Parkraum-Management auf dem Campus

  • Die Parkraumbewirtschaftung an der Universität Hohenheim wurde im November 2020 eingeführt.
  • Die Bewirtschaftung der Parkplätze aller Landesuniversitäten geht auf einen Kabinettsbeschluss vom März 2018 zurück. Mehr…
  • Verantwortlich für die Bewirtschaftung ist die landeseigene Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH (PBW).
  • Fragen? Die PBW hilft unter heidrun.waltner@pbw.de sowie bei Fragen speziell zu vParken unter service@vparken.de

Technische Probleme & Fragen

Hintergründe

Parktarife

Angehörige der Universität* zahlen einen reduzierten Tagestarif von2,- EUR
Für Externe gelten folgende Tarife:
Je angefangene zwei Stunden2,- EUR
Tageshöchstsatz6,- EUR
Abendtarif (18 bis 6 Uhr)2,- EUR
Samstags-, Sonntags-, Feiertagstarif2,- EUR

* Angehörige des Studierendenwerks, der Staatsschule für Gartenbau, des Wirtschaftsarchivs und des Universitätsbauamts Stuttgart-Hohenheim werden wie Uni-Angehörige behandelt und bezahlen ebenfalls den ermäßigten Tarif.

 

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Neuerungen (seit Juni/Juli 2021)

Unbeschrankte Bereiche:

Jedes virtuelle vParken-Ticket kann seit Juni 2021 in der vParken-App innerhalb der ersten fünf Minuten wieder storniert werden.
Über die vParken-App gibt es seit Juli 2021 einen Kurzparkertarif von EUR 0,50/30 Minuten. Der Tarif wurde speziell für die beiden Kitas und die Bibliothek eingeführt.

Beschrankte Bereiche:

Es gibt jetzt eine Karenzzeit von 15 Minuten (es fällt keine Parkgebühr bei Ausfahrt vor Ablauf dieser Zeitspanne an).

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Informationen für externe Campus-Besucher


Wo gibt es Parkplätze für die Öffentlichkeit?

Für Besucher des Campus stehen alle unbeschrankten Parkplätze zur Verfügung sowie die beschrankten Parkplätze Otto-Sander-Straße und Garbenstraße, s. Karte.

Die beschrankten Bereiche werden von der PBW videoüberwacht. Nähere Informationen zur Videoaufzeichnung und zum Datenschutz hat die PBW auf ihrer Homepage zusammengestellt: www.pbw.de/recht, Menüpunkt "Videokameras in Parkierungsobjekten".


Gibt es Parkmöglichkeiten für Reisebusse?

Fragen hierzu richten Sie bitte
per Mail an heidrun.waltner@pbw.de
oder rufen Sie an: 0711 89255 132


Wie erfolgt die Bezahlung?

Sie bezahlen an den Parkscheinautomaten bar oder per EC-Karte. Dazu ist keine PBW-Karte erforderlich.

Der Parkschein für den unbeschrankten Bereich muss an der Windschutzscheibe hinterlegt werden. Auf den beiden beschrankten Parkplätzen kann mit dem bezahlten Parkticket ausgefahren werden.

 

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Informationen für Studierende und Beschäftigte


Wie funktioniert das Parkzonenmodell?

Wo technisch und organisatorisch möglich, sind die Campus-Parkplätze mit Schranken versehen (ca. 1/3 der Stellplätze). Die Bedienung der Schranke erfolgt über eine vParken-Karte bzw. PBW-Karte.

In den übrigen Bereichen befinden sich Parkscheinautomaten. Uni-Angehörige können jedoch die vParken-App nutzen, um einen papierlosen Parkschein zu lösen. Der Gang zum Parkscheinautomaten entfällt somit.

Die Mehrzahl der beschrankten Bereiche können exklusiv von Uni-Angehörigen genutzt werden. Die Parkplätze Otto-Sander-Straße und Garbenstraße stehen auch für Besucher zur Verfügung.

Die Nummerierung der Zonen bzw. die Namen der Parkbereiche haben lediglich organisatorische Gründe und dienen der Orientierung.

Die beschrankten Bereiche werden von der PBW videoüberwacht. Nähere Informationen zur Videoaufzeichnung und zum Datenschutz hat die PBW auf ihrer Homepage zusammengestellt: www.pbw.de/recht, Menüpunkt "Videokameras in Parkierungsobjekten".


