- Unter dem "Stelzenbau" der Technischen Zentrale, Fruwirthstraße 26 (Gebäude 02.61) in 70599 Stuttgart stellt die Universität Hohenheim unentgeltlich eine Sammelgarage für Fahrräder und Pedelecs (20 Stellplätze), frei zugängliche Fahrradbügel, eine Schließfachanlage (23 Schließfächer) zum Verstauen von Utensilien mit Lademöglichkeit für Akkus und eine Radservicestation mit Werkzeug zum Reparieren von Fahrrädern und Pedelecs zur Verfügung.
- Durch die Nutzung der Mobilitätsstation kommt ein Leihvertrag zustande. Die Gegenstände und Räume der Mobilitätsstation werden durch die Universität an die Nutzenden verliehen. Darüber hinaus übernimmt die Universität keine Obhutspflichten an den durch die Nutzenden eingebrachten Sachen (Fahrräder, Pedelecs, Utensilien, Akkus) als Hauptleistungspflicht. Es findet keine Videoüberwachung statt.
- Die Universität Hohenheim haftet für alle schuldhaft durch sie verursachten Schäden bei Vorsatz und Fahrlässigkeit – auch die der Mitarbeitenden, der Vertreter und Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen und Erfüllungsgehilfinnen.
Für Schäden
- aus der Verletzung der Hauptpflicht zur Überlassung der Gegenstände und Räume
- aus der Verletzung von Schutz- und Verkehrssicherungspflichten der Universität Hohenheim im Zusammenhang mit der Raumüberlassung
haftet die Universität Hohenheim gemäß § 599 BGB nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung für mittelbare und unvorhergesehene Schäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen von Dritten, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit die Haftung der Universität ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die der Mitarbeitenden, der Vertreter und Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen und Erfüllungsgehilfinnen.
Stuttgart, 15.10.2022