Nachrückverfahren

Nicht alle Bewerber, die eine Zulassung zum Studium erhalten, nehmen diesen Studienplatz auch an.

Die freiwerdenden Plätze werden an Bewerber auf den nächsten Ranglistenplätzen vergeben, die noch keinen Studienplatz erhalten haben.

Sofern Sie einen Studienplatz im Nachrückverfahren erhalten, erhalten Sie über das Bewerberportal einen Zulassungsbescheid.
Zulassungen im Nachrückverfahren erhalten Sie frühestens nach Ablauf der Einschreibefrist für das Hauptverfahren.

Studiengänge im DoSV:
Zum Wintersemester 2024/25 nimmt die Universität nicht am Koordinierten Nachrücken über Hochschulstart teil. Sollten nach Abschluss des Verfahrens bei DoSV-Studiengängen noch freie Studienplätze sowie nicht zugelassene Bewerber auf der Rangliste vorhanden sein, führt die Universität Hohenheim ein lokales Nachrückverfahren durch.