Welche Bezahlungsmöglichkeiten gibt es?

Die PBW empfiehlt allen Uni-Angehörigen als Standardverfahren die Nutzung der vParken-App.
Vorteile:

  • Komfortables Handling im Alltag
  • Keine Grundgebühr
  • Kein Gang zum Parkschein-/Kassenautomaten
  • Komfortable Abrechnung per Lastschrift
  • Schnellster Service
  • Übersicht über freie Parkplätze in beschrankten Bereichen

Uni-Angehörige, die den empfohlenen Weg über die vParken-App nicht nutzen können oder möchten, setzen sich bitte mit der PBW in Verbindung, um alternative Möglichkeiten der Bezahlung zu prüfen. Kontakt: service@vparken.de.

 

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Vier Screenshots der App im Betrieb.

Bezahlen mit App (empfohlen)


Wichtige Schritte vor dem ersten Parken

  1. vParken-App installieren
    Wie? im Store (IOS, Android) kostenlos downloaden
  2. Account anlegen
    Warum? Um ermäßigten Tarif für Uni-Angehörige zu erhalten
    Wie? Im App-Profil, die Uni-Mail-Adresse dient als Authentifizierung
  3. vParken-Karte besorgen (kostenlos)
    Warum? Um Schranken öffnen zu können
    Wie? Per vParken-App bestellen
  4. vParken-Karte aktivieren
    Wie? Kartennummer im App-Profil hinterlegen

Wie funktioniert das Bezahlen über die App?

Sie haben Ihren Nutzer-Account in der App angelegt. Dafür mussten Sie folgende Daten angeben:

  • Uni-Email-Adresse (Voraussetzung für ermäßigten Tarif)
  • Rechnungsanschrift
  • Bankverbindung (SEPA-Mandat)
  • KFZ-Kennzeichen
  • Nummer der vParken-Karte (kann nachträglich ergänzt werden)

Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich per Lastschrifteinzug (SEPA-Mandat). Zusätzlich übermittelt die PBW monatlich per E-Mail einen Überblick über die angefallenen Kosten.


Virtuelles Ticket lösen

Bei der Einfahrt in einen beschrankten Bereich wird das virtuelle Parkticket automatisch beim Öffnen der Schranke gelöst. Dazu muss die Nummer der vParken-Karte einmalig in der App hinterlegt werden.

In den unbeschrankten Bereichen wählen Sie die Funktion „virtuelles Ticket lösen“ und sparen sich so den Gang zum Parkscheinautomaten. Wenn Sie die Standortübertragung aktiviert haben, erkennt die App automatisch in welchem Bereich Sie sich befinden. Andernfalls wählen Sie die Parkzone auf dem Campusplan manuell aus.

Ihr hinterlegtes KFZ-Kennzeichen ist vorausgewählt. Wenn Sie mit einem anderen Fahrzeug unterwegs sind, passen Sie das Kennzeichen manuell an oder wählen aus einer Liste abgespeicherter Kennzeichen.


Wo finde ich die App? Und auf welchen Geräten kann sie genutzt werden?

Die vParken-App kann kostenlos auf Smartphones mit den Betriebssystemen Android und IOS heruntergeladen werden (Entwickler: Parconomy GmbH).

Voraussetzung für eine funktionierende App ist der Softwarestand iOS 13 oder Android ab Version 5.0.

Um die vParken-Karte zu aktivieren ist es ausreichend, wenn Sie sich einmalig über ein kompatibles Smartphone registrieren.


Wie erhalte ich die vParken-Karte? Und wie wird sie aktiviert?

Die vParken-Karte kann über die vParken-App bestellt werden. Die Karte wird dann innerhalb von 7 Tagen per Post an Ihre in der App hinterlegte Adresse zugestellt.

Die Karte wird automatisch aktiviert, wenn Sie die Kartennummer im App-Profil eintragen. Die Freischaltung erfolgt innerhalb von 24 Stunden.

 

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Bezahlen ohne App

Uni-Angehörige, die den empfohlenen Weg über die vParken-App nicht nutzen können oder möchten, setzen sich bitte mit der PBW in Verbindung, um alternative Möglichkeiten der Bezahlung zu prüfen.
Kontakt: service@vparken.de.

