Die zulässige Belegung der einzelnen Räume zu Veranstaltungszwecken hat gemäß den vorgelegten und genehmigten Belegungsplänen der Kategorien A, B und C zu erfolgen und gilt nur für universitäts-spezifische Veranstaltungen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, sich an die Vorgaben der für ihn relevanten und gebuchten Kategorien zu halten und aufgetretene Mängel während der Veranstaltung sofort beheben zu lassen.
Das in den Belegungsplänen festgelegte maximale Fassungsvermögen (einschließlich der im Schloss Mittelbau arbeitenden und auf die Fluchtwege angewiesenen Personen) der Kategorien A, B und C darf in den hierfür zugelassenen Räumen nicht überschritten werden:
- Kategorie A: max. 400 Personen
- Kategorie B: max. 500 Personen, davon im Schlosskeller im UG max. 150 Personen zeitgleich (Genehmigung nur für den Uni-Ball geltend)
- Kategorie C: max. 400 Personen
- Die in den Belegungsplänen grün dargestellten Fluchtwege müssen während den Veranstaltungen stets in voller Breite passierbar sein, Notausgänge dürfen nicht verschlossen sein.
- Die zweiflügeligen Fluchtwegtüren der Säulenhalle ins Freie müssen zweiflügelig öffenbar sein.
Die Veranstalter werden darauf hingewiesen, dass der erste Stock keinen Fluchtweg für Menschen mit Gehbehinderungen (insb. Rollstuhlfahrer) hat.
- Fluchtplan Schloss Mittelbau
- Detaillierte Fluchtpläne der Veranstaltungskategorien
- Garderobe und Cateringbereiche müssen in Räumen untergebracht werden.
- Garderoben sind auf den Fluren nicht zulässig.
Bei der konkreten Belegung der in den Belegungsplänen gelb angelegten Flächen sind die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (Gangbreiten, Abstände, Laufweglängen etc.) einzuhalten:
| mind. 50 cm |
| mind. 45 cm |
| |
| max. 10 Sitzplätze max. 20 Sitzplätze |
Abstand von Tisch zu Tisch | mind. 1,55 m |
Raumausstattungen und Ausschmückungen (Dekorationen) müssen innerhalb sämtlicher Foyers und Hörsäle mind. schwerentflammbar sein. Hängende Dekorationen müssen mind. 2,50 m vom Fußboden entfernt sein. Sie müssen so angebracht werden, dass sie die Rettungswege nicht einengen bzw. verdecken.
Hinweisschilder auf Ausgänge, Feuerlöschgeräte und Druckknopfmelder dürfen durch Dekorationen nicht verdeckt werden.
Bühnen und Szenenpodien müssen an den von Besuchern abgekehrten Seiten abgeschrankt sein, soweit ihre Fußböden mehr als 20 cm über den Fußböden der Versammlungsräume liegen und mit ihnen nicht durch Stufen verbunden sind.
Der der jeweiligen Nutzung entsprechende Belegungsplan ist an zentraler Stelle gut sichtbar auszuhängen.
Die in den Belegungsplänen gelb angelegten Räume sowie deren Rettungswege wie Flure und Foyers müssen bei Veranstaltungen, die bis nach Einbruch der Dunkelheit andauern, mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein.
Auch die Piktogramme müssen beschildert sein. Der Veranstalter ist verpflichtet, rechtzeitig die Anbringung der Sicherheitsbeleuchtung für die Rettungswege bei AT zu beantragen.
Das Verwenden von offenem Feuer ist verboten.
Die Verkehrswege innerhalb der Geschosse müssen leicht und sicher begehbar sein. Leitungen und Kabel·sind so zu verlegen bzw. abzudecken, dass sie gefahrlos überquert werden können bzw. die ungehinderte Benutzbarkeit der Fluchtwege nicht beeinträchtigt wird.
Die Standsicherheit aller Aufbauten sowie die Betriebssicherheit und ordnungsgemäße Installation von technischen Einrichtungen und elektrischen Anlagen müssen gewährleistet sein. Die Errichtung und Ausführung von Ständen oder sonstigen Aufbauten müssen den baurechtlichen und statischen Anforderungen entsprechen. Aufhängungen an der Decke sind doppelt gesichert anzubringen. Die statisch zulässigen Höchstlasten dürfen dabei nicht überschritte.n werden. Die Aufhängevorrichtungen müssen aus nichtbrennbaren Materialien bestehen.
Scheinwerfer und Bildwerfer müssen von Vorhängen, Deckenbehängen und Dekorationen so weit entfernt sein, dass diese nicht entzündet werden können. Halterungen und Befestigungen müssen aus nichtbrennbarem Material bestehen.