Bei Bundesförderung und DFG:
Bei der Förderung aus Bundesmitteln (bspl. BMBF/PTJ) oder aus Mitteln der DFG können sich in Bezug auf diese internen Leistungen Probleme bei der Projektabrechnung ergeben.
Die Fördergeber/Projektträger legen ihre gesetzlichen Vorgaben so aus, dass sie alle Ausgaben(-anteile), die der Grundausstattung der Universität bzw. der Zuarbeit von Stammpersonal zugerechnet werden können oder Gemeinkostenanteile enthalten, nicht als zuwendungsfähig anerkennen.
Der Fördergeber/Projektträger fordert hier vom Fördernehmer eine vollständige Trennung zwischen Grundfinanzierung und projektbezogener Finanzierung und erkennt nur solche Ausgaben an, die direkt durch das geförderte Projekt verursacht werden. Zudem müssen diese verursachungsgemäß ermittelten Ausgaben durch externe Mittelflüsse belegt werden.
Dies bedeutet beispielsweise für die Nutzung des Fuhrparks, dass nur die tatsächlich entstandenen und durch Rechnung belegbaren Benzinkosten anerkannt werden und keine Kilometersätze, da diese auch Gemeinkosten (für Personal, Fuhrparkwartung und -pflege etc.) enthalten.