Nur der Rektor der Universität oder seine bevollmächtigten Vertretungen können eine rechtsverbindliche Unterschrift für die Universität Hohenheim leisten.
Diese kann für die Universität Hohenheim nur der Rektor oder seine bevollmächtigten Vertretungen leisten.
Dies dient dem Schutz der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor einer persönlichen Haftung oder einer Haftung des Fachgebiets bzw. der Einrichtung.
Nicht rechtsgültig unterzeichnete Dokumente haben im Ernstfall keine offizielle Gültigkeit, d.h. eventuelle Haftungen und Rechtsrisiken fallen unter Umständen auf den nicht von der Universität autorisierten Unterzeichnenden zurück.
Die Abteilung Forschungsförderung übernimmt das Einholen der rechtsverbindlichen Unterschrift gern für Sie.
Bitte planen Sie hierfür mindestens zwei Werktage ein, da wir nur durch uns geprüfte Unterlagen vorlegen und der Ablauf etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Rechtsverbindliche Unterschriften in elektronischer Form sind an der UOH bislang nicht möglich.