Bewerben mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
Allgemeine Hochschulreife | Sie können sich für alle Studiengänge bewerben. |
Fachgebundene Hochschulreife |
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Fachhochschulreife |
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Studieren ohne Abitur | Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Studium auch ohne Abitur möglich. |
Wenn Sie nach Ihrem Abitur einen Dienst machen möchten, können Sie sich bereits vor oder während des Dienstes um einen Studienplatz bewerben. Wenn Sie während Ihrer Dienstzeit eine Zulassung zum Studium bekommen, müssen Sie das Studium nicht antreten und können den Dienst zu Enden machen.
Wichtig ist, den Zulassungsbescheid gut aufzuheben! Sie können sich dann bis spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende erneut um diesen Studienplatz bewerben und werden bevorzugt zugelassen.
Sie nehmen aber nicht automatisch am Vergabeverfahren im folgenden Jahr teil sondern müssen einen neuen Antrag auf Zulassung (Online-Bewerbung) stellen.
Fügen Sie diesem zusätzlich eine Kopie dieses früheren Zulassungsbescheides sowie eine Dienstzeitbescheinigung bei.
Nach Zulassung der bevorzugten Bewerber werden die verbliebenen Studienplätze an folgende Vorab-Quoten vergeben:
5% | Härtefälle |
8% | Internationale Bewerber (Nicht-EU-Angehörige) |
2% | Bewerber für ein Zweitstudium |
1% | Personen des öffentlichen Interesses mit Ortsbindung (z.B. Spitzensportler) |
Von den noch verbliebenen Studienplätzen werden vergeben…
…90% nach hochschuleigener Auswahl (Leistungs-Quote)
Die Studienplätze werden anhand von Auswahlkriterien, die für jeden Studiengang in Auswahlsatzungen festgelegt sind, vergeben: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung („Abi-Note“), gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, Auswahlgespräch, einschlägige Berufsausbildung, Praktika, ehrenamtliches Engagement, Preise und Auszeichnungen.
…10% nach Wartezeit (Wartezeit-Quote)
Jedes halbe Jahr, das seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergeht und das Sie nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind, wird automatisch als Wartesemester gezählt. Grundsätzlich werden maximal sieben Wartesemester berücksichtigt.
Der Bewerber, der die meisten Wartesemester mitbringt, d.h. am längsten gewartet hat, erhält den ersten Platz. Derjenige, der am zweitlängsten gewartet hat, den zweiten Platz usw. Das geht so lange, bis 10% der Studienplätze vergeben sind.
Die Noten der Hochschulzugangsberechtigung („Abitur”) spielen hierbei keine Rolle.
Unterlagen, die Sie im Rahmen der Online-Bewerbung hochladen müssen...
... für jeden Bewerber:
- Hochschulzugangsberechtigung
... wenn Sie entsprechende Anträge bei der Onlinebewerbung gestellt haben:
Zweitstudium Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.
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Härtefallantrag
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Antrag auf Verbesserung der Wartezeit
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Bestimmte Kader des Deutschen Olympischen Sportbundes auf Bundesebene Bei Zugehörigkeit zu einem Olympiakader, Teamsportkader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes auf Bundeseben.
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Antrag auf Verbesserung der Note der Hochschulzugangsberechtigung
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Es müssen keine Papierunterlagen geschickt werden! Die Ranglisten werden aufgrund der online gemachten Angaben erstellt.
Auch wenn Sie zur Bewerbung schriftlich keine Unterlagen einreichen müssen, brauchen Sie
einen Orientierungstest (ausgenommen für Zweitstudium)
- für Bachelor (außer Wiwi mit wirtschaftspädagogischem Profil) z.B. www.was-studiere-ich.de
- für Wiwi mit wirtschaftspädagogischem Profil und Lehramt an Gymnasien www.bw-cct.de
Der Orientierungstest sollte vor Bewerbungsschluss abgelegt werden. Der Nachweis über den Orientierungstest muss aber bei der Bewerbung nicht hochgeladen werden. Er muss erst nach der Zulassung mit dem Antrag auf Einschreibung eingereicht werden.
Wenn Sie bereits im 3. oder einem höheren Semester eingeschrieben sind und den Studiengang wechseln wollen, brauchen Sie die Bescheinigung einer Fachstudienberatung. Hier finden Sie eine Liste der Fachstudienberater.
Zur Online-Bewerbung brauchen Sie...
- Daten aus Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
außerdem wird online noch abgefragt:
- Berufsausbildung (muss einschließlich mündlicher Prüfung bis Bewerbungsschluss abgeschlossen sein!)
- Praktika, sonstige Tätigkeiten, Preise/Auszeichnungen, Freiwilligendienst.
Die entsprechenden Nachweise müssen erst im Falle einer Zulassung zur Einschreibung eingereicht werden.
Eine Checkliste mit allen relevanten Unterlagen zur Einschreibung geht Ihnen mit dem Zulassungsbescheid zu.
Nein. Mit Ihrer Bewerbernummer und Ihrem Passwort können Sie selbst online nachsehen welche Daten bei der Uni eingegangen sind und wie der Status Ihrer Bewerbung ist.
Wenn Sie die E-Mail-Benachrichtigungen im Bewerberportal aktiviert haben, erhalten Sie eine Nachricht per E-Mail, wenn sich der Status Ihrer Bewerbung ändert, also Sie z.B. für das Verfahren zugelassen oder ausgeschlossen werden oder wenn eine Zulassung ausgesprochen wird - die konkrete Änderung erfahren Sie auch dann durch Einloggen im Bewerbungsportal.
Sie können sich erst bewerben, wenn Sie Ihr Abiturzeugnis erhalten haben, weil es sonst nicht möglich ist, alle Felder auszufüllen. Diese Felder werden aber für die Vergabe der Studienplätze zwingend gebraucht.
Sie können sich für höchstens drei Studiengänge parallel bewerben.
Nein.
Für Bachelorstudiengänge dürfen Sie sich nur 1 mal pro Hochschule bewerben. Wenn Sie sich erneut bewerben, wird die erste Bewerbernummer gesperrt.
Sie haben aber unter der gleichen Bewerbernummer die Möglichkeit sich für insgesamt 3 Studiengänge zu bewerben.