schlechter als 2,5 ist ein Ranking oder ein Nachweis über die besondere Eignung für den Studiengang beizufügen (Nachweis durch ein Empfehlungsschreiben, eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung, besonderes gesellschaftliches oder soziales Engagement oder ein Motivationsschreiben) |
Bewerber ohne Abitur oder Bachelor in deutscher Sprache müssen ihre deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen. |
Für eine ordnungsgemäße Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich (auch wenn Sie bereits an der Universität Hohenheim studieren). Mit Ausnahme der Anerkennungsanträge bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester, sind die Unterlagen bei der Online-Bewerbung ausschließlich als pdf-Datei hochzuladen.
Abschlusszeugnis (Transcript of Records) bzw. Nachweis über das abgeschlossene Hochschulstudium mit Durchschnittsnote
Diese Dokumente müssen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Falls weder Empfehlungsschreiben noch Ranking beiliegen, werden unterdurchschnittliche Bewerbungen vom Zulassungsausschuss abgelehnt. Näheres regelt die Zulassungssatzung (PDF, 248 kB). |
Bewerber ohne Abitur oder Bachelor in deutscher Sprache müssen ihre deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen |
Wer bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben war, muss zusätzlich noch nachfolgende Nachweise einreichen:
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Abschlusszeugnis (Transcript of Records) bzw. Nachweis über das abgeschlossene Hochschulstudium mit Durchschnittsnote
Näheres regelt die Zulassungssatzung (PDF, 248 kB). |
Bewerber ohne Abitur oder Bachelor in deutscher Sprache müssen ihre deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen. |
Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen Für die Zulassung in ein höheres Fachsemester müssen Sie die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen auf Master-Niveau beantragen. Bitte füllen Sie das Formular Antrag auf Anerkennung für alle Prüfungsleistungen vollständig aus, die Sie anerkennen lassen möchten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zur Bewerbung in höhere Fachsemester. Bitte vergessen Sie nicht, Beschreibungen der Prüfungsleistungen bzw. der dazugehörigen Veranstaltungen beizulegen, inklusive der Anzahl vergebener ECTS-credits und der Note. |
Wer bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben war, muss zusätzlich noch nachfolgende Nachweise einreichen:
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Eine Bewerbung zum Wintersemester ist bis zum 15.9., eine Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15.3. möglich.
Es müssen keine Papierdokumente eingereicht werden.
Sie müssen die HZB in der Online-Bewerbung verpflichtend angeben.
Die Information zur HZB wird bei internationalen Bewerbern für die Prüfung der Studiengebührenpflicht benötigt und bei allen Bewerbern für statistische Auswertungen. Auf die Entscheidung, ob Sie zugelassen werden, hat die HZB keine Auswirkung.
Wenn Sie einen Nachweis für die HZB hochlanden, erleichtern Sie uns die Prüfung Ihrer Angaben im Bewerbungsverfahren und helfen uns, diese schneller durchführen zu können.
Fachliche Fragen (z.B. zu Studienstruktur und Inhalten des Studiums) richten Sie an die Studiengangskoordination. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich an das Studiensekretariat.