Bewerben mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)

Bevor Sie sich für einen Studiengang bewerben, lesen Sie sich die Informationen zu den Voraussetzungen, den Auswahlkriterien und den benötigten Unterlagen in Ruhe durch.
Das erleichtert Ihnen die Bewerbung und hilft Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.


Achtung: Die Universität Hohenheim versendet keine Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für das 1. Fachsemester per Post. Laden Sie Ihren Bescheid bitte im Posteingang im Bewerbungsportal HohCampus selbst herunter. Im Zulassungsbescheid finden Sie die Frist zur Einschreibung (Immatrikulation).

Bewerbungsfristen

Wintersemester

15. Juli
30. September für Agrarbiologie, Agrarwissenschaften sowie Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie

Sommersemester

31. März für Agrarwissenschaften (erstes und höhere Fachsemester), Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie (erstes und höhere Fachsemester) sowie Agrarbiologie (höhere Fachsemester)
15. Januar für alle anderen Studiengänge (höhere Fachsemester)

Studiengang Biologie Lehramt an Gymnasien B.A.

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung erfolgt an der Universität Stuttgart.

Auswahlgespräche entfallen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie!!!

Allgemeine Hochschulreife   Sie können sich für alle Studiengänge bewerben.
Fachgebundene Hochschulreife
  • Sie können sich für die auf Ihrem Zeugnis angegebenen Studiengänge bzw. die entsprechenden Fachrichtungen bewerben.
  • Über die Deltaprüfung können Sie eine Studienberechtigung für Studiengänge außerhalb der Fachbindung erhalten.
Fachhochschulreife
Studieren ohne Abitur
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Studium auch ohne Abitur möglich.

Wenn Sie nach Ihrem Abitur einen Dienst machen möchten, können Sie sich bereits vor oder während des Dienstes um einen Studienplatz bewerben. Wenn Sie während Ihrer Dienstzeit eine Zulassung zum Studium bekommen, müssen Sie das Studium nicht antreten und können den Dienst zu Enden machen.
Wichtig ist, den Zulassungsbescheid gut aufzuheben! Sie können sich dann bis spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende erneut um diesen Studienplatz bewerben und werden bevorzugt zugelassen.

Sie nehmen aber nicht automatisch am Vergabeverfahren im folgenden Jahr teil sondern müssen einen neuen Antrag auf Zulassung (Online-Bewerbung) stellen.

Fügen Sie diesem zusätzlich eine Kopie dieses früheren Zulassungsbescheides sowie eine Dienstzeitbescheinigung bei.

Nach Zulassung der bevorzugten Bewerber werden die verbliebenen Studienplätze an folgende Vorab-Quoten vergeben:

5%Härtefälle
8%Internationale Bewerber (Nicht-EU-Angehörige)
2%Bewerber für ein Zweitstudium
1%Personen des öffentlichen Interesses mit Ortsbindung (z.B. Spitzensportler)

Von den noch verbliebenen Studienplätzen werden vergeben…

…90% nach hochschuleigener Auswahl (Leistungs-Quote)
Die Studienplätze werden anhand von Auswahlkriterien, die für jeden Studiengang in Auswahlsatzungen festgelegt sind, vergeben: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung („Abi-Note“), gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, Auswahlgespräch, einschlägige Berufsausbildung, Praktika, ehrenamtliches Engagement, Preise und Auszeichnungen.

…10% nach Wartezeit (Wartezeit-Quote)
Jedes halbe Jahr, das seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergeht und das Sie nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind, wird automatisch als Wartesemester gezählt. Grundsätzlich werden maximal sieben Wartesemester berücksichtigt.
Der Bewerber, der die meisten Wartesemester mitbringt, d.h. am längsten gewartet hat, erhält den ersten Platz. Derjenige, der am zweitlängsten gewartet hat, den zweiten Platz usw. Das geht so lange, bis 10% der Studienplätze vergeben sind.
Die Noten der Hochschulzugangsberechtigung („Abitur”) spielen hierbei keine Rolle.

Unterlagen, die Sie im Rahmen der Online-Bewerbung hochladen müssen...

... für jeden Bewerber:

  • Hochschulzugangsberechtigung

 
... wenn Sie entsprechende Anträge bei der Onlinebewerbung gestellt haben:

Zweitstudium

Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.

