Abschluss der Promotion

Nach der Einreichung der Dissertation erfolgt eine mündliche Prüfung und schließlich die Veröffentlichung der Arbeit.

Es empfiehlt sich, rechtzeitig bei der Graduiertenakademie Informationen über die Vorgehensweise in dieser letzten Phase der Promotion einzuholen.

Doktorand
  • Ausfüllen des Antrags auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Der Antrag kann mit DOCATA erstellt oder auf der Seite der Graduiertenakademie heruntergeladen werden.
  • Abgabe des Antrags auf Eröffnung mit vollständigen Anlagen in der Graduiertenakademie unter Beachtung der Abgabefristen
Graduiertenakademie
  • Annahme des Antrags auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
  • Formale Prüfung des Antrags
  • Bearbeitung in DOCATA
  • Weiterleitung an die Fakultät
Fakultät
  • Inhaltliche Prüfung des Antrags
  • Entscheidung über Eröffnung des Promotionsverfahrens, Festlegung der Gutachter und der Prüfungskommission (je nach Fakultät und Promotionsordnung unterschiedliche Gremien)
Graduiertenakademie
  • Anforderung der Berichte bei den Gutachtern
    Fakultät A: 6 Wochen bzw. 3 Monate Zeit für Bericht (je nach Promotionsordnung)
    Fakultät N: 4 Wochen Zeit für Bericht
    Fakultät W: 6 Wochen bzw. 3 Monate Zeit für Bericht (je nach Promotionsordnung)
Graduiertenakademie
  • Nach Empfehlung auf Annahme der Dissertation Umlaufverfahren (fakultätsinterne Einsichtnahme der Arbeit und der Gutachten für die Professoren und Privatdozenten)
    Fakultät A: 2 Wochen
    Fakultät N: 2 Wochen
    Fakultät W: 2 Wochen, in den Ferien 2-6 Wochen (je nach Promotionsordnung)
Doktorand
  • Vereinbarung des Prüfungstermins mit den Prüfern
  • Bedingung: mindestens 14 Tage nach Ende des Umlaufverfahrens
Prüfungskommission
  • Abnahme der Prüfung (Kolloquium/Disputation/Rigorosum) und Festlegung der Gesamtnote
  • Aushändigung der vorläufigen Promotionsbescheinigung (und des Formulars „Druckreifeerklärung“)
Doktorand
  • Ggf. Überarbeitung der Dissertation
  • Druckreifeerklärung durch Betreuer unterzeichnen lassen
  • Publikation der Arbeit und Einreichen der Pflichtexemplare bei KIM (binnen 1 Jahr nach der mündlichen Prüfung)
Hinweise von KIM für die Publikation von Dissertation finden Sie unter folgendem Link
Graduiertenakademie
  • Nach Eingang der unterzeichneten Druckreifeerklärung und des Pflichtexemplars: Einholen der Übereinstimmungserklärung von Betreuer (Druckexemplar stimmt mit Auflagen der Gutachter überein)
  • Ausstellen der Promotionsurkunde und Einholen der Unterschriften von Dekan und Rektor

Den in DOCATA ausgefüllten und ausgedruckten Antrag auf Eröffnung nehmen die Mitarbeiter der Graduiertenakademie entgegen..

Fakultät A: Buchstaben A - E Frau Hawlitschek
Fakultät A: Buchstaben F - Z Frau Kuhn-Giovannini
Fakultät N:  Frau Hawlitschek
Fakultät W: Frau Hawlitschek

Dem Antrag müssen die vollständigen Unterlagen beigefügt sein, die gemäß der jeweiligen Promotionsordnung erforderlich sind. Der Antrag kann mit DOCATA erstellt werden.

Sowohl der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens als auch die notwendigen Anlagen sollen zunächst digital eingereicht werden. Antrag und Anlagen werden in einer PDF-Datei zusammengefasst und zusammen mit der pdf-Datei der Dissertation per E-Mail an ga@uni-hohenheim.de geschickt.

Parallel zum oben beschriebenen Vorgehen muss ein Ausdruck der Unterlagen mit Originalunterschriften zeitnah per Post bei der Graduiertenakademie eingereicht werden.

Informationen zu den Anträgen auf Promotionseröffnung

Die Graduiertenakademie bietet aufgrund der angespannten Personalsituation ab September Gruppenberatungstermine für die Einreichung der Unterlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens an, zu denen Sie alle wesentlichen Informationen erhalten und Ihre Fragen stellen können. Wir möchten Sie außerdem noch auf die umfangreichen Informationen auf der Homepage der Graduiertenakademie verweisen. Bitte lesen Sie diese vor dem Beratungs- bzw. Abgabetermin durch!

Die nächsten Beratungstermine

(jeweils für Monographien und kumulative Dissertationen):

  • Dienstag, 17. Dezember 2024 | 14 Uhr, digital über Zoom-Meeting
  • Dienstag, 21. Januar 2025 | 14 Uhr, digital über Zoom-Meeting
  • Dienstag, 25. Februar 2025 | 14 Uhr, digital über Zoom-Meeting
  • Dienstag, 25. März 2025 | 14 Uhr, digital über Zoom-Meeting
  • Dienstag, 29. April 2025 | 14 Uhr, digital über Zoom-Meeting
  • Dienstag, 13. Mai 2025 | 14 Uhr, digital über Zoom-Meeting
  • Dienstag, 24. Juni 2025 | 14 Uhr, digital über Zoom-Meeting

Weitere Beratungstermine folgen demnächst.

Die Beratungstermine finden grundsätzlich online als Gruppenberatungen statt.

Wir bitten um Anmeldung zur Beratung per E-Mail.

