Zweitstudium

Zweitstudienbewerber sind Personen, die bereits ein grundständiges Studium an einer deutschen Hochschule (einschließlich Fachhochschule und Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung usw.) erfolgreich abgeschlossen haben und nun die Zulassung für einen weiteren zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang beantragen.

Man spricht von einem grundständigen Studiengang, wenn als Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang außer der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur) und etwaigen weiteren Zugangsvoraussetzungen kein vorhergehendes Studium voraussetzt wird, dazu gehören z.B. Bachelor-Studiengänge oder auch Diplomstudiengänge.

Ein weiterführendes Studium, insbesondere mit dem angestrebten Abschluss „Master“, ist kein Zweitstudium.

Wenn die oben genannte Definition auf Sie zutrifft, müssen Sie sich als Zweitstudienbewerber bewerben. Über Ihre Zulassung wird dann im Rahmen einer gesonderten Quote entschieden. Die Bewerbung erfolgt elektronisch, analog zu den Bewerbungen zum Erststudium. Entsprechende Angaben hinsichtlich des Zweitstudiums werden im Bewerbungsprozess abgefragt, Nachweise können als Dateien hochgeladen werden.

Es können bis zu drei Anträge auf Zulassung für ein Studium an der Universität Hohenheim gestellt werden. Wer sich aber für ein Zweitstudium bewirbt, darf nur einen Antrag auf Zulassung stellen!

Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Bewerbung und Zulassung im Rahmen der Zweitstudienbewerberquote. Informationen zu den Studiengebühren für ein Zweitstudium erhalten Sie auf der Informations-Seite zum Threma Studiengebühren.