Freiwilligendienst
Als Dienst gelten z.B. Bundesfreiwilligendienste, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr, Freiwilliges soziales Jahr in Kultur und Politik, mindestes zweijähriger Entwicklungshilfedienst u.a.
Wenn Sie nach Ihrem Abitur einen Dienst machen möchten, können Sie sich bereits vor oder während des Dienstes um einen Studienplatz bewerben.
Bekommen Sie dann eine Zulassung zum Studium, können Sie den Dienst zunächst zu Ende machen. Wichtig ist, den Zulassungsbescheid gut aufzuheben. Sie können sich dann bis spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende erneut um diesen Studienplatz bewerben und werden bevorzugt zum Studium zugelassen („Vorwegzulassung“).