Was wird gefördert?
| Ziel des Stipendiums ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen. Im Rahmen von PROMOS vergibt die Universität Hohenheim Stipendien für Auslandsaufenthalte an Studierende für Studienaufenthalte im Ausland, Auslandspraktika oder Forschungsaufenthalte. |
Wer darf teilnehmen?
| Regulär eingeschriebene Studierende (Bachelor, Master) der Universität Hohenheim, die einen Studienaufenthalt (als Free Mover oder in Austauschprogrammen der UHOH), einen Forschungsaufenthalt (auch im Rahmen von Abschlussarbeiten) oder ein Praktikum im Ausland absolvieren. Aufenthalte in Erasmus+ Programmländern sowie Aufenthalte im Heimatland sind nicht förderfähig. Als Heimatland gilt hier das Land, in dem sich die Bewerber:innen in den letzten 5 Jahren überwiegend aufgehalten haben. |
Was beinhaltet das Stipendium?
| Art der Mobilität | Gastland | Aufenthaltsdauer | Förderleistung |
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| | | Reisekosten- zuschuss | monatl. Teilstipendium | Studienaufenthalt | außerhalb Europas & UK | min. 1 Monat | ja | ja | Forschungsaufenthalt | außerhalb Europas & UK | min. 1 Monat | ja | ja | Praktikum | außerhalb Europas & UK | min. 6 Wochen | ja | nein |
- Sowohl die Fahrtkostenzuschüsse als auch die monatlichen Teilstipendienraten sind länderabhängig.
- Die Förderung erfolgt in jedem Fall für die Mindestaufenthaltsdauer und für maximal 6 Monate. Die Senatskommission behlt jedoch eine Begrenzung der Förderdauer vor.
- Eine wiederholte Förderung ist möglich, die Gesamtförderdauer ist jedoch auf maximal 6 Monate pro Studienabschnitt (Bachelor/Master) begrenzt.
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Bewerbungsverfahren
| Die Bewerbung erfolgt über Mobility-Online. Der Link wird in der jeweiligen Ausschreibung in den AA-News bekannt gegeben. |
Bewerbungsunterlagen | Die genauen Vorgaben zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen werden in den offiziellen Ausschreibungen für das PROMOS Individualstipendium veröffentlicht. Die Bewerbungsunterlagen müssen auf Englisch eingereicht werden. Erforderliche Bewerbungsunterlagen sind in der Regel: - Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktueller Notenspiegel
- Ggf. Bachelorzeugni
- Empfehlungsschreiben Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin des Forschungsprojekts an der Universität Hohenheim (nur für Forschungsaufenthalte im Ausland erforderlich)
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Bewerbungsfristen
| Die Bewerbungsfristen für die Stipendienprogramme der Universität Hohenheim finden Sie hier. |
Auswahl- und Vergabekriterien
| Die Auswahl der Geförderten erfolgt durch eine Senatskommission. Schwerpunktmäßiges Kriterium für die Auswahl sind die akademischen Leistungen. Weitere Kriterien für die Auswahl sind die akademische und persönliche Begründung des geplanten Aufenthaltes, sowie ehrenamtliches gesellschaftliches Engagement. Außerdem gilt, dass Vorhaben im Zusammenhang mit den Schwerpunktbereichen „Bioökonomie“, „Globale Ernährungssicherung und Ökosysteme“ sowie „Gesundheitswissenschaften“ der Universität Hohenheim im besonderen Maße berücksichtigt werden. Die Ausschreibung bzw. die Vergabe des PROMOS Individualstipendium ist grundsätzlich vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel durch den DAAD. |
Verpflichtungen bei der Teilnahme | - Bereitschaft, als Botschafter:in der Universität Hohenheim und des PROMOS Stipendiums an der Partnerhochschule sowie für die jeweilige Partnerhochschule und das Austauschprogramm an der Universität Hohenheim zu fungieren
- Erstellen eines Abschlussberichts und Zeitnachweises
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Sonstiges | Kombination mit anderen Leistungen/Stipendien: - Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einem PROMOS-Stipendium möglich. Alle PROMOS-Leistungen müssen jedoch dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und können eventuell zu Anpassungen der BAföG-Sätze führen.
- Andere Förderungen müssen Sie bei der Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium angeben! Genauso gilt, dass Sie das PROMOS-Stipendium bei anderen Stipendiengebern anzeigen müssen.
- Eine Doppelförderung, d.h. eine Förderung aus anderen deutschen öffentlichen Mitteln mit demselben Förderzweck, ist in der Regel ausgeschlossen. Dies gilt auch häufig für private Stipendiengeber.
- Eine finanzielle Förderung kann nur gewährt werden, wenn während des Förderzeitraumes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Gastland bzw. die betreffende Region besteht.
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