Stichwortverzeichnis

Fachschaften

An den Fakultäten wird eine Fachschaft als studentischer Ausschuss des Fakultätsrats gebildet. Eine Fachschaft besteht aus sechs Mitgliedern.

Die Fachschaft nimmt die fakultätsbezogenen Studienangelegenheiten der Studierenden sowie die Aufgaben nach § 2 Abs.3 LHG (soziale Förderung der Studierenden) auf Fakultätsebene wahr. Diese Aufgaben umfassen die Förderung der „geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden“.

Aus den Fachschaften wird ein Fachschaftsrat gebildet. Dem Fachschaftsrat gehören mit beratender Stimme die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) an.