als Hochschulrat gemäß § 20 Landeshochschulgesetz
Der Universitätsrat begleitet die Hochschule, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr, entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats.
Der Universitätsrat besteht aus elf Mitgliedern (sechs Externe und fünf Interne). Den Vorsitz führt ein externes Mitglied. Regelungen über Zahl und Amtszeit der Mitglieder nimmt die Grundordnung der Universität Hohenheim vor.