Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet ausdrücklich sexuelle Belästigung. Laut AGG handelt es sich dabei um sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt.
Sexuelle Belästigung darf nicht ignoriert oder verdrängt werden. Deshalb sollte jeder, der selbst Opfer von sexueller Belästigung ist oder einen Vorfall beobachtet hat, sich an eine der Kontaktstellen der Universität Hohenheim wenden.