Bewerben Master Lebensmittelchemie: Höhere Fachsemester

Online-Bewerbung

Sie bewerben sich online. Am Ende der Eingabe bitten wir Sie zu überprüfen, ob Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben. Bitte achten Sie darauf, Ihre Dateien korrekt zu benennen. Sie helfen damit, die Zuordnung der Unterlagen zu erleichtern.

Bewerbungsfristen für Höhere Fachsemester

zum Wintersemester: 15.6.
zum Sommersemester: 15.1.


Zum Master-Studiengang Lebensmittelchemie kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

Bachelorabschluss einer in- oder ausländischen Hochschule mit mindestens 180 ECTS-credits oder mindestens 3-jähriger Regelstudienzeit

  • in Lebensmittelchemie oder
  • in einem gleichwertigen fachverwandten Studiengang mit chemisch-analytischen Profil mit überdurchschnittlichem Abschluss, nachgewiesen durch die Note „gut“ oder besser (z. B. Chemie, Ernährungswissenschaften, Lebensmittelwissenschaft und Biotechnologie, Umweltchemie)
Darüber hinaus kann die Auswahlkommission fachverwandte Studiengänge und Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.

Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse

  • Mindestens Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens

Wenn es mehr Bewerbungen als Plätze gibt, wird eine Rangliste erstellt.
Diese Rangliste basiert nur auf einem Kriterium.

Bisherige Leistungen des angefangenen Master-Studiums

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung aussagekräftige Modulbeschreibungen zu den entsprechenden Leistungen bei. Achten Sie dabei auf möglichst detaillierte Angaben zu den Kursinhalten.

Das Abschlusszeugnis (Transcript of Records) und die Urkunde über das abgeschlossene Hochschulstudium mit Durchschnittsnote

Liegt das Abschlusszeugnis noch nicht vor, ist eine Übersicht der bis dahin vorliegenden Prüfungsleistungen beizufügen. Wird keine vorläufige Durchschnittsnote ausgewiesen, wird diese über das arithmetische Mittel der bisherigen Leistungen berechnet.

Das Abschlusszeugnis ist spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, für welches die Zulassung beantragt wird, nachzureichen

Fachspezifische Kenntnisse

Als Nachweis verwenden Sie bitte folgenden Erfassungsbogen.

 

Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1)

  • Deutsche HZB
  • Deutscher Bachelor-Abschluss
  • TestDaF (mindestens Stufe TDN4 in allen vier Prüfbereichen)
  • DSH (mindestens Stufe DSH-2)
  • DSD (mindestens Stufe II; deutsches Sprachdiplom der KMK)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
  • Deutsche Sprachprüfung II (Sprachen- und Dolmetscherinstitut München)

Wer bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben war

  • Nachweis, dass der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, für den die Zulassung beantragt wird oder einem verwandten Studiengang, noch besteht
  • dass er sich in keinem laufenden Prüfungsverfahren befindet

Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen
Für die Zulassung in ein höheres Fachsemester müssen Sie die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen auf Master-Niveau beantragen. Bitte füllen Sie hierzu folgendes Formular vollständig aus:

Antrag auf Anrechnung von Modulen

Bitte vergessen Sie nicht, Beschreibungen der Prüfungsleistungen bzw. der dazugehörigen Veranstaltungen beizulegen, inklusive der Anzahl vergebender ECTS-credits und ggf. der Note.

FAQ

Ja, das ist möglich.

Die Unterlagen müssen für jeden Studiengang komplett eingereicht werden, da diese an verschiedene Zulassungsausschüsse gehen und nicht miteinander ausgetauscht werden können.