... für Bewerber, die durch nicht von ihnen zu vertretende Umstände daran gehindert waren, früher die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.
Es können Umstände vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verzögert haben. Bewerber können dann nur weniger Wartezeit vorweisen. Hier wird bei der Berücksichtigung der Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung zugrunde gelegt. Die betroffenen Bewerber können dann am Vergabeverfahren mit einer Wartezeit teilnehmen, die voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht worden wäre.
Der Nachweis des Antragsgrunds (z.B. längere Krankheit) reicht für die Anerkennung des Antrags allein nicht aus. Es muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass sich durch diesen Grund der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verzögert hat. Dazu muss eine Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verzögerung eingereicht werden sowie alle sonstigen Belege, mit denen Sie die Umstände der Verzögerung nachweisen können. Ohne die entsprechenden Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Im Rahmen der Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt und die erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Es müssen keine Papierunterlagen bei der Universität Hohenheim eingereicht werden.