Aktuelle Abgabefristen (bei der Graduiertenakademie) für die Fakultät Agrarwissenschaften

  • Mittwoch, 11. Dezember 2024, für die Sitzung am 29. Januar 2025
  • Mittwoch, 11. Februar 2025, für die Sitzung des erweiterten Fakultätsvorstands am 11. März 2025
  • Mittwoch, 12. März 2025, für die Sitzung am 9. April 2025
  • Mittwoch, 16. April 2025, für die Sitzung am 14. Mai 2025
  • Mittwoch, 4. Juni 2025, für die Sitzung am 2. Juli 2025
  • Dienstag, 8. Juli 2025, für die Sitzung am 5. August 2025

Wichtige Hinweise

Die jeweils vollständigen Antragsunterlagen müssen der Graduiertenakademie spätestens 20 Arbeitstage vor dem jeweiligen Sitzungstermin vorliegen. 

Bitte lesen Sie sich auch das Merkblatt zur Promotionseröffnung durch und verwenden Sie bitte das Musterdeckblatt der Fakultät Agrarwissenschaften. Sie finden beides unter "Promotionsordnungen und Formulare".

Ihre Ansprechpartnerinnen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kuhn-Giovannini bzw. an Frau Hawlitschek.

Die Graduiertenakademie bietet aufgrund der angespannten Personalsituation ab September Gruppenberatungstermine für die Einreichung der Unterlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens an, zu denen Sie alle wesentlichen Informationen erhalten und Ihre Fragen stellen können. Wir möchten Sie außerdem noch auf die umfangreichen Informationen auf der Homepage der Graduiertenakademie verweisen. Bitte lesen Sie diese vor dem Beratungs- bzw. Abgabetermin durch!

Die nächsten Beratungstermine

  • Derzeit sind keine festen Beratungstermine vor Ort geplant.

Persönliche Beratungen bieten wir aktuell per Telefon auf Anfrage an.

Wir bitten um Anmeldung zur Beratung per E-Mail.

Abgabe (bei der Graduiertenakademie) für die Fakultät Naturwissenschaften

Promotionen bei der Fakultät Naturwissenschaften können kontinuierlich eingereicht werden. Es gibt keine festen Abgabetermine.

Wichtige Hinweise

Es dürfen für die Fakultät Naturwissenschaften nur noch DISSERTATIONEN OHNE LOGO der Universität Hohenheim angenommen werden. Bitte beachten Sie das bei zukünftigen Einreichungen. Alle Dissertationen sollen bitte immer nur einseitig bedruckt sein und es werden nur Dissertationen mit einer Leimbindung akzeptiert.

Sofern sich bei Promotionseröffnungen der Titel geändert hat, bedarf dies vorab der Zustimmung des Dekans der Fakultät Naturwissenschaften. Bitte reichen Sie dann entsprechend einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Titeländerung bei der Graduiertenakademie (mit den Unterschriften von Doktorand bzw. Betreuer).

Jegliche Namensänderungen sind entsprechend vorab schriftlich nachzuweisen. (Nachweis über Namensänderung wie z.B. Heiratsurkunde etc.)

Ihre Ansprechparterin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hawlitschek. Gerne gibt sie Ihnen weiterführende spezifische Informationen zu Ihren Fragen.

Die Graduiertenakademie bietet aufgrund der angespannten Personalsituation ab September Gruppenberatungstermine für die Einreichung der Unterlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens an, zu denen Sie alle wesentlichen Informationen erhalten und Ihre Fragen stellen können. Wir möchten Sie außerdem noch auf die umfangreichen Informationen auf der Homepage der Graduiertenakademie verweisen. Bitte lesen Sie diese vor dem Beratungs- bzw. Abgabetermin durch!

Die nächsten Beratungstermine

  • Derzeit sind keine festen Beratungstermine vor Ort geplant.

Persönliche Beratungen bieten wir aktuell per Telefon auf Anfrage an.

Wir bitten um Anmeldung zur Beratung per E-Mail.

Aktuelle Abgabefristen (bei der Graduiertenakademie) für die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Bei Promotionen zum Dr. rer. soc. (gemäß PO 1974/1997) und zum Dr. oec. (gemäß PO 1998/2009) erfolgt die Eröffnung des Verfahrens durch den Fakultätsrat.

Für diese Fälle gelten folgende Abgabefristen (bei der Graduiertenakademie): 

 

Derzeit sind die Sitzungstermine des Fakultätsrats im Sommersemester 2023 noch nicht bekannt.

Es wird empfohlen, vor der Abgabe der Unterlagen einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin zu vereinbaren.

Ihre Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hawlitschek. Gerne geben Ihnen unsere Mitarbeiter weiterführende bzw. spezifische Informationen zu Ihren Fragen und Anliegen. (Bitte beachten Sie, dass wir während laufenden Beratungen oftmals nicht ans Telefon gehen können).


Das Datum geht aus dem Schreiben hervor, mittels dessen Ihnen die Annahme Ihrer Dissertation seitens der Fakultät bestätigt wurde.

Sie obliegt dem Prüfungskandidaten.

Er teilt Tag, Uhrzeit und Prüfungsraum mit, und bestätigt, dass alle Verfahrensbeteiligten (Prüfer und jeweiliger Vertreter der Fakultät) dem Termin zugestimmt haben.

An jedem Institut gibt es eine Person, die Zugriff auf das Raumbuchungssystem der Universität Hohenheim hat.

Das Portal für Nachwuchswissenschaftler führt die vielfältigen Angebote und Informationen der Universität hinsichtlich Qualifizierung und Karriereentwicklung für die Phase nach der Promotion zentral zusammen und macht sie so sichtbar. Es gibt Orientierung und bietet eine umfassende Plattform mit konkreten Tipps, Links und Ansprechpersonen für Nachwuchswissenschaftler in der Postdoc-Phase. mehr