Welche Regeln gelten für Dienstfahrzeuge?
Dienstfahrzeuge des Landes sind von der Gebühr befreit. Sie werden dazu mit einem Dauerparkausweis ausgestattet. Für Privatfahrzeuge, in denen dienstliche Fahrten erledigt werden, gilt die Befreiung nicht.
Müssen auch Motorräder Parkgebühren bezahlen? Und wo dürfen sie parken?
Motorräder und Motorroller dürfen im unbeschrankten Bereich parken und bezahlen dort Parkgebühren wie alle anderen Fahrzeuge. Die PBW überarbeitet dazu ihre AGBs.
Die Nutzung der App (virtueller Parkschein) ist für Motorräder obligatorisch, da somit kein Parkschein an der Windschutzscheibe hinterlegt werden muss.
In beschrankte Bereiche dürfen Motorräder nicht einfahren. Hintergrund ist ein Sicherheitsaspekt: Auf Grund des geringeren Metallanteils bzw. der Größe eines Motorrads kann die Erkennung über die Induktionsschleifen an den Ein- und Ausfahrten zu den beschrankten Bereichen nicht gewährleistet werden.
E-Scooter werden wie Fahrräder abgestellt und dürfen niemanden behindern. So müssen etwa Gehwege, Ein- und Ausfahrten, Zugänge, Zebrastreifen, Haltestellen, Feuerwehrzonen und andere Schutzbereiche stets frei und zugänglich bleiben. Weitere E-Scooter-Infos der Stadt Stuttgart gibt es unter www.stuttgart.de/e-scooter
Welche Regelung gibt es für Angehörige der Staatsschule für Gartenbau, des Studierendenwerks, des Universitätsbauamts und des Wirtschaftsarchivs?
Die genannten Personengruppen erhalten den gleichen ermäßigten Tagestarif wie die Uni-Angehörigen. Weitere Informationen erhalten Sie per Mail an heidrun.waltner@pbw.de.
Welche Regeln gelten für Handwerker und Lieferverkehr?
Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie beispielsweise in der Innenstadt: Kurzzeitiges Halten für den Anlieferverkehr ist frei. Parken ist kostenpflichtig.
Um Schranken passieren zu können, melden sich Lieferanten bzw. Dienstleister über die dort angebrachte Sprechanlage bei der PBW-Leitstelle. Die Schranke wird dann manuell geöffnet.
Handwerker, Lieferanten oder Dienstleister, die regelmäßig bzw. in einem gewissen Umfang an die Universität kommen, gewährt die PBW den vergünstigten Tarif (wie für Angehörige der Universität). Dazu zählen insb. die Firmenfahrzeuge der externen Jahresfirmen.
Die Autorisierung der externen Firmen muss durch die jeweilige Einrichtung erfolgen, in deren Zuständigkeitsbereich die entsprechende Firma fällt. Im Wesentlichen sind dies die Abteilung Technik und Gebäude (AT) und das Universitätsbauamt. Für Institutsdienstleister wird über das entsprechende Institut eine Meldung an AT erstellt.
Um den vergünstigten Tarif zu erhalten, müssen die Firmen die vParken-App installieren und dort einen Account anlegen. Nach der Registrierung in der App ist eine kurze Mail an die PBW (heidrun.waltner@pbw.de) mit der Bitte um Freigabe erforderlich. Die Mail muss von der Adresse gesendet werden, die in der App registriert ist. Die Tarifumschaltung wird durch die PBW anschließend manuell vorgenommen.
In der vParken-App können die Kennzeichen der jeweiligen Firmenfahrzeuge für die unbeschrankten Bereiche hinterlegt werden. Für die beschrankten Bereiche kann über die App eine vParken-Karte bestellt werden. Die erste vParken-Karte ist kostenlos. Falls eine Firma mehr als eine vParken-Karte benötigt, sollte die PBW nach der Registrierung per Mail über die genaue Anzahl informiert werden.
Das Parkticket kann durch den jeweiligen Mitarbeiter der Firma vor Ort, aber auch durch einen zentralen Ansprechpartner der Firma für die sich in Hohenheim befindlichen Fahrzeuge ortsunabhängig über die vParken-App gelöst werden. Wichtig ist nur, dass bei der Ticketbuchung immer das richtig Kfz-Kennzeichen des Firmenfahrzeugs ausgewählt wird. Die virtuellen Parktickets für die Parkbereiche sind immer 24 Stunden und auf allen sechs unbeschrankten Bereichen auf dem Campus gültig. Die Abrechnung der Parkgebühren erfolgt direkt zwischen externer Firma und PBW via SEPA-Lastschriftverfahren am Monatsende.
Welche Regelung gibt es für Personen, die zur Miete in landeseigenen Gebäuden auf dem Campus wohnen?
Für den betroffenen Personenkreis und Familienmitglieder im selben Haushalt gelten besondere Regelungen. Weitere Informationen erhalten Anwohner per Mail an heidrun.waltner@pbw.de.
Gibt es Sonderregelungen für geladene Gäste der Universität?
Die Universität hat die Möglichkeit, über die PBW einmal gültige Parkscheine zum ermäßigten Tagestarif von 2 Euro zu beziehen. Diese können Gästen vor ihrem Besuch in Form eines QR-Codes per Mail zugestellt werden.(Bearbeitungsgebühr pauschal 30 EUR)
Welche Regeln gelten für Menschen mit Behinderung?
Schwerbehinderte mit ausliegendem Schwerbehindertenausweis („aG“, „H“ und „Bl“) parken entgeltfrei. Die bestehenden Behindertenplätze mit 3,50 m Breite sind Schwerbehinderten mit dem Merkmal „aG“ (blauer Ausweis) vorbehalten.
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