 

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Innerhalb des unbeschrankten Bereichs ist Umparken kostenlos möglich. Das gelöste Ticket behält nach dem Umparken seine Gültigkeit.

In beschrankten Bereichen ist Umparken im Normalfall nicht vorgesehen. Bei der Ausfahrt aus der Schranke verliert das Ticket seine Gültigkeit. Bei der Einfahrt wird ggfs. ein erneutes Tagesticket gelöst.

Wenn es jedoch z.B. um dienstliche Transporte geht, kann die PBW-Leitstelle über die Sprechanlage an der Schranke informiert werden und die Schranke ggfs. manuell öffnen. Die Leitstelle sollte in diesem Fall bereits bei der Ausfahrt aus einem beschrankten Bereich informiert werden, wenn eine erneute Einfahrt in einen anderen beschrankten Bereich vorgesehen ist.

In der App wird der Belegungsstand der beschrankten Parkplätze anhand einer Ampel-Farbgebung des Parksymbols angezeigt:

grün = genügend freie Plätze, gelb = noch wenige freie Plätze, rot = besetzt

Derzeit gibt es vier Ladepunkte auf dem Parkplatz an der Otto-Sander-Straße (s. Karte "Parken auf dem Campus").

Die Parkgebühren müssen separat davon entrichtet werden.

Für die Bezahlung kann demnächst auch die vParken-Karte genutzt werden. Beachten Sie hierzu die entsprechenden Aufkleber an den Ladepunkten, die diese Funktion speziell ausweist.

Weitere Informationen der pbw.de zu den Ladepunkten in der Otto-Sander-Straße

In der Fruwirthstraße, der Emil-Wolff-Straße und in der Schwerzstraße gibt es einzelne straßenbegleitende Stellplätze, die öffentlich gewidmet sind. Diese Parkplätze werden von der PBW nach derzeitigem Stand nicht bewirtschaftet. Es gilt die jeweilige Ausschilderung vor Ort.

In einem ersten Schritt deaktivieren Sie Ihren PBW-Account, den Sie über Ihre Uni-Mailadresse angemeldet haben.

Die vParken-Karte ist somit ebenfalls deaktiviert. Anschließend haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Karte per Post an die PBW zurücksenden
  • Karte an eine andere Person an der Uni Hohenheim weitergeben
  • einen neuen PBW-Account mit privater Mailadresse anlegen und die Karte zum Normaltarif weiternutzen für Parkplätze der PBW
  • Karte vernichten

Im Sinn der Nachhaltigkeit bittet die PBW darum, nicht mehr benötigte Karten, die sich noch in gutem Zustand befinden, nach Möglichkeit einer weiteren Verwendung zuzuführen.

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Besondere Personengruppen und Fahrzeuge


Welche Regeln gelten für Dienstfahrzeuge?

Dienstfahrzeuge des Landes sind von der Gebühr befreit. Sie werden dazu mit einem Dauerparkausweis ausgestattet. Für Privatfahrzeuge, in denen dienstliche Fahrten erledigt werden, gilt die Befreiung nicht.


Müssen auch Motorräder Parkgebühren bezahlen? Und wo dürfen sie parken?

Motorräder und Motorroller dürfen im unbeschrankten Bereich parken und bezahlen dort Parkgebühren wie alle anderen Fahrzeuge. Die PBW überarbeitet dazu ihre AGBs.

Die Nutzung der App (virtueller Parkschein) ist für Motorräder obligatorisch, da somit kein Parkschein an der Windschutzscheibe hinterlegt werden muss.

In beschrankte Bereiche dürfen Motorräder nicht einfahren. Hintergrund ist ein Sicherheitsaspekt: Auf Grund des geringeren Metallanteils bzw. der Größe eines Motorrads kann die Erkennung über die Induktionsschleifen an den Ein- und Ausfahrten zu den beschrankten Bereichen nicht gewährleistet werden.

E-Scooter werden wie Fahrräder abgestellt und dürfen niemanden behindern. So müssen etwa Gehwege, Ein- und Ausfahrten, Zugänge, Zebrastreifen, Haltestellen, Feuerwehrzonen und andere Schutzbereiche stets frei und zugänglich bleiben. Weitere E-Scooter-Infos der Stadt Stuttgart gibt es unter www.stuttgart.de/e-scooter


Welche Regelung gibt es für Angehörige der Staatsschule für Gartenbau, des Studierendenwerks, des Universitätsbauamts und des Wirtschaftsarchivs?

