Vorpraktikum
Das Vorpraktikum wird ab dem WS 2017/18 abgeschafft.
Bewerber ab dem WS 2017/18 müssen kein Vorpraktikum mehr nachweisen.
Wer muss ein Vorpraktikum nachweisen?
Bewerber für die Bachelor-Studiengänge
- Agrarbiologie
- Agrarwissenschaften
Wo müssen die Nachweise eingereicht werden?
Studiensekretariat
Universität Hohenheim
70593 Stuttgart
Wann müssen die Nachweise vorliegen?
Die Nachweise sind bei der Einschreibung einzureichen.
Spätestens jedoch:
- bei Bewerbung zum WS: bis zum 15. Oktober
- bei Bewerbung zum SS: bis zum 15. April
Bei einer Bewerbung nach diesen Fristen müssen die Nachweise bis Ende der Einschreibefrist vorliegen.
Alle erforderlichen Nachweise müssen vollständig und fristgerecht bei der Universität Hohenheim (Studiensekretariat) eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, hat dies den Verlust des Studienplatzes zur Folge!
Das Vorpraktikum im Detail
Das Vorpraktikum soll Kenntnisse und Fertigkeiten zu den produktionstechnischen Grundlagen eines agrarwissenschaftlichen Studiums vermitteln und somit künftige Studierende mit den Arbeitsvorgängen und Arbeitsbedingungen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb vertraut machen.
Die Studienbewerber gewinnen Einblicke in die Berufswelt und können ihren Studienwunsch aufgrund einer praktischen Tätigkeit konkret mit den eigenen Fähigkeiten und Interessen abgleichen.
- Acht Wochen in Vollzeit (40 Arbeitstage).
- Aufteilung der acht Wochen in maximal zwei Abschnitte (nicht kürzer als zwei Wochen je Abschnitt) auf maximal zwei landwirtschaftlichen Betrieben möglich.
1. Praktikumsstellen in Deutschland
Das Vorpraktikum muss auf einem staatlich anerkannten Ausbildungsbetrieb für folgende Ausbildungsberufe abgeleistet werden:
- Biologielaborant
- Biologisch-technischer Assistent
- Fachkraft Agrarservice
- Forstwirt
- Gärtner
- Landwirt
- Landwirtschaftlich-technischer Assistent
- Landwirtschaftlich-technischer Laborant
- Milchwirtschaftlicher Laborant
- Pferdewirt
- Tierarzthelfer
- Tierpfleger
- Tierwirt
- Umweltschutztechnischer Assistent
- Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
- Winzer
Das Vorpraktikum muss auf einem staatlich anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb für folgende Ausbildungsberufe abgeleistet werden:
- Fachkraft Agrarservice
- Forstwirt
- Gärtner
- Landwirt
- Pferdewirt
- Tierwirt
- Winzer
2. Praktikumsstellen im Ausland
Der Betrieb muss landestypische Strukturen aufweisen, der Betriebsleiter muss hauptberuflich landwirtschaftlich auf dem Betrieb tätig sein und der Betrieb muss von der Größe und Struktur her landwirtschaftliche Beschäftigungsmöglichkeiten für ein Praktikum bieten.
Ein Praktikum auf einem ausländischen landwirtschaftlichen Betrieb bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Praktikantenamt. Anfragen bitte per Mail.
3. Praktikumsstellen im Herkunftsland (bei ausländischen Studienbewerbern)
Der Betrieb muss landestypische Strukturen aufweisen, der Betriebsleiter muss hauptberuflich landwirtschaftlich auf dem Betrieb tätig sein und der Betrieb muss von der Größe und Struktur her landwirtschaftliche Beschäftigungsmöglichkeiten für ein Praktikum bieten.
Leider ist eine Vermittlung von Praktikumsplätzen durch die Universität Hohenheim nicht möglich. Wir verweisen auf die Seiten der Regierungspräsidien und Kammern in Deutschland sowie Praktikasuchmaschinen im Internet.
- Praktikumsbestätigung und Nachweis Ausbildungsbetrieb, die die Dauer des Praktikums ausweisen muss.
- Arbeitstagebuch, das aus insgesamt 8 Arbeitstagebuchblätter (vollständig ausgefüllt) besteht.
Jedes dieser Blätter muss vom Ausbildungsleiter unterschrieben sein. - Praktikumsstelle im Ausland:
Genehmigung des landwirtschaftlichen Betriebs im Ausland als Praktikumsstelle durch das Praktikantenamt.
Wenn Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, die Nachweise nicht rechtzeitig vorlegen können, da Sie das Praktikum z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag muss vor dem 15.08.2015 abgeschlossen sein) oder weiterer wichtiger Gründe nicht oder nicht vollständig ablegen konnten, ist das Praktikum bis spätestens zum Ablauf des dritten Semesters ab Einschreibung nachzuweisen.
Dazu beantragen Sie bitte bis spätestens zu den oben genannten Fristen eine Fristverlängerung: Formloser Antrag mit Begründung und Nachweis (z.B. ärztliches Attest, Geburtsurkunde, Arbeitsvertrag) an das Studiensekretariat (s.o.).
Wenn Sie sich in ein höheres Fachsemester einschreiben, ist das Praktikum bis spätestens zum Ablauf des dritten Semesters ab Einschreibung nachzuweisen, sofern nicht ein bereits anerkennungsfähiges Praktikum nachgewiesen werden kann.
- Praktikantenprüfung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
in den oben aufgeführten Ausbildungsberufen - Landwirtschaftliche Vorerfahrung
(d.h. auf einem landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb aufgewachsen)
Nachweise je nach anzuerkennender Leistung
- Praktikantenprüfung... Zeugnis / Bescheinigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung... Ausbildungszeugnis
- Landwirtschaftliche Vorerfahrung... Nachweis über das Aufwachsen auf einem Haupterwerbsbetrieb
Das Vorpraktikum ist BAföG förderungsfähig.
Für weitere Infos wenden Sie sich direkt an das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim.