AKTUALISIERUNG (18.10.18): Ministerium weist Initiativantrag zurück (siehe unten).
80 Prozent aller Parkplätze soll den Beschäftigten zur Verfügung stehen: So lautete die Kernforderung eines Initiativantrages, den der Personalrat im Juli 2018 an die Universitätsleitung stellte.
Das Rektorat reagierte ablehnend: zum einen empfand es die vorgeschlagene Verteilung nicht ausgewogen, insbesondere den Studierenden gegenüber. Zum anderen wollte es der Diskussion in der Senatskommission Parkraummanagement nicht vorgreifen. Nun soll das Wissenschaftsministerium zwischen Universitätsleitung und Personalrat schlichten.
Ziel des Initiativantrages war eine Dienstvereinbarung, in der Universitätsleitung und Personalrat dauerhaft festschreiben, wie viele Parkplätze die Beschäftigten auf welche Weise erhalten. Dabei handelt es sich um alle wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter außer den Professoren.
Laut Antrag sollte der überwiegende Anteil der Parkplätze für Beschäftigte reserviert werden. Unter Ihnen sollten Körperbehinderte, Schichtdienstleistende und ehrenamtlichen Mitglieder von Feuerwehr und Katastrophenschutz bevorzugt werden. Für sozial schlechter gestellte Mitarbeiter war eine Gebührenermäßigung vorgesehen.
Da das Rektorat verpflichtet ist, Initiativanträge innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden, entschloss sich das Rektorat, den Antrag in dieser Form abzulehnen. Das Rektorat begrüßte jedoch auch, dass der Personalrat in seinem Antrag konkrete Vorschläge machte.
Rektor und Kanzlerin forderten den Personalrat deshalb auf, in der Senatskommission Parkraummanagement mitzuarbeiten und seine Vorschläge zur Parkplatzverteilung dort einzubringen. Der Personalrat hat es abgelehnt, explizit Vertreter in die Kommission zu entsenden. Die Gruppen des Mittelbaus im Senat und die sonstigen Beschäftigten haben daraufhin gemeinsam Vorschläge für die Besetzung der Gruppe der Beschäftigten gemacht, die vom Senat beschlossen wurden.
Rektor und Kanzlerin hatten angekündigt, die Vorschläge aus der Kommission gegenüber dem Parkplatzbetreiber Parkraummanagement-Gesellschaft PBW zu vertreten, solange die Vorschläge eine ausgewogene Verteilung zwischen den verschiedenen Gruppen von Universitätsangehörigen gewährleisten und keine zusätzlichen Ressourcen der Universität benötigen.
Ein Teil der Vorschläge wird anderweitig und vorab geklärt. Dazu gehören Sonderparkplätze für Körperbehinderte, Ehrenamtliche bei Feuerwehr-/Katastrophenschutz und Lieferverkehr, also Bereiche für die es gesetzliche Vorschriften gibt oder für die die Universität Sonderkonditionen mit der Parken BW aushandeln wird.
Auf Anfrage:
Zu Thema ermäßigten Tickets für soziale Härtefälle kündigte Parken BW außerdem an, eine landesweite Regelung mit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalratsvorsitzenden des Landes BaWü (ARGE-HPR) zu verhandeln. Dieses Verfahren sieht der Kabinettsbeschluss vor.
Der Personalrat entschied sich, dennoch an seinem Antrag festzuhalten. Er hat sich entschieden, das sogenannte Stufenverfahren zu initiieren, in dem das Wissenschaftsministerium als übergeordnete Dienststelle zur Schlichtung angerufen wird.
AKTUALISIERUNG (18.10.18):
Das Wissenschaftsministerium wies den Initiativantrag des Personalrates per Brief vom 17.10.18 zurück.
Begründung: Der Kabinettsbeschluss lege fest, dass die Parkplätze von der Parken BW bewirtschaftet werden, weshalb die Dienststellen „diesbezüglich keinen Spielraum mehr haben“. Dem entgegen enthalte die vorgeschlagene Dienstvereinbarung Regelungen, deren Ausgestaltung der PBW vorenthalten sei.
Das Ministerium begründet weiter: „Es ist nicht möglich, dass die Dienststelle und der Personalrat - über die PBW hinweg - vorab im Rahmen einer Dienstvereinbarung Sachverhalte regeln, die künftig nicht (mehr) in den Zuständigkeitsbereich der Dienststelle fallen und die ggfs. allein von der PBW festgelegt werden. (…) Der Abschluss der vorgelegten Dienstvereinbarung wäre zum jetzigen Zeitpunkt vorgriffig und daher unzulässig.“
Erstellt am: 17.10.2018, aktualisiert am: 18.0.2018