  • Abschlusszeugnis des Erststudiums mit Durchschnittsnote
  • Ausführliche Begründung für das Zweitstudium

Härtefallantrag

  • Ausführliche Nachweise zum Grund des Antrags (z.B. ärztliches Attest)

Antrag auf Verbesserung der Wartezeit

  • Zeugnisse, aus denen die Wiederholung eines Schuljahres hervorgeht
  • Gutachten der Schule
  • Ggf. ärztliches Attest oder sonstige geeignete Nachweise

Bestimmte Kader des Deutschen Olympischen Sportbundes auf Bundesebene

Bei Zugehörigkeit zu einem Olympiakader, Teamsportkader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes auf Bundeseben.

  • Nachweis des Verbandes

Antrag auf Verbesserung der Note der Hochschulzugangsberechtigung

  • Bestätigung der Schule, aus der die verbesserte Durchschnittsnote/Punktzahl hervorgeht

Es müssen keine Papierunterlagen geschickt werden! Die Ranglisten werden aufgrund der online gemachten Angaben erstellt.

Auch wenn Sie zur Bewerbung schriftlich keine Unterlagen einreichen müssen, brauchen Sie
einen Orientierungstest (ausgenommen für Zweitstudium) 

Der Orientierungstest sollte vor Bewerbungsschluss abgelegt werden. Der Nachweis über den Orientierungstest muss aber bei der Bewerbung nicht hochgeladen werden. Er muss erst nach der Zulassung mit dem Antrag auf Einschreibung eingereicht werden.

Wenn Sie bereits im 3. oder einem höheren Semester eingeschrieben sind und den Studiengang wechseln wollen, brauchen Sie die Bescheinigung einer Fachstudienberatung. Hier finden Sie eine Liste der Fachstudienberater.

Zur Online-Bewerbung brauchen Sie...
  • Daten aus Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)

außerdem wird online noch abgefragt:

  • Berufsausbildung (muss einschließlich mündlicher Prüfung bis Bewerbungsschluss abgeschlossen sein!)
  • Praktika, sonstige Tätigkeiten, Preise/Auszeichnungen, Freiwilligendienst.

Die entsprechenden Nachweise müssen erst im Falle einer Zulassung zur Einschreibung eingereicht werden.
Eine Checkliste mit allen relevanten Unterlagen zur Einschreibung geht Ihnen mit dem Zulassungsbescheid zu.

Nein. Mit Ihrer Bewerbernummer und Ihrem Passwort können Sie selbst online nachsehen welche Daten bei der Uni eingegangen sind und wie der Status Ihrer Bewerbung ist.

Wenn Sie die E-Mail-Benachrichtigungen im Bewerberportal aktiviert haben, erhalten Sie eine Nachricht per E-Mail, wenn sich der Status Ihrer Bewerbung ändert, also Sie z.B. für das Verfahren zugelassen oder ausgeschlossen werden oder wenn eine Zulassung ausgesprochen wird - die konkrete Änderung erfahren Sie auch dann durch Einloggen im Bewerbungsportal.

Sie können sich erst bewerben, wenn Sie Ihr Abiturzeugnis erhalten haben, weil es sonst nicht möglich ist, alle Felder auszufüllen. Diese Felder werden aber für die Vergabe der Studienplätze zwingend gebraucht.

Sie können sich für höchstens drei Studiengänge parallel bewerben.

Nein.
Für Bachelorstudiengänge dürfen Sie sich nur 1 mal pro Hochschule bewerben. Wenn Sie sich erneut bewerben, wird die erste Bewerbernummer gesperrt.

Sie haben aber unter der gleichen Bewerbernummer die Möglichkeit sich für insgesamt 3 Studiengänge zu bewerben.

Gesamtpunktzahl im Zeugnis

Bei der Erstellung der Ranglisten gehen wir von einer Gesamtpunktzahl im Zeugnis von 900 aus.

  • wenn die Gesamtpunktzahl in Ihrem Zeugnis 840 beträgt, tragen Sie bitte bei der Online-Bewerbung die entsprechende Punktzahl aus dieser Liste ein.
  • bei anderer Gesamtpunktzahl oder wenn in Ihrem Zeugnis keine Punktzahlen angegeben sind, tragen Sie bitte die Ihrer Durchschnittsnote entsprechenden Punkte aus dieser Liste ein.