Studierende und Doktoranden aus den Mitgliedsstaaten der EU, der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und aus Ländern, mit denen die BRD zwischenstaatliche Vereinbarungen getroffen hat (z.B. USA, Japan und Kanada) benötigen kein Visum.
Die Staatsbürger/innen aller anderen Staaten benötigen ein gültiges "Visum für Studienzwecke", um in Deutschland studieren bzw. promovieren zu dürfen. Informieren Sie sich rechtzeitig bei einer deutschen diplomatischen oder konsularischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder auf der Website des Auswärtigen Amtes über die derzeit gültigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Sie müssen auf jeden Fall unter anderem folgende Bescheinigungen bei der Botschaft vorlegen:
- Zulassung
- Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums
Die Erteilung eines Visums dauert in der Regel mehrere Wochen und sollte deshalb frühzeitig beantragt werden. Ausländische Studienbewerber benötigen ein Visum, das zur Aufnahme eines Studiums in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein. Es kann nicht in eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken umgewandelt werden, d.h. Sie können nicht immatrikuliert werden und müssen die Heimreise antreten. All dies kostet viel Zeit und Geld. Sie versäumen möglicherweise den Studienbeginn.
Beachten Sie auch, dass eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke nur zum Studium berechtigt. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht eingeschlossen. Ausnahmen sind erlaubnisfreie Tätigkeiten bis zu 120 Tagen bzw. 240 halben Tagen pro Kalenderjahr.
Bewerber, die bereits in Deutschland studieren, müssen sich den Wechsel des Studiengangs von der Ausländerbehörde genehmigen lassen. Die Genehmigung muss in den Pass eingetragen sein, andernfalls ist eine Einschreibung an der Universität Hohenheim nicht möglich!