Studierende können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes Elternzeit beantragen.
Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn die Elternzeit angetreten werden soll.
Anträge auf Elternzeit sind formlos zu stellen. Das bedeutet Sie können auch per E-Mail an das Prüfungsamt gestellt werden.
Dem Antrag müssen Sie eine Geburtsurkunde des Kindes, eine Bestätigung, dass dieses Kind mit Ihnen in einem Haushalt lebt sowie ggf. andere Nachweise, falls Sie nicht in der Geburtsurkunde des Kindes als Elternteil stehen.
Im Antrag müssen Sie angeben, für welchen Zeitraum Sie Elternzeit beantragen. Sie müssen auch Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie das Kind selbst betreuen und erziehen.
Die Elternzeit verlängert Studienfristen sofern Sie in den Semestern der Elternzeit Urlaubssemester beantragt haben.
Die Elternzeit verlängert aber nicht die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit. Wenn die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit in die Elternzeit fällt, können Sie einen Antrag auf Rücktritt wegen der Elternzeit stellen. Dann kann nach der Elternzeit eine Abschlussarbeit mit einem neuen Thema begonnen werden.
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