Landesfirma Parken BW errichtet erste Parkplatzschranken auf Campus

Überraschende Ankündigung zum aktuellen Wochenende: Baufahrzeuge sollen am 20.7.2020 anrollen / Universität vermisst Gesamtkonzept und drängt bislang vergeblich auf Klärung offener Fragen.

Seit Freitag, 17.7.2020, ist klar: Die landeseigene Firma „Parken BW GmbH“ (PBW) wird ab Montag, 20.7.2020, die beiden ersten Schranken an Parkplätzen auf dem Campus der Universität Hohenheim errichten.

Dabei handelt es sich um die erste Baumaßnahme, um ab Herbst 2020 Parkgebühren auf dem Campus zu erheben. Dies hatte die Landesregierung bereits im März 2018 beschlossen. Als Starttermin wurde damals das Wintersemester 2020/21 angekündigt.

In der Folge hatte die Parken BW mehrmals bekräftigt, zwei Forderungen umzusetzen, die der Senat der Universität Hohenheim einmütig beschlossen hatte. PBW-Geschäftsführer Gebhard Hruby versicherte:

  • Für die Parkplätze, die die PBW auf dem Campus bewirtschaftet, wird es nur Tages-Parkberechtigungen geben, so dass alle Universitätsangehörige gleichgestellt sind und niemand durch Dauerparkberechtigungen bevorzugt wird.
  • Die Parkgebühren werden 2 €/Tag für Universitätsangehörige betragen.

Die Universitätsleitung wurde nun überrascht von dem zu kurzfristig angekündigten, nicht abgestimmten Baubeginn, der von vielen Universitätsmitgliedern absehbar als Überrumpelung empfunden werden wird.

Dies umso mehr, als die Universitätsleitung die PBW wiederholt aufgefordert hatte, die noch offenen Fragen durch ein schriftliches Gesamtkonzept zu beantworten und die Umsetzung vertraglich zu regeln. Außerdem hatte die Universität die PBW gebeten, vor allen Maßnahmen genügend Zeit einzuplanen, um die Universitätsangehörigen frühzeitig und umfassend zu informieren.

Angesichts der Tatsache, dass die PBW diesen Anliegen nicht nachgekommen ist, möchte die Universitätsleitung hier den Universitätsangehörigen ihren Kenntnisstand mitteilen – auch wenn dies aufgrund der geschilderten Umstände ohne den wünschenswerten zeitlichen Vorlauf erfolgen muss.

Weitere Informationen, wie es zur Einführung von Parkgebühren kam, wie sich die Universität Hohenheim eingebracht hatte und wie das universitäre Mobilitätskonzept für den Campus aussieht finden Sie auf der Seite "Mobilität: Parken, ÖPNV und mehr"..

Wer hat das Heft des Handelns in der Hand?

Die PBW beruft sich auf den Beschluss der Landesregierung, an allen Universitäten stufenweise Parkgebühren einzuführen.

  • Im August 2019 legte die PBW ein Konzept vor, das aus Sicht der Universität einige Fragen offenließ. Auch in der Folgezeit bis einschließlich Mai 2020 konnte die Konzeptarbeit nicht abgeschlossen werden.
  • Am 25.6.2020 bat die Kanzlerin um ein erneutes Treffen. Als frühestmöglicher Termin wurde der 4.8.2020 vereinbart.
  • Am 7.7.2020 erhielt die Universität per Mail die Ankündigung, die ersten Schranken sollen am 20.7.2020 errichtet werden. Die Universität Hohenheim erklärte, sie könne dem wegen offener Fragen und fehlender Verträge nicht zustimmen.
  • Am 16.7.2020 setzte die PBW die Universität massiv unter Druck: Stimme die Universität einem Baubeginn am 20.7 nicht zu, so werde man das Senatsmodell der Bewirtschaftung nicht umsetzen. Daraufhin gab die Universität ihren Widerstand gegen eine Umsetzung der ersten Maßnahmen mit Baubeginn am 20.7 auf. Gleichzeitig bekräftigte sie, dass vor weiteren Maßnahmen die noch offenen Fragen geklärt werden müssen.
  • Am 17.7.2020 erhielt die PBW die Baufreigabe durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg. Diese Einrichtung ist dem Finanzministerium zugeordnet und ist für die Liegenschaften des Landes zuständig.

