Stichwortverzeichnis
Orientierungsprüfung
In allen Diplom- und Bachelor-Studiengängen muss im Verlauf der ersten beiden Semester eine Orientierungsprüfung abgelegt werden.
Die Orientierungsprüfung ist keine einzelne Prüfung, sondern setzt sich aus den grundlegenden Studieninhalten des gewählten Studiengangs zusammen. Sie dient dazu, die getroffene Studienwahlentscheidung nochmals zu überprüfen und eine Orientierung über die Leistungen in den Grundlagenbereichen zu bekommen.
Wer bis zum Ende des dritten Semesters die zur Orientierungsprüfung notwendigen Leistungen nicht erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch und wird exmatrikuliert. Einzelheiten sind in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt.