Sie können die Gebäude der Universität von außen für private Zwecke fotografieren oder filmen. Innenaufnahmen für private Zwecke sind in der Regel nicht erlaubt. Sind Innenaufnahmen gestattet, ist die Erlaubnis zu Fotografieren ausgeschildert.
Auch in den Grünanlagen der Universität kann für private Zwecke fotografiert oder gefilmt werden, es sei denn, die besichtigte Universitätseinrichtung verbietet dies ausdrücklich durch ein ausgeschildertes Fotografierverbot.
Bei einer Veröffentlichung privater Aufnahmen von Gebäuden oder Grünanlagen der Universität, z.B. in sozialen Medien, muss die Universität Hohenheim ausdrücklich als Ort der Aufnahme genannt werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Grünflächen unbeschädigt bleiben und der Universitätsbetrieb nicht gestört oder beeinträchtigt wird. Auch dürfen die Gärten und Parks keinesfalls mit dem Auto befahren werden.