Ob der Bezirksbeirat Plieningen-Birkach von der PBW über die Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten wird, entzieht sich der Kenntnis der Universität.

Wo wird aktuell gebaut?

Nach aktuellem Kenntnisstand der Universität entsteht die erste der angekündigten Schranken an der Einfahrt zu dem Grundstück, auf dem u.a. das Forschungsgewächshaus „Phytotechnikum“ steht und auf dem die Universität Hohenheim und die Staatsschule für Gartenbau Versuchsflächen bewirtschaften (Hohenheim West). Die Einfahrt selbst liegt an der Filderhauptstraße.

Die andere zum Baubeginn vorgesehene Parkplatz-Schranke liegt an der Otto-Sander-Straße. Um Material und Gerätschaften zu lagern, soll die Baufirma die Hälfte des Uniparkplatzes an der Otto-Sander-Straße nutzen (nördlich der Landtechnik). Die Parkplätze an der Otto-Sander-Straße, die nicht durch Material und Gerätschaften belegt sind, bleiben benutzbar.

  • Die Bauarbeiten sollen 4 Wochen dauern.
  • In einem nächsten, noch nicht terminierten Schritt will die PBW die Schrankenanlagen vor dem Parkplatz an der Garbenstraße errichten.

Was sind die offenen Fragen und was fordert die Universitätsleitung?

Bis heute ungeklärt ist vor allem:

  • Ab wann werden die Parkgebühren fällig?
  • Wie werden sie in abgeschrankten Parkplätzen bezahlt (z.B. RFID-Karte mit weiteren Zusatzkosten oder kostenfreie App)?
  • Welche Flächen/Regelungen gibt es für Handwerker und Lieferdienste?
  • Welche Parkmöglichkeiten gibt es für Motorräder und -roller
  • Wie werden die Grünflächen der Universität vor Falschparkern geschützt? Was gibt es für Abschleppregelungen?

Außerdem erwartet die Universität Hohenheim eine klare rechtliche Regelung. Die Parkflächen sind im Landesbesitz. Das Land hat die Flächen der Universität Hohenheim zur Nutzung übergeben. Wenn die PBW jetzt über die Flächen verfügt, muss dies auch rechtlich einwandfrei geklärt sein, denn damit geht auch die Verantwortung für die Reinigung und die Verkehrssicherung auf die PBW über.

Insgesamt spricht sich die Universitätsleitung nicht prinzipiell gegen eine Parkraumbewirtschaftung aus. Diese ist auch Teil des Mobilitätskonzeptes der Universität Hohenheim.

Wie die Universität Hohenheim auch öffentlich betonte ist dabei von großer Bedeutung, dass

  • die Parkraumbewirtschaftung zu einer Verbesserung der Parkplatzsituation, zu einer Verringerung des Parkplatzsuchverkehrs und zu einer erhöhten Aufenthaltsqualität auf dem Campus führt
  • parallel dazu der öffentliche Personennahverkehr sowie der Rad- und Fußverkehr als Alternative zum Privat-PKW gefördert werden
  • die Parkraumbewirtschaftung nicht dazu führt, dass einzelne Gruppen auf dem Campus bevorzugt werden
  • die anliegenden Bezirke Plieningen und Birkach kontinuierlich informiert und das Parkraummanagement bestmöglich mit den Interessen der Anwohner abgestimmt wird

Wozu hat sich die PBW verpflichtet?

Die PBW versicherte, bei den Parkgebühren ein Konzept umzusetzen, das der Senat der Universität Hohenheim am 6.2.2019 einmütig bei 3 Enthaltungen beschlossen hatte. Aufgrund dieser Zusage gilt:

  • Für die Parkplätze, die die PBW auf dem Campus bewirtschaftet, wird es nur Tages-Parkberechtigungen geben, so dass alle Universitätsangehörige gleichgestellt sind und niemand durch Dauerparkberechtigungen bevorzugt wird.
  • Die Parkgebühren werden 2 €/Tag betragen.

Von PBW Geschäftsführer Hruby wurde diese Zusage auch gegenüber den Medien und hochschulöffentlich über den Online Kurier bekräftigt.

Weitere Informationen

Wie es zur Einführung von Parkgebühren kam, wie sich die Universität Hohenheim eingebracht hatte und wie das universitäre Mobilitätskonzept für den Campus aussieht finden Sie auf der Seite "Mobilität: Parken, ÖPNV und mehr".