Infos zum Praktikum

Wirtschaftspädagogik (B.Sc.)

Im Bachelorstudium Wirtschaftspädagogik müssen alle Studierenden ein mindestens 5-wöchiges Betriebspraktikum absolvieren.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich oder im Bereich der Verwaltung kann als betriebliches Praktikum anerkannt werden.

Das Praktikum muss vor der Anmeldung der Bachelorarbeit beim Prüfungsamt abgeschlossen und in HohCampus verbucht sein.

Mindestdauer des Praktikums

  • 5 Wochen
  • Das Praktikum soll ungeteilt und in Vollzeit durchgeführt werden (Ausnahme siehe „Anerkennung Werkstudierendentätigkeit“)

Wo soll das Praktikum durchgeführt werden

Das betriebliche Praktikum muss in einem Berufsfeld absolviert werden, das der Ausrichtung des Studiengangs entspricht.

Genehmigung durch das Praktikantenamt

Bitte lassen Sie sich das Praktikum vor Beginn durch das Praktikantenamt genehmigen!

Nachweise

Zur Anerkennung des Berufspraktikums legen Sie dem Praktikantenamt bitte folgende Unterlagen vor:

  • einen schriftlichen Praktikumsbericht. Der Bericht sollte einen Umfang von 5-10 Seiten haben und aus drei Teilen bestehen:
  1. Vorstellung des Unternehmens
  2. Beschreibung Ihrer Tätigkeiten im Praktikum. Inhaltlich sollte das den größten Teil Ihres Berichtes ausmachen.
  3. Fazit/Resumee
  • eine Zeitbestätigung/Zeugnis

 

 

Anerkennung Werkstudierendentätigkeit

  • 5 Wochen des Praktikums können über eine Werkstudierendentätigkeit angerechnet werden.
  • Dazu muss eine Werkstudierendentätigkeit über mindestens fünf Monate mit mind. 10h Arbeitszeit pro Woche nachgewiesen werden.