Die genannten Personengruppen erhalten den gleichen ermäßigten Tagestarif wie die Uni-Angehörigen. Weitere Informationen erhalten Sie per Mail an heidrun.waltner@pbw.de.


Welche Regeln gelten für Handwerker und Lieferverkehr?

Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie beispielsweise in der Innenstadt: Kurzzeitiges Halten für den Anlieferverkehr ist frei. Parken ist kostenpflichtig.

Um Schranken passieren zu können, melden sich Lieferanten bzw. Dienstleister über die dort angebrachte Sprechanlage bei der PBW-Leitstelle. Die Schranke wird dann manuell geöffnet.

Handwerker, Lieferanten oder Dienstleister, die regelmäßig bzw. in einem gewissen Umfang an die Universität kommen, gewährt die PBW den vergünstigten Tarif (wie für Angehörige der Universität). Dazu zählen insb. die Firmenfahrzeuge der externen Jahresfirmen.

Die Autorisierung der externen Firmen muss durch die jeweilige Einrichtung erfolgen, in deren Zuständigkeitsbereich die entsprechende Firma fällt. Im Wesentlichen sind dies die Abteilung Technik und Gebäude (AT) und das Universitätsbauamt. Für Institutsdienstleister wird über das entsprechende Institut eine Meldung an AT erstellt.

Um den vergünstigten Tarif zu erhalten, müssen die Firmen die vParken-App installieren und dort einen Account anlegen. Nach der Registrierung in der App ist eine kurze Mail an die PBW (heidrun.waltner@pbw.de) mit der Bitte um Freigabe erforderlich. Die Mail muss von der Adresse gesendet werden, die in der App registriert ist. Die Tarifumschaltung wird durch die PBW anschließend manuell vorgenommen.

In der vParken-App können die Kennzeichen der jeweiligen Firmenfahrzeuge für die unbeschrankten Bereiche hinterlegt werden. Für die beschrankten Bereiche kann über die App eine vParken-Karte bestellt werden. Die erste vParken-Karte ist kostenlos. Falls eine Firma mehr als eine vParken-Karte benötigt, sollte die PBW nach der Registrierung per Mail über die genaue Anzahl informiert werden.

Das Parkticket kann durch den jeweiligen Mitarbeiter der Firma vor Ort, aber auch durch einen zentralen Ansprechpartner der Firma für die sich in Hohenheim befindlichen Fahrzeuge ortsunabhängig über die vParken-App gelöst werden. Wichtig ist nur, dass bei der Ticketbuchung immer das richtig Kfz-Kennzeichen des Firmenfahrzeugs ausgewählt wird. Die virtuellen Parktickets für die Parkbereiche sind immer 24 Stunden und auf allen sechs unbeschrankten Bereichen auf dem Campus gültig. Die Abrechnung der Parkgebühren erfolgt direkt zwischen externer Firma und PBW via SEPA-Lastschriftverfahren am Monatsende.


Welche Regelung gibt es für Personen, die zur Miete in landeseigenen Gebäuden auf dem Campus wohnen?

Für den betroffenen Personenkreis und Familienmitglieder im selben Haushalt gelten besondere Regelungen. Weitere Informationen erhalten Anwohner per Mail an heidrun.waltner@pbw.de.


Gibt es Sonderregelungen für geladene Gäste der Universität?

Die Universität hat die Möglichkeit, über die PBW einmal gültige Parkscheine zum ermäßigten Tagestarif von 2 Euro zu beziehen. Diese können Gästen vor ihrem Besuch in Form eines QR-Codes per Mail zugestellt werden.(Bearbeitungsgebühr pauschal 30 EUR)


Welche Regeln gelten für Menschen mit Behinderung?

Schwerbehinderte mit ausliegendem Schwerbehindertenausweis („aG“, „H“ und „Bl“) parken entgeltfrei. Die bestehenden Behindertenplätze mit 3,50 m Breite sind Schwerbehinderten mit dem Merkmal „aG“ (blauer Ausweis) vorbehalten.

 

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Parkraumkontrolle & Sicherheit

Die PBW beschäftigt Kontrolleure, die auf den Parkplätzen regelmäßig Kontrollgänge durchführen und von Falschparkern eine Vertragsstrafe erheben.

