Foto- und Drehgenehmigungen

Sie möchten auf dem Campus und im Hausrechtsbereich der Universität Hohenheim fotografieren oder filmen? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Private Aufnahmen

Sie können die Gebäude der Universität von außen für private Zwecke fotografieren oder filmen. Innenaufnahmen für private Zwecke sind in der Regel nicht erlaubt. Sind Innenaufnahmen gestattet, ist die Erlaubnis zu Fotografieren ausgeschildert. 

Auch in den Grünanlagen der Universität kann für private Zwecke fotografiert oder gefilmt werden, es sei denn, die besichtigte Universitätseinrichtung verbietet dies ausdrücklich durch ein ausgeschildertes Fotografierverbot.
Bei einer Veröffentlichung privater Aufnahmen von Gebäuden oder Grünanlagen der Universität, z.B. in sozialen Medien, muss die Universität Hohenheim ausdrücklich als Ort der Aufnahme genannt werden.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Grünflächen unbeschädigt bleiben und der Universitätsbetrieb nicht gestört oder beeinträchtigt wird. Auch dürfen die Gärten und Parks keinesfalls mit dem Auto befahren werden.

Professionelle Aufnahmen

Bei professionellen fotografischen oder filmischen Vorhaben benötigen Sie immer eine schriftliche Genehmigung der Universität.

Pressearbeit
Foto- und Dreh-Genehmigungen im Rahmen von Pressearbeit erteilt die Pressestelle: presse@uni-hohenheim.de

Weitere gewerbliche Aufnahmen
Foto und Dreh-Genehmigungen für gewerbliche Zwecke werden in der Regel nicht erteilt. Weitere Auskünfte erhalten Sie über das Hochschulmarketing: hochschulmarketing@uni-hohenheim.de

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf dem Campus!