Infos zum Praktikum

Kommunikationswissenschaft (B.A.)


Für Studierende, die Ihr Studium zum WS 2023/24 oder später aufgenommen haben, gilt:

Im Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft müssen alle Studierenden ein mindestens 8 wöchiges Pflichtpraktikum absolvieren.

Für Studierende, die Ihr Studium vor dem WS 2023/24 aufgenommen haben, gilt:
Im Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft müssen alle Studierenden ein mindestens 12-wöchiges Pflichtpraktikum absolvieren.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Hauptfeld der Kommunikationswissenschaft oder ein vor Aufnahme des Studiums abgeleistetes einschlägiges Berufspraktikum können als betriebliches Praktikum anerkannt werden.

Mindestdauer des Praktikums

Für Studierende, die Ihr Studium zum WS 2023/24 oder später aufgenommen haben, gilt:

  • 8 Wochen
  • Das Praktikum soll in Vollzeit durchgeführt werden und kann in maximal zwei Abschnitte aufgeteilt werden.
  • Werkstudierendentätigkeiten können nicht anerkannt werden
  • Zusätzlich kann im freien Wahlbereich das Modul „Praktikum“ absolviert werden (6 credits). Hier ist eine Anerkennung von Werkstudierendentätigkeiten möglich


Für Studierende die Ihr Studium vor dem WS 2023/24 aufgenommen haben gilt:

  • 12 Wochen
  • Das Praktikum soll in Vollzeit durchgeführt werden und kann in maximal drei Abschnitte aufgeteilt werden (Ausnahme siehe „Anerkennung Werkstudierendentätigkeit“)

Wo soll das Praktikum durchgeführt werden?

Das betriebliche Praktikum kann in folgenden Berufsfeldern absolviert werden:

  • Verlags- und Medienmanagement
  • Markt- und Kommunikationsforschung
  • Kommunikationsmanagement und Public Relations
  • Journalismus
  • Politikberatung und politische Kommunikation
  • Online-Kommunikation

Nachweise

Zur Anerkennung des Betriebspraktikums legen Sie dem Praktikantenamt bitte folgende Unterlagen vor:

  • eine Zeitbestätigung bzw. ein Arbeitszeugnis im Original,
  • Praktikumsbericht

    • - Umfang ca. 5-10 Seiten
    • - Beschreibung der Praktikumsstelle
      Das Unternehmen allgemein und die Abteilung in der das Praktikum durchgeführt wurde.
    • - Tätigkeitsbeschreibung:
      Es soll ersichtlich werden in welchen Bereichen man tätig war und welche Abläufe kennen gelernt wurden.
    • - Resümee und Beurteilung der Praktikumsstelle

  • Nachweis, dass der Praktikumsbericht vom Praktikumsbetreuer im Unternehmen gelesen wurde. Das Resumee muss dem Unternehmen nicht vorgelegt werden

Anerkennung Werkstudierendentätigkeit (gilt nur für Studierende mit Studienbeginn vor WS 23/24)

  • 4 Wochen des Praktikums können über eine Werkstudierendentätigkeit angerechnet werden.
  • Dazu muss eine Werkstudierendentätigkeit über mindestens vier Monate mit mind. 10h Arbeitszeit pro Woche nachgewiesen werden.
  • In diesem Fall müssen somit 8 Wochen Praktikum in Vollzeit und mind. 4 Monate Werkstudierendentätigkeit (mind. 10h/Woche) absolviert werden.
  • Praktikum und Werkstudierendentätigkeit müssen nicht zwingend nacheinander absolviert werden.