Ja, die beschrankten Bereiche werden von der PBW für einen ordnungsgemäßen Betrieb und den Eigentumsschutz der technischen Einrichtungen, zur Störungsbeseitigung bzw. zur Überprüfung des laufenden Betriebes, zur Kundenhilfe bzw. zur Vandalismusprävention und -verfolgung videoüberwacht.

Nähere Informationen zur Videoaufzeichnung und zum Datenschutz hat die PBW auf ihrer Homepage zusammengestellt: www.pbw.de/recht, Menüpunkt "Videokameras in Parkierungsobjekten".

Parken ohne Parkschein zieht eine Vertragsstrafe von 30 Euro nach sich. Wird innerhalb von 7 Tagen bezahlt, reduziert sich die Strafe um die Hälfte.

Andernfalls kommen zusätzliche Verzugskosten auf Falschparker zu. Die PBW gibt Verfahren von Kunden, die nach mehrmaliger Mahnung nicht bezahlen, an Creditreform zum Inkasso ab und wird bei Bedarf auch den Klageweg beschreiten.

Falschparkende Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn sie eine Verkehrsbehinderung darstellen oder es sich um einen wiederholten Verstoß handelt.

Die PBW wird zu den häufigsten Fragen zum Thema Parkraumkontrolle FAQs auf ihrer Homepage veröffentlichen.

Dort finden Sie auch ein Kontaktformular.

Bitte rufen Sie die ausgehängte bzw. in der App angezeigte Nummer des Abschleppunternehmens an. Der Lagerplatz des Abschleppunternehmens ist Montag bis Sonntag rund um die Uhr mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

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Technische Probleme & Fragen


Was tun bei technischen Störungen?

An den Schranken oder den Kassenautomaten gibt es Ruftasten, die Sie mit der Leitstelle der PBW verbinden. Die Leitstelle ist Montag bis Sonntag rund um die Uhr erreichbar.

Bei Störungen im unbeschrankten Bereich (z. B. Ticketkauf nicht möglich) wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Ansprechpartner. Die App bietet dazu eine Kontaktfunktion. Kontaktdaten befinden sich außerdem an den Parkscheinautomaten.


Wohin kann ich mich mit Fragen wenden?

Falls Sie Fragen zur Parkraumbewirtschaftung haben, können Sie sich per Mail an heidrun.waltner@pbw.de wenden.

PBW Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Heilbronner Str. 43
70191 Stuttgart
Telefon: 0711 89255-152
E-Mail: info@pbw.de
Webseite der PBW

 

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Hintergründe


Warum wird die Parkraumbewirtschaftung eingeführt?

Die Bewirtschaftung der Parkplätze aller Landesuniversitäten geht auf einen Kabinettsbeschluss vom März 2018 zurück. Ziel der Landesregierung ist eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und eine verkehrsträgerübergreifende Kostengerechtigkeit. Der ökologische Gedanke steht für die Landesregierung im Vordergrund. Gleichzeitig soll die zu erwartende Nachfragedämpfung den Parkdruck auf dem Uni-Gelände so mindern, dass die vorhandenen Stellflächen ausreichen und Falschparken vermieden wird.


Wie werden die Einnahmen verwendet?

Die PBW ist eine Tochtergesellschaft des Landes. Die Einnahmen dienen in erster Linie dazu, den laufenden Betrieb zu decken sowie Investitionen in Infrastruktur und nachhaltige Mobilität zu tätigen.


Wie steht die Universität zum Parkraummanagement?

Als Landeseinrichtung setzt die Universität Hohenheim den Kabinettsbeschluss um und hat das Parkraumanagement als Einzelmaßnahme in ihrem umfangreichen Mobilitätsplan für eine bessere Erreichbarkeit des Campus, eine bessere Aufenthaltsqualität und zur Reduktion von CO2-Emissionen integriert.

Vom Land erwartet die Universität im Gegenzug engagierte Unterstützung bei der Umsetzung von weiteren Aspekten ihres Mobilitätsplans sowie einen Dialog mit den benachbarten Bezirken, die einen erhöhten Parkdruck befürchten.

Uni-intern wurde das Parkraummanagement intensiv diskutiert. Die Einflussmöglichkeiten der Universität sind jedoch begrenzt, denn die Umsetzung des Kabinettsbeschlusses obliegt der PBW. Mehr...

 

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