Buchungs- und Teilnahmebedingungen für die Kurse des Sprachenzentrums
Wer ist teilnahmeberechtigt?
- Angehörige der Universität Hohenheim (Studierende und Bedienstete).
- Bei noch verfügbaren Plätzen auch Studierende der kooperierenden Hochschulen der Hochschulregion Tübingen-Hohenheim und der Universitäten Stuttgart und Ulm
- In Ausnahmefällen und nach Zulassung durch die Leitung des Sprachenzentrums auch weitere Personen als Gäste.
Für welche Kurse gelten diese Bedingungen?
- Diese Regeln gelten für alle regulären Semesterkurse und die SPRAZakademie des Sprachenzentrums.
- Für die Ferien-Intensivkurse „Deutsch im Ländle von Porsche und Schiller“ gelten eigene Bedingungen. Diese sind auf der Informationsseite zu den jeweiligen Kursen zu finden.
Wie meldet man sich an?
Alle Kurse sind anmeldepflichtig! Die genauen Anmeldezeiträume (Beginn und Ende der Vorlesungszeit) und sonstige Voraussetzungen werden jeweils gesondert bekanntgegeben.
Für die entgültige Anmeldung sind erforderlich:
- Ein Nachweis über meine Sprachkenntnisse (Einstufungstest (Ergebnisse liegen uns vor) oder Schein des Vorgängerkurses), außer bei Anfängerkursen.
- Ein Nachweis über meine Hochschulzugehörigkeit (z.B. Studentenausweis, Institutsbescheinigung).
- Rechtzeitige Überweisung des Kostenbeitrags.
Die erforderlichen Dokumente sind bei persönlicher Anmeldung zur Einschreibung mitzubringen und zusätzlich zu Kursbeginn vorzulegen. Bei Online-Anmeldung werden sie beim ersten Kurstermin vorgelegt. Die Anmeldung kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
1. Online-Anmeldung
Für Studierende der Universität Hohenheim:
- Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt für Studierende der Universität Hohenheim online. Falls man mit der Speicherung der Daten nicht einverstanden ist, muss die Anmeldung persönlich im Sprachenzentrum vorgenommen werden. Kursinformationen und der Zugang zur Anmeldung finden sich unter spraz.uni-hohenheim.de
- Der Einzahlmodus für das Kursentgelt ist der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Die dort genannten Verwendungszwecke 1 und 2 unbedingt auf der Überweisung angeben. Innerhalb von 3 Werktagen nach der Anmeldung muss das Entgelt auf das Konto der Universität Hohenheim überwiesen werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
- Anmeldungen für mehrere Kurse sind möglich, wobei ein Gesamtumfang von 8 Semesterwochenstunden nicht überschritten werden darf. Für jeden Kurs ist unbedingt eine gesonderte Überweisung erforderlich.
- Wenn sich nach Kursbeginn herausstellt, dass die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird der betreffende Teilnehmer von der Teilnahme am Kurs ausgeschlossen. Für eine evtl. Erstattung der Kursgebühren gilt §5 der Gebührensatzung (Amtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim Nr. 1100/16).
Für Bedienstete der Universität Hohenheim:
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt für Bedienstete der Universität Hohenheim online (sofern nicht anders angegeben). Kursinformationen und der Zugang zur Anmeldung finden sich unter spraz.uni-hohenheim.de. Es gelten die gleichen Anmeldebedingungen wie für Studierende.
2. Persönliche Anmeldung
Studierende kooperierender Universitäten sowie eventuelle Gäste
- Müssen sich persönlich anmelden.
- Details und Termine entnehmen Sie bitte den jeweiligen Aushängen oder den Informationen unter spraz.uni-hohenheim.de
- Studierende, die in gemeinsamen Studiengängen anderer Hochschulen und der Universität Hohenheim studieren, können sich gleichzeitig mit den Studierenden der Universität Hohenheim einschreiben. Aus organisatorischen Gründen ist eine persönliche Einschreibung erforderlich.
Was passiert bei/nach Kursbeginn?
Bitte bringen Sie zu Kursbeginn unbedingt mit:
- den Nachweis der Anmeldung
- den Nachweis der Hochschulzugehörigkeit
- die Einzahlungsquittung
Bei Nichtvorlage müssen Sie ggf. vom Kurs ausgeschlossen werden
- Wer der ersten Sitzung unentschuldigt fernbleibt, verliert bei überbuchten Kursen seinen Anspruch auf den Kursplatz. Personen auf der Warteliste werden benachrichtigt und können nachrücken. Bitte entschuldigen Sie sich per Mail beim Sprachenzentrum (spraz@verwaltung.uni-hohenheim.de mit der Betreffzeile „Entschuldigung für Kurs X“), insbesondere bei stark nachgefragten Kursen.
- Ein eventueller Kurswechsel ist nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Absprache mit dem Sprachenzentrum möglich.
Für alle Kurse gilt: einen Leistungsnachweis erhält nur, wer 80% der Zeit anwesend ist und die erforderlichen Prüfungen erfolgreich besteht.
Kostenbeiträge
Das Sprachenzentrum erhebt Kursgebühren in folgender Höhe:
- Studierende (MA, BA, Diplom), Doktoranden (mit Studierendenausweis): 12,50 € pro SWS
- Bedienstete (ohne Studierendenausweis): 25 € pro SWS
- Gäste: nach Zulassung durch die Leitung des Sprachenzentrums 50 € pro Semesterwochenstunde
Bei Stornierung eines Kurses durch das Sprachenzentrum werden gezahlte Kostenbeiträge erstattet. Alles Weitere regelt die Gebührenordnung vom 23.05.2016.
Widerspruchsregelung
Vor- und Familienname, Geburtsdatum/Matrikelnummer, Kurs und Note werden weitere vier Semester ab Ende des Semesters, in dem der Kurs abgeschlossen wird, gespeichert. Damit wird ermöglicht, dass bei einer weiteren Anmeldung von Ihnen automatisch geprüft werden kann, ob obligatorische Vorkurse besucht bzw. Prüfungsleistungen erbracht wurden. Außerdem wird dadurch ermöglicht, dass Ihnen Teilnahmebescheinigungen oder Zeugnisse bis zu 2 Jahre nach Kursende ausgestellt werden können.
Wenn Sie der Speicherung widersprechen, werden Ihre Kursdaten nach Ende des auf den Sprachkurs folgenden Semesters gelöscht. In diesem Fall ist es der Universität Hohenheim insbesondere nicht möglich, Ihnen eine Zweitbescheinigung auszustellen. Es steht Ihnen frei, jederzeit von der Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch zu machen und diesen schriftlich gegenüber dem Sprachenzentrum der Universität Hohenheim zu erklären.
Unter Bezug auf die §§ 21, 22 LDSG haben Sie das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die von der Universität Hohenheim über Sie gespeicherten Daten zu erhalten und bei unrichtig gespeicherten Daten deren Berichtigung zu verlangen. Ein Auskunfts- oder Berichtigungsersuchen richten Sie bitte schriftlich an den Datenschutzverantwortlichen der Universität Hohenheim.
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Stand: Oktober 2017