2016/17: Masterplan 2030 für Bauen und Mobilität
- Der Masterplan 2030 für Bauen und Mobilität der Universität Hohenheim sieht ursprünglich auch Parkgebühren vor, um Fremdparker vom Campus fernzuhalten und autofahrenden Universitätsangehörigen zu jeder Zeit einen Parkplatz ohne langes Suchen zur Verfügung zu stellen. Auf einer Personalversammlung im Dezember 2017 wurde jedoch deutlich, dass der Personalrat einem Parkraummanagement nicht zustimmen würde. Angesichts dessen beschlossen Rektor und Kanzlerin, diesen Teil des Mobilitätsplan nicht weiterzuverfolgen.
6. März 2018: Landesregierung beschließt Parkgebühren
August 2018: Personalrat fordert Dienstvereinbarung
- Der Personalrat stellt einen Initiativantrag für eine Dienstvereinbarung an das Rektorat. Kernforderung: 80 % der Dauerparkplätze sollen für Beschäftigte reserviert werden, 20 % für Studierende, Professoren u.a. Das Rektorat lehnt den Initiativantrag ab. Daraufhin wendet sich der Personalrat im sogenannten Stufenverfahren an das Wissenschaftsministerium. Im Oktober weist das Wissenschaftsministerium den Initiativantrag zurück. Begründung: Da die künftige Parkplatzvergabe in die Zuständigkeit der Parken BW falle, könne die Universität dies nicht durch eine Dienstvereinbarung regeln. Gegen diese Entscheidung reicht der Personalrat im Frühjahr 2019 Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein.
Oktober 2018: Senat sucht faires Gebührenmodell für alle Universitätsangehörige
- Der Senat richtet eine Senatskommission ein, die einen Vorschlag erarbeiten soll, wie Parkplätze auf dem Campus künftig vergeben werden. Mitglieder sind jeweils 3 Vertretungen von Studierenden, Beschäftigten und Professorenschaft. Das Rektorat kündigt an, die Ergebnisse bei Zustimmung durch den Senat als Vorschlag der Universität zu beschließen. Einzige Vorgaben: Die Verteilung muss alle Gruppen der Universität ausgewogen berücksichtigen und das Vergabeverfahren muss ressourcenneutral für die Universität erfolgen. Das Gremium fordert den Personalrat auf, sich in der Kommission zu engagieren. Dieser lehnt ab und pocht auf separate Beteiligung.
Oktober/November 2018: Universität fordert Mobilitätszulager in Tarifverhandlungen
- Auf Initiativen von Rektor Prof. Dr. Dabbert fordern Universitätsleitung und Personalrat, angesichts der zunehmenden Belastungen für Arbeitnehmer durch Mobilität im kommenden Tarifvertrag eine Mobilitätszulage von 50 € aufzunehmen, die Landesangestellte frei für Parkgebühren oder zur Bezuschussung alternativer Mobilität verwenden dürfen.
6. Februar 2019: Senat verabschiedet Kompromissvorschlag für Parkgebühren
- Mit 19 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen stellt sich der Senat hinter den Vorschlag der Kommission. Statt reservierter Parkplätze soll es nur Tagesparken auf dem Campus geben. Laut Vorverhandlungen mit der Parken BW ergäben sich daraus Kosten von 2 € pro Tag für Universitätsangehörige und möglicherweise 2 € pro Stunde für Besucher. Das Rektorat beschließt den Vorschlag in der Folgewoche. Die Vorteile: der Vorschlag vermeidet jeden Konflikt um Dauerberechtigungen, die Parkplatzauslastung wäre höher. Der Nachteil: bei einer Fünf-Tage-Woche läge die monatliche Belastung bei 41 €, während die Parken BW im Standardverfahren einen Teil der Parkplätze für nur 25 € über Dauerkarten vergibt. Allerdings hätten alle diejenigen, die keine Dauerkarte erhalten, für den restlichen Campus im Tagesparken auch diese rund 41 € aufwenden müssen.
19. März 2019: Personalrat verweigert Zustimmung zu Senatsvorschlag
- 19. März 2019: Der Personalrat verweigert seine Zustimmung zu dem Vorschlag des Senats mit drei Gründen. Erstens habe eine Zustimmung zur Folge, dass die rechtliche Klärung vor Gericht, ob die Zurückweisung des Initiativantrages des Personalrats durch das Ministerium rechtlich zulässig sei, gefährdet sei. Zweitens habe eine Zustimmung zum Parkberechtigungskonzept voraussichtlich zur Folge, dass der Personalrat bei der zukünftigen Ausgestaltung der Parkbewirtschaftung nicht mehr nach dem Landespersonalvertretungsgesetz beteiligt sein werde. Schließlich sei die Standardvergabe der Parken BW für Beschäftigte vorteilhafter und preisgünstiger. Auch das vom Personalrat in seinem Initiativantrag erläuterte Modell sei für die Beschäftigten vorteilhafter als das von Senat und Rektorat beschlossene Modell.
20. März 2019: Universitätsleitung beendet inneruniversitäre Kompromiss-Suche
27. März 2019: Parken BW übernimmt zentrale Senatsvorderungen
- Parken BW-Geschäftsführer Gebhard Hruby bekräftigt im Interview mit dem Online-Kurier, sich an zwei zentrale Forderungen des Senatsmodells zu halten: Auf PBW-Parkplätzen wird es ausschließlich Tagesparken und keine Dauerberechtigungen geben. Die Gebühren dafür werden 2 €/Tag betragen
16. August 2019: Erstes PBW-Konzept lässt Fragen offen
- Die Parken BW legt ein erstes Konzept zur Bewirtschaftung der Parkplätze auf dem Campus vor. In der Folge listet die Universität eine Reihe offener Fragen und bittet um deren Beantwortung. Dies gelingt auch in den Folgemonaten nicht vollständig. Auf Initiative der Universität vereinbaren PBW und Universitätskanzlerin ein Gespräch für den 8. August 2020
20. Juli 2020: Bauarbeiten beginnen trotz offener Fragen
- Die Parken BW beginnt überraschend mit den Bauarbeiten für die ersten Schranken. Die Ankündigung hatte die Universität am 7.7.2020 per Mail erhalten und erklärt, sie könne den Maßnahmen aufgrund offener Fragen und fehlender Verträge nicht zustimmen. Am 16.7.2020 hatte die PBW mit einer Drohung unter Druck gesetzt: Stimme die Universität dem Baubeginn am 20.7 nicht zu, so werde die Parken BW das Senatsmodell der Bewirtschaftung nicht umsetzen. Daraufhin gab die Universität ihren Widerstand gegen den mit Baubeginn am 20.7 auf.
Gleichzeitig bekräftigte sie, dass vor weiteren Maßnahmen die noch offenen Fragen geklärt werden müssen. Weiterhin ungeklärt ist z.B., ab wann die Parkgebühren fällig sind, wie sie bezahlt werden und welche Regelungen es für Zweiräder, Handwerker und Lieferdienste gibt.
Außerdem erwartet die Universität eine rechtliche Regelung, dass auch die Verantwortung für die Reinigung und die Verkehrssicherung der Parkflächen auf die PBW übergeht.