Universitätsrat

als Hochschulrat gemäß § 20 Landeshochschulgesetz

Der Universitätsrat begleitet die Hochschule, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr, entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats.

Der Universitätsrat besteht aus elf Mitgliedern (sechs Externe und fünf Interne). Den Vorsitz führt ein externes Mitglied. Regelungen über Zahl und Amtszeit der Mitglieder nimmt die Grundordnung der Universität Hohenheim vor.

Wahlmitglieder

Externe Mitglieder

Dr. Susanne Herre
Vorsitzende des Universitätsrats
Hauptgeschäftsführerin IHK Region Stuttgart

Herr Prof. Dr. Thomas Bauernhansl
Institut für Produktionstechnik und Automatisierung,
Fraunhofer Institut Stuttgart

Prof. Dr. Tilman Grune
Wissenschaftlicher Vorstand
Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke

Frau Grit Puchan
Ministerialdirektorin im MLR a.D.

Frau Waltraud Weegmann
Geschäftsführerin Konzept-e Netzwerk
KONZEPT-E für Bildung und Soziales
Stuttgart

Prof. Dr. Birgitta Wolff
Rektorat der Bergischen Universität Wuppertal
Professor für allg. BWL

Interne Mitglieder

Prof. Dr. Jörn Bennewitz
Stellv. Vorsitzender des Universitätsrats

Institut für Nutztierwissenschaften

Prof. Dr. Marion Büttgen
Insitut für Marketing & Management

Prof. Dr. Andreas Schaller
Institut für Biologie

Dr. Konstantin Kuck
Kommunikations-, Informations- und Medienzentrum (KIM)

Inga Müller
Vertreterin der Studierenden

Beratende Mitglieder

Rektorat

Prof. Dr. Julia Fritz-Steuber
Prorektorin für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Transfer

Prof. Dr. Andreas Pyka
Prorektor für Internationalisierung

Prof. Dr. Sebastian Hess
Prorektorin für Studium und Lehre

Prof. Dr. Caroline Ruiner
Prorektorin für Digitale Transformation

Dr. Katrin Scheffer
Kanzlerin der Universität Hohenheim

Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Dr. Ute Mackenstedt

Vertreter Wissenschaftsministerium

Dr. Justus Lentsch

Amtszeiten

Die Amtszeit des Vertreters/der Vertreterin der Studierenden beträgt ein Jahr.

Die übrigen Mitglieder haben eine dreijährige Amtszeit.