Studierende haben die Möglichkeit das Wahlmodul „Praktikum“ (18 credits) zu belegen. Das Modul ist unbenotet. Alternativ kann das Modul „Praktikum“ (6 credits) belegt werden.
Mindestdauer des Praktikums
12 Wochen
Das Praktikum soll ungeteilt und in Vollzeit durchgeführt werden (Ausnahme siehe „Anerkennung Werkstudierendentätigkeit“)
Wo soll das Praktikum durchgeführt werden?
Das betriebliche Praktikum muss in einem Berufsfeld absolviert werden, das der Ausrichtung des Studiengangs entspricht.
Nachweise
Zur Anerkennung des Berufspraktikums legen Sie dem Praktikantenamt bitte folgende Unterlagen vor:
einen schriftlichen Praktikumsbericht. Der Bericht sollte einen Umfang von 5-10 Seiten haben und aus drei Teilen bestehen:
Vorstellung des Unternehmens
Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Praktikum. Inhaltlich sollte das den größten Teil Ihres Berichtes ausmachen.
Fazit/Resumee
eine Zeitbestätigung/Zeugnis
Anerkennung von Werkstudierendentätigkeit
4 Wochen des Praktikums können über eine Werkstudierendentätigkeit angerechnet werden.
Dazu muss eine Werkstudierendentätigkeit über mindestens vier Monate mit mind. 10h Arbeitszeit pro Woche nachgewiesen werden.
Die Werkstudierendentätigkeit muss im selben Unternehmen wie das Praktikum absolviert werden
In diesem Fall müssen somit 8 Wochen Praktikum in Vollzeit und mind. 4 Monate Werkstudierendentätigkeit (mind. 10h/Woche) im selben Unternehmen absolviert werden.
Praktikum und Werkstudierendentätigkeit müssen nicht zwingend nacheinander absolviert werden.